Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
374 kB
Erstellt
08.07.11, 19:01
Aktualisiert
08.07.11, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7 „Biogasanlage“, Ortsteil Kleinhau
Seite 1/21
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 02.05.2011
Lfd.
Nr.
Eingaben-steller
Datum
Wesentliche Inhalte der Anre- Stellungnahme
gungen
T1
WVER Wasserverband Eifel
Rur
Düren
17.02.11 Gegen die Inhalte des Bebauungsplanes bestehen
keine Bedenken, wenn sichergestellt wird, dass durch
den Betrieb der Anlage und
die Versickerungsanlage für
Regenwasser keine Verunreinigung von Gewässern erfolgt.
Durch das Ingenieurbüro Berg GmbH
wurde ein Entwässerungskonzept erarbeitet, dessen Ergebnisse in die Begründung zum Bebauungsplan sowie in
den Umweltbericht aufgenommen wurden. Danach werden die anfallenden
Niederschlagswässer in einer Mulden/
Rigolenanlage im Nordosten des Plangebietes gesammelt und zur Versickerung gebracht. Entsprechende Bodenuntersuchungen wurden durchgeführt.
Anfallende belastete Wassermengen
werden aufgefangen und den Gehrbehältern in einem Kreislauf zugeführt.
Da die Vorbehalte ausgeräumt werden
konnten wird vorgeschlagen, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Hinweise zur
Kenntnis zu nehmen.
T2
Landesbetrieb
Straßenbau
NRW
Euskirchen
03.02.11 Es wird darauf hingewiesen,
dass gegen die Bauleitplanung grundsätzlich keine
Bedenken bestehen. Bezüglich der Anbindung des Biogasanlagegeländes an die L
11 wird angeregt, eine Linksabbiegespur auf der Landstraße herzustellen. Auch
wenn derzeit eine sehr saisonale Andienung der Biogasanlage vorgesehen ist, so sei
doch die Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs
sowie die Verbindungsfunktion der Landestraße von großer Bedeutung.
Für die Anbindung des Plangebietes an die L 11 wird der
Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der
Gemeinde Hürtgenwald und
dem Landesbetrieb NRW
angeregt. Die hierzu erforderlichen Unterlagen (Erläuterungsbericht, Planungen im
Maßstab 1:25.000) sind zu
erarbeiten und mit dem Landesbetrieb abzustimmen. Mit
dem Bau der Anbindung darf
vor Abschluss der Vereinbarung nicht begonnen werden.
Die Anregungen und Hinweise werden
berücksichtigt. In Abstimmung mit dem
Landesbetrieb und dem Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung Düren
wird im Straßenraum der L 11 eine
Linksabbiegespur errichtet. Die angesprochene Verwaltungsvereinbarung
zwischen der Gemeinde Hürtgenwald
und dem Landesbetrieb wird bis zum
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan
abgeschlossen. Die gebührenpflichtige
Sondernutzung wird dadurch entbehrlich. Nur im Falle einer Anbindung der
neuen Erschließungsstraße an die L 11
ohne Linksabbiegespur (außerhalb der
Ortsdurchfahrt) müsste eine gebührenpflichtige Sondernutzung beim Landesbetrieb beantragt werden.
Werbeanlagen in welcher Form auch
immer, sind im Nahbereich der L 11
nicht geplant.
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Anregungen
und Hinweise zu
berücksichtigen.
Es wird darauf hingewiesen,
dass es sich bei der Anbindung der Erschließungsstraße, die an die L 11 anbindet,
unabhängig von der Verwaltungsvereinbarung um eine
gebührenpflichtige Sondernutzung handelt, die separat
beim Eingabensteller zu beantragen sei.
Beschlussvorschlag
Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau
Seite 2/21
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 02.05.2011
Ldf.
Nr.
T3
Eingabensteller
Datum
Kreisverwaltung
Düren
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
Es wird darauf hingewiesen,
dass in Bezug auf die Errichtung von Werbeanlagen der §
28 Straßenwegegesetz zu
beachten sei. Die Werbeanlagen sind an der Stätte der
Leistung nur bis zur jeweiligen Gebäudeoberkante zulässig. Anlagen der Außenwerbung dürfen bis zu einer
Entfernung von 20 m gemessen vom äußeren Rand, der
für den KFZ-Verkehr bestimmten Fahrbahn, nicht
errichtet werden. Werbeanlagen mit retroreflektierender
bzw. fluoreszierender Wirkung dürfen nicht verwendet
werden. Eventuelle Beleuchtung ist zur Landesstraße hin
so abzuschirmen, dass die
Verkehrsteilnehmer nicht
geblendet werden.
24.02.11 Es wurden folgende Anregungen vorgebracht:
1. Straßenverkehrsamt
Es wird angeregt, eine Mischverkehrsspur auf der L 11 (in
Fahrtrichtung Brandenberg)
aus Gründen der Verkehrssicherheit zu errichten. Die
öffentliche Erschließungsstraße muss im Eingangsbereich zur L 11 auf einer Länge
von ca. 25 m in dem Begegnungsverkehr LKW/LKW
problemlos ermöglichen. Im
weiteren Verlauf ist der Begegnungsfall LKW/PKW bei
verminderter Geschwindigkeit
ausreichend. Die durchgehende Verbindung der Planstraße zur Rinnebachstraße
muss unterbrochen werden.
Hierzu sollte die
Rinnebachstraße hinter der
Zufahrt zur Biogasanlage
durch bauliche Maßnahmen
(z.B. Absperrpfosten) getrennt
werden, um einen Schleichverkehr zwischen der L 11
zum Schul- bzw. Ortszentrum
auszuschließen.
