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Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 7 "Biogasanlage" im Ortsteil Kleinhau; hier: a) Auswertung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB, b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
77 kB
Erstellt
05.07.11, 19:01
Aktualisiert
08.07.11, 19:01
Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 7 "Biogasanlage" im Ortsteil Kleinhau;
hier: a) Auswertung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden
             und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 
             BauGB,
         b) Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 7 "Biogasanlage" im Ortsteil Kleinhau;
hier: a) Auswertung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden
             und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 
             BauGB,
         b) Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 14.07.2011 öffentlich TOP- Nr.: 110/2011 Abteilung: Sachbearbeiter: 4 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 29.06.2011 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 7 "Biogasanlage" im Ortsteil Kleinhau; hier: a) Auswertung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB, b) Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts und der Auswertung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie des Ergebnisses aus dem Erörterungstermin wird den Abwägungsvorschlägen zu den Punkten T1 bis T8 sowie B1 und B2 der der Vorlage beigefügten Aufstellung über die im Rahmen der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen zugestimmt. Weiterhin beschließt der Gemeinderat, den Bebauungsplan Nr. F 7 „Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau in der Fassung nach der Offenlage gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und tritt der Begründung vollinhaltlich bei. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. F 7 erst dann zur Rechtskraft zu führen, wenn die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen vertraglich gesichert sind. Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja € Kosten werden von der Betreibergesellschaft Biogasanlage übernommen. - Seite 1 von 2 - Sachverhalt: Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom 30.05.2011 bis zum 30.06.2011 stattgefunden. Die Auswertung der hierzu eingegangenen Anregungen erfolgte in Abstimmung mit dem Stadtplanungsbüro Zimmermann GmbH, Köln, und ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Der Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und einer Begründung. Die Planzeichnung hängt während der Sitzung aus; die Begründung ist als Anlage 4 der Vorlage beigefügt. Herr Faßbinder wird in der Sitzung anwesend sein und für Fragen und zusätzliche Erläuterungen zur Verfügung stehen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Zur Information und für Ihre Abwägung über die eingegangenen Anregungen ist als Anlage 2 noch einmal die Auswertung der eingegangenen Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und als Anlage 3 ein Vermerk über den Erörterungstermin am 07.06.2011 beigefügt. Der Bebauungsplan wird mit der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses rechtskräftig. Die Rechtskraft soll aber erst dann herbeigeführt werden, wenn eine vertragliche Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen vorliegt. 4 Anlagen Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -