Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
77 kB
Erstellt
05.07.11, 19:01
Aktualisiert
08.07.11, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 14.07.2011
öffentlich
TOP- Nr.:
110/2011
Abteilung:
Sachbearbeiter:
4
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
29.06.2011
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 7 "Biogasanlage" im Ortsteil Kleinhau;
hier: a) Auswertung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB,
b) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts und der Auswertung der Anregungen aus der frühzeitigen
Beteiligung sowie des Ergebnisses aus dem Erörterungstermin wird den Abwägungsvorschlägen
zu den Punkten T1 bis T8 sowie B1 und B2 der der Vorlage beigefügten Aufstellung über die im
Rahmen der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen
zugestimmt.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat, den Bebauungsplan Nr. F 7 „Biogasanlage“ im Ortsteil
Kleinhau in der Fassung nach der Offenlage gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und tritt der
Begründung vollinhaltlich bei.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. F 7 erst dann zur Rechtskraft zu
führen, wenn die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen vertraglich gesichert sind.
Finanzielle Auswirkungen ?
X
Nein
Ja
€
Kosten werden von der Betreibergesellschaft Biogasanlage übernommen.
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Sachverhalt:
Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom 30.05.2011 bis zum
30.06.2011 stattgefunden. Die Auswertung der hierzu eingegangenen Anregungen erfolgte in
Abstimmung mit dem Stadtplanungsbüro Zimmermann GmbH, Köln, und ist der Vorlage als
Anlage 1 beigefügt.
Der Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und einer
Begründung. Die Planzeichnung hängt während der Sitzung aus; die Begründung ist als Anlage 4
der Vorlage beigefügt.
Herr Faßbinder wird in der Sitzung anwesend sein und für Fragen und zusätzliche Erläuterungen
zur Verfügung stehen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Zur Information und für Ihre Abwägung über die eingegangenen Anregungen ist als Anlage 2 noch
einmal die Auswertung der eingegangenen Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und als
Anlage 3 ein Vermerk über den Erörterungstermin am 07.06.2011 beigefügt.
Der Bebauungsplan wird mit der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses rechtskräftig.
Die Rechtskraft soll aber erst dann herbeigeführt werden, wenn eine vertragliche Sicherung der
Ausgleichsmaßnahmen vorliegt.
4 Anlagen
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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