Zu 1. Straßenverkehrsamt
Die Anregung wird berücksichtigt. In
Abstimmung mit dem Landesbetrieb
Straßenbau NRW wird im Straßenraum
der L 11 eine Linksabbiegespur (Mischverkehrsspur) errichtet. Die öffentliche
Verkehrsfläche zwischen Biogasanlage
und L 11 wird so dimensioniert, dass
Begegnungsverkehre zwischen LKW
und LKW problemlos ermöglicht werden.
Im Bereich der Querung der neuen Erschließungsstraße mit der Verlängerung
der Rinnebachstraße (Fuß- und Radweg) werden entsprechende Absperrpfosten errichtet. Die Regelungen hierzu
sind jedoch im Bebauungsplan nicht
möglich.
2. Immissionsschutz
Lärmschutzgutachten
Es wird darauf hingewiesen,
dass der Nachweis der lärmrechtlichen Zulässigkeit auf
zwei Wegen erbracht werden
kann:
Zu 2. Immissionsschutz
Das Lärmgutachten wurde von der ADU
Cologne GmbH erarbeitet. Der Gutachter hat sich in mündlicher Abstimmung
mit der KV Düren für die Vorgehensweise gemäß 2.1 (Richtwertunterschreitung
> 6 dB(A)) entschieden.
Zu 1.
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Anregung zu
berücksichtigen.
Zu 2.
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Anregung zu
berücksichtigen.
2
Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau
Seite 3/21
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 02.05.2011
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
2.1
Es wird nachgewiesen, dass
die durch die Biogasanlage
verursachte Lärmimmissionen
in der unmittelbaren nördlich
angrenzenden gemischten
Baufläche und dem Bereich
der daran angrenzenden
Wohnbaufläche mindestens
6 dB(A) unter den jeweils
gültigen gebietsbezogenen
Immissionsrichtwerten liegen
(Ziffer 3.2 TA Lärm). Der sich
ergebende Gesamtpegel mit
der nachstehend aufgeführten
Vorbelastung darf dem jeweils
gültigen gebietsbezogenen
Immissionsrichtwert maximal
1 dB(A) überschreiten.
2.2
Wenn der unter 1. geforderte
Nachweis nicht geführt werden kann oder soll, ist nachzuweisen, dass die Gesamtbelastung durch den großflächigen Einzelhandel die Biogasanlage, den Sportplatz
und gegebenenfalls in den
gemischten Bauflächen noch
vorhandenen sonstigen gewerblichen Betrieb die zulässigen Immissionsrichtwerte
nicht überschreitet.
3. Wasserwirtschaft
Niederschlagswasserbeseitigung:
In den vorgelegten Unterlagen ist im Vorentwurf eine
Regenwasserversickerung
dargestellt. Die dauerhafte
Versickerungsfähigkeit des
Untergrundes ist durch ein
Bodengutachten nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet im
Einzugsgebiet des
Rinnebachs liegt. In der unterhalb gelegenen Ortslage
Obermaubach ist das Fließgewässer nicht ausreichend
leistungsfähig. Dies gilt nach
hiesigem Kenntnisstand
ebenso für die Kanalisation in
Kleinau. Daher ist für die
Niederschlagswasserbeseitigung eine Regenrückhaltung
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
Fazit des Gutachters:
„Die Beurteilungspegel der Geräusche
aus den gewerblichen Emittenten des
Plangebietes unterschreiten die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm an allen
Immissionsorten um mindestens 6
dB(A). Die Anforderungen des Kreises
Düren werden somit erfüllt.
Voraussetzung für die Einhaltung der
obigen Werte im Nachtzeitraum ist die
Sicherstellung der geforderten Schallleitungsbegrenzungen der BHKW:
Begrenzung der immissionsrelevanten Schallleistungen der BHK auf
dem Anlagengelände auf LWA = 89
dB(A) unter Berücksichtigung der
Höhe des Kamins von 10 m.
Begrenzung der immissionsrelevanten Schallleistungen des SatellitenBHK westlich der Turnhalle auf LWA
= 78 dB(A) unter Berücksichtigung
der Höhe des Kamins von 10 m.
Maximalpegel
Durch einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen wie Lkw-Betriebsbremsen ist auf
Grund der Abstände tags an keinem der
Immissionsorte mit Maximalpegeln zu
rechnen, die die zulässigen Werte überschreiten. Nachts sind vom BHKW und
Rührwerk ebenfalls keine heraustretenden Geräuschspitzen zu erwarten, die
die Immissionsrichtwerte um mehr als 20
dB(A) überschreiten.“
Zu 3. Wasserwirtschaft
Niederschlagswasserbeseitigung:
Durch das Ingenieurbüro Berg GmbH
wurde zwischenzeitlich ein Entwässerungskonzept erarbeitet, dessen Ergebnisse in die Begründung zum Bebauungsplan sowie in den Umweltbericht aufgenommen wurden. Hierbei
wurde ein 100- jähriges Regenereignis
(HQ 100) zugrunde gelegt. Die anfallenden Niederschlagswässer werden in
einer Mulden/ Rigolenanlage im Nordosten des Plangebietes gesammelt und zur
Versickerung gebracht. Entsprechende
Bodenuntersuchungen wurden durchgeführt; die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen sind als Anlage der Begründung beigefügt. Anfallende belastete
Schmutzwassermengen werden aufgefangen und den Gehrbehältern in einem
Kreislauf zugeführt.
Zu 3.
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Anregung zu
berücksichtigen.
3
Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau
Seite 4/21
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 02.05.2011
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
für ein HQ100 vorzusehen.
Niederschlagswässer im
Bereich einer Biogasanlage
einschl. der Erschließung
weisen unterschiedliche Belastungen auf. In Abhängigkeit der Herkunft der Niederschlagswässer wird eine
Vorbehandlung der Regenwässer erforderlich. Stark
belastetes Niederschlagswasser muss der Anlage
zugeführt werden. Die Machbarkeit des Entwässerungskonzeptes ist bis zur Offenlage nachzuweisen.
4. Umweltbericht
In den Umweltbericht sind
Aussagen zu Oberflächengewässer und zu den Grundwasserverhältnissen aufzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet nicht dem Wasserschutzgebiet der Wehebachtalsperre
liegt und nicht in einem Überschwemmungsgebiet. Die
Fließgewässer Hürtgenbach,
Kreuzbach und Rinnebach
liegen in einiger Entfernung
zum Plangebiet.
Zu 4. Umweltbericht
Die Aussagenergebnisse der Entwässerungskonzeption wurden an den entsprechenden Stellen in die städtebauliche Begründung sowie in den Umweltbericht aufgenommen. Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen. Eine
Betroffenheit der Fließgewässer ist nicht
gegeben.
5. Landschaftspflege und
Naturschutz
Die naturschutzrechtliche
Eingriffsregelung ist in das
Planverfahren einzustellen. In
diesem Zusammenhang wird
auf das erforderliche Genehmigungsverfahren zur Waldumwandlung mit Festsetzung
einer Ersatzaufforstungsfläche hingewiesen. Es wird
angeregt, eine Artenschutzprüfung vorzunehmen.
Zu 5. Landschaftspflege und Naturschutz
Die Anregungen wurden berücksichtigt.
Eingriffsregelung:
Auf der Ebene des Bebauungsplanes
wurde eine Bilanzierung durchgeführt.
Mit Hilfe von Pflanzmaßnahmen im
Bebauungsplangebiet und einer Ersatzaufforstung kann der Eingriff vollständig
ausgeglichen werden.
Zu 4.
Der Bauausschuss
empfiehlt, die
Anregungen zu
berücksichtigen
und die Hinweise
zur Kenntnis zu
nehmen.
Zu 5.
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Anregungen zu
berücksichtigen.
Wald:
Die in Anspruch genommenen Waldflächen werden im Verhältnis 1:1 an einem
Ersatzstandort im Gemeindegebiet von
Hürtgenwald ausgeglichen. Hierzu ist
bereits eine Vorabstimmung mit dem
Landesbetrieb Wald und Holz erfolgt.
Artenschutz:
Eine Artenschutzprüfung ist zwischenzeitlich erfolgt; die Ergebnisse wurden in
den Umweltbericht aufgenommen: Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände
werden nicht erfüllt. Eine Bauzeitenregelung, ggf. mit einer Voruntersuchung auf
Vogelbrut und Fledermausbesatz ist ggf.
auf der Ebene des Baugenehmigungsverfahrens notwendig.
4
Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau
Seite 5/21
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 02.05.2011
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
T4
Wehrbereichsverwaltung West
Düsseldorf
T5
Landesbetrieb
Wald und Holz
Hürtgenwald
T6
Geologischer
Dienst
Krefeld
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
07.02.11 Es wird darauf hingewiesen,
dass den im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung zur
Verfügung gestellten Planunterlagen genaue Informationen wie z.B. die Größe und
Höhe der baulichen Anlagen
nicht entnommen werden
konnten. Diese Informationen
sollen im Zuge der öffentlichen Auslegung ergänzt
werden. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Angaben einer wesentlichen Bedeutung in der Bewertung der
Planung hinsichtlich einer
möglichen Beeinträchtigung
militärischer Belange zukommt. Auf die Nähe zur
Verteidigungsanlage Kleinhau
und zu den Flugsicherungsanlagen auf dem Flugplatz
Nörvenich wird in diesem
Zusammenhang besonders
hingewiesen. Es wird angeregt, die fehlenden Angaben
zu ergänzen und bereits vor
der formellen öffentlichen
Auslegung der Wehrbereichsverwaltung zur Verfügung zu
stellen. Eine abschließende
Stellungnahme erfolgt im
Rahmen der öffentlichen
Auslegung.
14.02.11 Es wird darauf hingewiesen,
dass gegen die Bauleitplanung Biogasanlage aus forstbehördlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Es wird
weiterhin darauf hingewiesen,
dass für die geplante Fläche
der Biogasanlage ein Umwandlungsverfahren nach
Landesforstgesetzen erforderlich sowie ein entsprechender
Ausgleich durchzuführen ist.
Dieser Ausgleich ist möglich
über eine Ausgleichsfläche,
eine Kompensation auf gemeindeeigenen Waldflächen
oder die Zahlung eines Entgeltes.
Zwischenzeitlich liegt die konkrete Projektplanung für die Biogasanlage vor.
Die baulichen Anlagen werden im Bereich des Nawaro-Lagers eine maximale
Höhe von 6 m und im Bereich der Fermenter und Gärrestlager eine maximale
Höhe von 10 m nicht überschreiten.
Diese maximal zulässigen Gebäudehöhen werden in dem Bebauungsplan
festgesetzt. Aufgrund der geringen zukünftigen Gebäudehöhen, wird die
Wehrbereichsverwaltung erst im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der
hiermit verbundenen erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
beteiligt.
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Anregung dahingehend zu berücksichtigen, dass
die entsprechenden Angaben zu
zukünftigen Höhen
im Bebauungsplan
ergänzt werden.
Eine Beteiligung
der Wehrbereichsverwaltung erfolgt
jedoch erst wieder
im Rahmen der
öffentlichen Auslegung.
In der ersten Vorabstimmung mit dem
Landesbetrieb Wald und Holz wurde
vereinbart, dass für die in Anspruch
genommenen Waldflächen ein Flächenausgleich im Feld das 1:1 auf dem Gemeindegebiet durchgeführt wird.
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Hinweise zu
berücksichtigen.
14.02.11 Folgende Informationen /
Anregungen werden vorgebracht:
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Hinweise zur
Kenntnis zu nehDer Hinweis wurde in den Umweltbericht men.
aufgenommen.
Zur Beachtung in DIN 4149
(Fassung April 2005):
Das Plangebiet befindet sich
in Erdbebenzone 2 mit der
5
Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau
Seite 6/21
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 02.05.2011
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
Untergrundklasse R
(R = Gebiete mit felsartigem
Untergrund). (Quelle: Karte
der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen
der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350.000, Bundesland
Nordrhein – Westfalen (Juni
1
2006) .
Schutzgut Wasser:
Die WSG-VO ist grundsätzlich beachtWährend der Beschickung
lich. Die Anlage selbst liegt allerdings
der Biogasanlage mit Erntenicht im Wasserschutzgebiet.
produkten aus der Region
wird darauf hingewiesen,
dass bei Nutzung von Produktions-flächen innerhalb der
Wasserschutzgebiete der
Wehebachtalsperre die Anforderungen der WSG – VO
zu beachten sind.
Schutzgut Boden: Bewertungsmatrix
Die Stadt Aachen entwickelte
ein Verfahren zur Bewertung
des Schutzgutes Boden:
Danach wird unter Berücksichtigung von
Bodenschützwürdigkeitsstufe
n² eine Bewertungsmatrix für
den Boden zugrunde gelegt,
so dass eine Eingriffsbewertung³ für das Schutzgut Boden möglich ist. Ansprechpartner ist die Untere Bodenschutzbehörde in Aachen
(siehe auch Anlage).
Im vorliegenden Fall sind zwar sehr
schutzwürdige Böden betroffen. Diese
sind aber in Hürtgenwald nahezu flächendeckend verbreitet, so dass nahezu
überall in Hürtgenwald bauliche Maßnahmen mit der Beanspruchung schutzwürdiger Böden verbunden sind. Zur
Kompensation wird eine bisherige Offenlandfläche dauerhaft in bodenständigen
Laubwald umgewandelt. Damit kann die
ständige Beanspruchung von Boden
durch Landwirtschaft zugunsten einer
dauerhaft schonenden Bodenbeanspruchung aufgegeben werden, was dem
Schutzgut Boden nachhaltig zugute
kommt.
Zu Kap. 2.3. Seite 5 Begründung : Belange Schutzgüter
Boden und Wasser im Umweltbericht
Für die Vorabstimmung mit
dem Kreis Düren bzgl. Des
notwendigen Vertiefungsgrades zur Erstellung des Umweltberichtes mit Erörterung
von Ausgleichsmaßnahmen
kann ich folgende Anregungen für Verminderungs-,
Entwicklungs- und Schutzmaßnahmen vorstellen:
s.o.
Bei nachhaltigem Grünlanderhalt mit Verzicht auf Einsatz
von Fungiziden / Herbiziden/
Gülle / Klärschlamm stellen
sich positive Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Boden / Wasser / Klima /
Bodenbiodiversität ein. Diese
6
Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau
Seite 7/21
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 02.05.2011
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
sind
Förderung von Humusbildung (positiver Effekt auf Bodenwasserhaushalt
und Gefügestabilität)
sowie die Förderung
von
Bodenbiodiversität
(positiver Effekt auf
Bodenfauna), wodurch weiterhin CO2
gebunden werden
kann (positiver Effekt
auf Klima) und der
Boden ist vor Erosion durch Wind und
Wasser geschützt.
Weiterhin unterbleibt
eine Bodenverdichtung durch Befahren
mit schwerem Gerät
und die Regenversickerung bleibt gewährleistet. Ebenso
sind die Umgekehrten Effekte bei Verlust / Versigelung
von Grünland zu betrachten.
Auf der Suche nach externen Ausgleichsmöglichkeiten können die Belange des
Boden- und Wasserschutzes
durch folgende Maßnahmen
gewährleistet bleiben:
s.o.
Geotop – Pflegemaßnahen
(Ansprechpartner ist Herr Dr.
Wrede, Tel.:897 439):
In der Region würden sich
auch Maßnahmen für
Geotope anbieten. An
Geotopen können flächensparende Ausgleichsmaßnahmen
in Form von Pflege – oder
Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.
1.
Es kann eine nachhaltige
Verzahnung von Biotop –
Quellen- und Geotop – Katasterflächen angestrebt werden
bei Förderung der Entwicklung4 von Boden und
Bodenbiodiversität und nachhaltigem Erhalt schutzwürdiger Böden und Grundwasserschutz.
s.o.
2.
Ausgleichsflächen im
7
Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau
Seite 8/21
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 02.05.2011
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
Umfeld von Gewässern
unterstützen die Ziele der
WRRL als auch die „Entwicklung von Boden“;
s.o.
3.
Wasserschutzgebiete als
Vorranggebiete für Ausgleichsmaßnahmen mit
einplanen;
4.
In grundwasserverschmutzungsempfindlichen Landschaften empfiehlt sich die Förderung
von Boden- und Humusentwicklung als Filtermedium und Klimafaktor.
5.
Regenwasserrückhaltebecken und Wasserspeicherteiche können naturnah und umweltverträglich angelegt werden, ohne dass aus Gründen der
öffentlichen Sicherheit
und Ordnung, z. B. Verkehrssicherungs-pflicht
eine Einzäunung zwingend notwendig wird,
wenn die Uferböschungen abgeflacht werden,
wie z.B. bei Badeteiche
und –seen.
6.
Für Böden die sich im
Umfeld von Stromleitungsmasten befinden
wird empfohlen
„…einorientierendes
Untersuchungsprogramm
an Maststandorten mit
Bodenbelastungsverdacht…“ für Blei u. a.
durchzuführen gemäß
den Handlungsempfehlungen für ein einheitliches Vorgehen der Vollzugsbehörden in NRW
beim Umgang mit Bodenbelastungen im Umfeld von Stromleitungsmasten. Hrsg. LANUV. 2.
Version (Stand:
30.01.2009). neu überarbeitete Handlungsempfehlungen Stand
30.01.2009 …erhebliche
Bodenbelastungen, vorrangig durch Blei…
www.lanuv.nrw.de/umwel
t/stoerfaelle/a…
s.o.
s.o.
s.o.
s.o.
Im Radius von 40 m um die
8
Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau
Seite 9/21
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 02.05.2011
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
Hochspannungsmasten herum würden sich die Böden
dieser Flächen deshalb als
Vorrangflächen für Ausgleichsmaßnahmen anbieten, falls der Boden im Umfeld
von Stromleitungsmasten
Kontaminationen aufweisen
sollte. Dies wäre ggfs. Auf der
Suche nach externen Kompensationsflächen zu prüfen.
Humusbildung
Die Förderung von Humusproduktion in Oberböden
kann als bodenbezogene
Ausgleichsmaßnahme angesehen werden(vgl. auch
„…Entwicklung von Bo5
den…“=MSPE ). Eine Maßnahme wäre zum Bsp. Das
„Impfen mit Regenwürmern“.
Erosionsschutz
a) Anlage von Windund Erosionsschutzstreifen in offenen
Ackerlandschaften;
b) Biotop / Geotop –
Pufferzonen für Boden-, Wasser- und
Humusschutz unter
Einbeziehung
schutzwürdiger Böden ( auch Aufschlüsse, Steinbruch, Siepen, Gewässer).
Kompensationsräume sind
für die Schutzgüter Boden,
Wasser und
Bodenbiodiversität langfristig
und nachhaltig zu planen.
Flächen zur Bodenentwicklung ohne Zeitlimit können in
Betracht gezogen werden,
soweit sie nicht dem „Natur
auf Zeit“- Ansatz unterliegen.
Es können Verzahnungen mit
den Flächen des Biotopkatasters / Geotopkatasters / Quellenkatasters, von
Extensivgrünland sowie Flächenwahl in Wasserschutzgebieten angestrebt werden.
Positive Wechselwirkungen
dabei wären der Erhalt
schützwürdiger Böden sowie
nachhaltige Entwicklung ihrer
Filter- und Puffereigenschaften für den Grundwasserschutz.
Zur Kompensation wird eine bisherige
Offenlandfläche dauerhaft in bodenständigen Laubwald umgewandelt. Damit
kann die ständige Beanspruchung von
Boden durch Landwirtschaft zugunsten
einer dauerhaft schonenden Bodenbeanspruchung aufgegeben werden, was
dem Schutzgut Boden nachhaltig zugute
kommt.
9
Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau
Seite 10/21
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 02.05.2011
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
T7
LVR, Amt für
Bodendenkmalpflege
Bonn
B1
Bürgerinitiative
10.02.11 Es werden folgende Anre„Biogasanlage –
gungen und Hinweise vorgewann- wie – wo –
bracht.
warum“
Es wird darauf hingewiesen,
Rainer Pongs
dass die Bürgerinitiative
Hürtgenwald
grundsätzlich für die Nutzung
regenerativer Energien sei,
Priorität habe aber Energieeinsparung und die Steige-
14.02.11 Es wird darauf hingewiesen,
(Mail)
dass auf der Basis der derzeit
für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen keine Konflikte
zwischen der Planung und
den öffentlichen Interessen
des Bodendenkmalschutzes
zu erkennen sind. Zu beachten sei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand in
dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher sei
diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Es wird daher
verwiesen auf die Bestimmung der §§ 15,16 Denkmalschutzgesetz NRW, (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von
Bodendenkmälern).
Es wird angeregt, folgenden
Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen:
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der
Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR
für Bodendenkmalpflege im
Rheinland, Außenstelle
Nideggen, Zehnthofstr.45,
52385 Nideggen, Tel.:
02425/90390, Fax:
02425/9039-199 unverzüglich
zu melden. Die Anzeigepflicht
entsteht nicht erst dann, wenn
eindeutig geklärt ist, dass es
sich um Zeugnisse der Geschichte (archäologische
Bodendenkmäler) handelt. Es
genügt vielmehr, dass dem
Laien erkennbar ist, dass es
sich um ein Bodendenkmal
handeln könnte. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amts für Bodendenkmalpflege für den Fortgang
der Arbeiten ist abzuwarten.
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
Es wird vorgeschlagen, die Anregung zu
berücksichtigen und einen entsprechenden Hinweis in die textlichen Festsetzungen sowie in die Begründung (Umweltbericht) aufzunehmen.
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Rat
die Anregung zu
berücksichtigen
und den Hinweis in
die textlichen Festsetzungen und in
die Begründung
(Umweltbericht)
aufzunehmen
Die Zustimmung der Bürgerinitiative zur
Nutzung regenerativer Energien wird
begrüßt. Zu den einzelnen Themen der
Stellungnahme wird wie folgt eingegangen:
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Anregungen
und Hinweise zu
berücksichtigen.
1. Belange des Umweltschutzes
Die von der Bürgerinitiative angesprochenen Belange sind grundsätzlich bei
10
Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau
Seite 11/21
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 02.05.2011
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
rung der Energieeffizienz.
Bei der Planung von Biogasanlagen müssten die Belange
des Umweltschutzes (Boden-,
Luft-, Gewässerschutz) sowie
des Naturschutzes und der
Landschaftspflege berücksichtigt werden. Bei der Nutzung der Biomasse sei auf
eine weitestgehende Minderung der Schadstoffemissionen und eine effiziente Energienutzung zu achten.
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
der Aufstellung von Bauleitplanungen zu
berücksichtigen, unabhängig davon, ob
es sich hierbei um eine (möglicherweise
emittierende) Biogasanlage handelt oder
eine andere bauliche Nutzung. Die aufgeführten Belange sind daher in § 1
BauGB verankert. Im Weiteren wird
dargelegt, in welcher Form die einzelnen
Belange bei der Planung Berücksichtigung gefunden haben. Ausführungen
hierzu finden sich sowohl in der städtebaulichen Begründung als auch im Umweltbericht.
Der Betreiber der Biogasanlage wird die
Anlage nach dem Stand der Technik
betrieben, so dass eine energieeffiziente
Nutzung der Anlagen gegeben sein
dürfte.
Wegen der geplanten Biogasanlage seien eine UVP mit
Öffentlichkeitsbeteiligung
sowie ein Verfahren nach
dem BImSchG (insbesondere
§ 4 Genehmigung, § 5 Pflichten der Betreiber, § 51 Anhörung der Betroffenen) durchzuführen. Es sollte ein
Scoping- Termin mit allen
beteiligten Behörden und den
Naturschutzverbänden angesetzt werden.
1.1 UVP- Verfahren/ Scoping
Biogasanlagen sind nach BImSchG zu
genehmigen, wenn eines der folgenden
Kriterien eintritt:
Vergärung von Abfallstoffen
Auf der Biogasanlage installierte BHKW- Leistung > 1 MW
Feuerungswärmeleistung
Güllelagerkapazität > 6.500 m³
Biogaslagerkapazität > 3,0 t
Die Biogasanlage Kleinhau erfüllt keines
dieser Kriterien. Ebenfalls ist die Biogasanlage kein Vorhaben, das im Anhang 4 des Umweltverträglichkeitsprüfungs- Gesetzes (UVP-G) aufgeführt ist.
Damit ist ein Genehmigungsverfahren
nach Baurecht durchzuführen.
Vorbehaltlich späterer Ergänzungen seien im Umweltbericht oder der UVP bzw. dem
immissionsrechtlichen Verfahren unter anderem folgende
Unmittelbar nach dem AufstellungsbeThemen zu behandeln und
schluss der Gemeinde Hürtgenwald für
folgende Fragen zu klären:
die Bauleitplanung „Biogasanlage“ hat
bei der Kreisverwaltung Düren ein
Scoping- Termin im Sinne des § 4 (1)
BauGB stattgefunden, an dem die für
die Planung maßgeblichen Fachdienststellen der Kreisverwaltung teilgenommen haben. Entsprechend dem Vermerk
über diesen Scoping-Termin wurden die
zu erarbeitenden Fachgutachten (Lärm,
Gerüche, Entwässerung) inhaltlich abgestimmt. Im Rahmen der anstehenden
öffentlichen Auslegung der Bauleitplanungsentwürfe werden die Fachbehörden die Fachplanungen und- gutachten
prüfen und ihre Stellungnahmen gegenüber der Gemeinde Hürtgenwald abgeben.
Schutzgüter Boden, Wasser,
Luft
Es wird angeregt, nicht nur
1.2 Umweltbericht
1.2.1 Schutzgüter Boden, Wasser, Luft
11
Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau
Seite 12/21
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 02.05.2011
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
die baubedingten Auswirkungen auf diese Schutzgüter
anzugeben sondern jeweils
anzugeben, welche Stoffe mit
welchen möglichen Wirkungen betriebsbedingt in den
Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie die Luft
gelangen können, zu welchen
Beeinträchtigungen das führen kann und wie solche
Beeinträchtigungen verhindert
werden. Daraus ableitend
müssen über Betriebsabläufe,
Materialflüsse, entstehende
Abwässer und deren Behandlung, Abfälle und Reststoffe
Verfahrensgrundsätze festgelegt werden.
Darüber hinaus sei aber auch
die betriebsbedingte veränderte landwirtschaftliche Nutzung im Einzugsbereich der
Anlage zu beschreiben und
mögliche Beeinträchtigungen
der Schutzgüter seien ebenso
anzugeben wie die erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen. Hierbei wäre zu klären,
welche Auswirkungen der
erhöhte Maisanbau auf den
Boden (Stoffeintrag, Bodenabtragung und –-verdichtung)
und Wasserhaushalt habe.
Welche Auswirkungen der
Auftrag der Gärsubstanz habe
bzw. wie Beeinträchtigungen
vermieden werden können.
Die Flächen, auf denen die
Rückstände aufgebracht
werden dürfen, seien ebenso
festzulegen wie Zeitpunkt der
Ausbringung und zulässige
Menge/ha.
Eine Biogasanlage ist nur genehmigungsfähig, wenn keine erhebliche Beeinträchtigung – sowohl anlagen- als
auch betriebsbedingt – entsteht. Dies
konnte durch eine Reihe von Gutachten
(Lärm, Gerüche, Artenschutz) und Konzepte (Entwässerung) nachgewiesen
werden. Weitere Informationen enthält
die Betriebsbeschreibung.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Es wird darauf hingewiesen,
dass besonders gravierend
der Einfluss der veränderten
Landnutzung auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen sei.
Unter dem Artenschutzaspekt
und unter Berücksichtigung
der europäischen Vogelschutzrichtlinie und des Bundesnaturschutzgesetzes wird
eine vertiefende Darstellung
angeregt. Die Verwirklichung
der Biogasanlage führe möglicherweise zu
Biodiversitätsschäden im
Sinne des Umweltschadensgesetztes. Daher sei eine
1.2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen
Die Ansicht, dass das Schutzgut Tiere
und Pflanzen a priori „besonders gravierend“ sei, wird nicht geteilt. Der Anbau
von Mais und Rüben etwa ist Voraussetzung für Brutvorkommen des Kiebitzes,
der im Frühjahr offene Flächen benötigt
und nicht in Getreidefelder geht. Die
Wechselbezüge sind hier komplex. Es
kann aber nicht Aufgabe eines Bebauungsplanverfahrens sein, dies in
letzter Tiefe zu betrachten.
Schließlich ist das Für und Wider in
Sachen Biogasanlage eine grundsätzliche politische Entscheidung der Gemeinde Hürtgenwald im Umgang mit
regenerativen Energien.
Beschlußvorschlag
Das Inputmaterial besteht zu mehr als
einem Drittel aus Gülle. Unter zwei Drittel bestehen aus nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo), z.B. Mais, Ganzpflanzensilage (GPS), Gras und Rüben. Mais
stellt demnach nur einen Teil des Beschickungsmaterials dar, so dass nicht
damit zu rechnen ist, dass im Rahmen
des hier geplanten Projektes eine unangemessen hohe Steigerung des Maisanbaus entsteht. Zudem ist der Anteil
der jeweiligen Materialien auch ernteabhängig.
Gärreste werden auf die Felder aufgebracht und ersetzen den ansonsten
aufzubringenden Dünger. Es kann nicht
Ziel eines Bebauungsplanverfahrens
sein, diese üblichen Bewirtschaftungsschritte in der Landwirtschaft zu regeln.
12
Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau
Seite 13/21
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 02.05.2011
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
Umweltfolgenabschätzung
und –bewältigung vorzunehmen.
Schutzgut Landschaft
Es wird darauf hingewiesen,
dass das Schutzgut Landschaft durch die vorgesehene
Anlage und die veränderte
landwirtschaftliche Nutzung
erheblich beeinträchtigt werden. Diese Beeinträchtigung
sei darzustellen. In den Verträgen mit den Landwirten
seien Bewirtschaftungsauflagen vorzusehen, u.a. ein
Verbot genmanipulierte Pflanzen anzubauen, Verbot von
Grünlandumbruch und das
Gebot einer mindestens dreigliedrigen Fruchtfolge. Eine
Monotonisierung sei zu vermeiden.
Schutzgut Mensch
Bezüglich der Auswirkung der
geplanten Anlage auf das
Schutzgut Mensch sollen
folgende Fragen beantwortet
werden:
-
-
-
-
-
Welche Stoffe gelangen
betriebsbedingt von der
Biogasanlage und dem
Blockheizkraftwerk in die
Luft, den Boden, das
Wasser und gefährden
möglicherweise die
Gesundheit der Menschen
in der näheren und/oder
weiteren Umgebung?
Wie viel Lärm zu welchen
Zeiten geht von der Anlage
aus?
Welche Auswirkungen
hat das erhöhte
Verkehrsaufkommen
insbesondere in
Spitzenzeiten
(„Erntekampagne“)?
Ist der Abstand zur
Wohnbebauung
ausreichend, um
Gefährdungen und
Belästigungen (z.B.
Geruch) der Anwohner
ausschließen zu können?
Ist es ethisch zu
Verantworten, so
wertvollen Boden der
Lebensmittelproduktion
zu entziehen?
1.2.3. Schutzgut Landschaft
Das Schutzgut Landschaft wird nicht a
priori erheblich beeinträchtigt. Die Maßnahme selbst findet in einem Fichtenforst/Schlagflurfläche statt. Wertvolle
Gehölzbestände bleiben erhalten und
sorgen für eine Eingrünung, die noch
ergänzt wird. Inwieweit die landwirtschaftliche Nutzung sich erheblich ändert, ist nicht abschließend abzuschätzen und hängt auch vom Ernteerfolg ab.
Im Bebauungsplan können keine Bewirtschaftungsauflagen gegeben werden, da die Ernteflächen nicht Bestandteil des Bebauungsplans sind.
1.2.4. Schutzgut Mensch
Eine Biogasanlage ist nur genehmigungsfähig, wenn keine erhebliche Beeinträchtigung – sowohl anlagen- als
auch betriebsbedingt – entsteht. Dies
konnte durch eine Reihe von Gutachten
(Lärm, Gerüche, Artenschutz) und Konzepte (Entwässerung) nachgewiesen
werden. Weitere Informationen enthält
die Betriebsbeschreibung.
Bezüglich des Verkehrsaufkommens
wird auf den gesonderten Punkt 2. Verkehrsgutachten verwiesen.
Zu den Punkten Lärm und Gerüche wird
auf 4. Lärm- und Geruchsgutachten
verwiesen.
Ob es ethisch zu verantworten ist, wertvollen Boden nicht für die Lebensmittelproduktion zu verwenden, sondern für
die Herstellung regenerativer Energien
entzieht sich der sachlich fachlichen
Abwägung in der Bauleitplanung, sonder
ist eine grundsätzliche politische Ent-
13
Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau
Seite 14/21
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 02.05.2011
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
scheidung der Gemeinde Hürtgenwald
im Umgang mit regenerativen Energien.
Darüber hinaus wird angeregt, ein Verkehrsgutachten
zu erarbeiten, eine Anlagenund Betriebsbeschreibung,
ein Lärm- und Geruchsgutachten sowie ein Brandschutzkonzept. Zusätzlich
sollten Standortalternativen
aufgezeigt und nach den
oben genannten Kriterien
ebenfalls bewertet werden.
2. Verkehrsgutachten
Im Rahmen des Scopingtermins mit der
Kreisverwaltung Düren (u.a. Straßenverkehrsbehörde) wurde einvernehmlich
festgestellt, dass die Erarbeitung eines
Verkehrsgutachtens aus folgenden
Gründen nicht erforderlich ist:
Durch die geplante Erschließungsstraße (zwischenzeitlich
in südlicher Richtung um ca. 70
m verlegt) mit unmittelbarer
Anbindung an die L 11 wird eine Belastung der
Rinnebachstraße durch den
Ziel- und Quellverkehr der Biogasanlage ausgeschlossen.
Die Belastung der B 399 wird
durch den Ziel- und Quellverkehr der Biogasanlage steigen.
Die Bundesstraße ist aber für
diese Kapazitäten ausgebaut.
Verkehrsbehinderungen im
Zeitraum der so genannten
„Kampagne“ sind hinzunehmen, wie dies gegenüber dem
„normalen“ landwirtschaftlichen
Verkehr auch der Fall ist.
Ein Verkehrsgutachten würde daher zu
keinen anderen Aussagen gelangen.
3. Anlagen- und Betriebsbeschreibung
Zwischenzeitlich liegt eine konkrete
Anlagen – und Betriebsbeschreibung
vor, die sowohl in die Begründung zum
Bebauungsplan aufgenommen wurde,
als auch den Immissionsschutzgutachtern zur Verfügung gestellt wurde. Aus
dieser Anlagenbeschreibung ergibt sich
unter anderem, dass für die rechtliche
Zulässigkeit der Biogasanlage das allgemeine Baurecht und nicht das Bundesimmissionsschutz-Gesetz
(BImSchG) heranzuziehen ist.
4. Lärm- und Geruchsgutachten
Mit dem Betrieb der Biogasanlage können Emissionen wie Lärm (Gewerbe und
Verkehr) und Gerüche verbunden sein.
Daher wurden Untersuchungen hierzu
durchgeführt, in denen dargelegt wird,
unter welchen Betriebsbedingungen
welche Immissionen auf die nächstgelegenen schutzwürdigen Baugebiete einwirken können. Die Lärmuntersuchung
wurde vom Büro ADU Cologne, Köln
erarbeitet; die Geruchsuntersuchung
durch das Büro iMA Cologne in Köln. Im
14
Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau
Seite 15/21
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 02.05.2011
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
Ergebnis beider Gutachten wird festgestellt, dass die Biogasanlage unter den
zugrunde gelegten Betriebsbedingungen
konfliktfrei betrieben werden kann. Die
ausführlichen Gutachten werden als
Anlage der Begründung beigefügt.
Nachfolgend werden die wichtigsten
Ergebnisse (nicht die Herleitung) zu den
Themen Lärm und Gerüche wiedergegeben.
Lärm:
Der Gutachter hat mit dem Immissionsschutzbeauftragten der Kreisverwaltung
Düren abgestimmt, dass der Nachweis
zu führen ist, dass die geplante Biogasanlage die Richtwerte der TA- Lärm
(Technische Anleitung – Lärm) um mindestens 6 dB(A) unterschreitet. Bei
Einhaltung dieser Vorgabe ist gewährleistet, dass es durch den Betrieb der
Biogasanlage zu keinen unzumutbaren
Lärmbelästigungen kommt.
Fazit des Gutachters:
„Die Beurteilungspegel der Geräusche
aus den gewerblichen Emittenten des
Plangebietes unterschreiten die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm an allen
Immissionsorten um mindestens 6
dB(A). Die Anforderungen des Kreises
Düren werden somit erfüllt.
Voraussetzung für die Einhaltung der
obigen Werte im Nachtzeitraum ist die
Sicherstellung der geforderten Schallleitungsbegrenzungen der BHKW:
Begrenzung der immissionsrelevanten Schallleistungen der BHK auf
dem Anlagengelände auf LWA = 89
dB(A) unter Berücksichtigung der
Höhe des Kamins von 10 m.
Begrenzung der immissionsrelevanten Schallleistungen des SatellitenBHK westlich der Turnhalle auf LWA
= 78 dB(A) unter Berücksichtigung
der Höhe des Kamins von 10 m.
Maximalpegel
Durch einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen wie Lkw-Betriebsbremsen ist auf
Grund der Abstände tags an keinem der
Immissionsorte mit Maximalpegeln zu
rechnen, die die zulässigen Werte überschreiten. Nachts sind vom BHKW und
Rührwerk ebenfalls keine heraustretenden Geräuschspitzen zu erwarten, die
die Immissionsrichtwerte um mehr als 20
dB(A) überschreiten.“
Regelungen bezüglich der Anlage erfolgen im Baugenehmigungsverfahren.
15
Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau
Seite 16/21
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 02.05.2011
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
Gerüche:
Der Gutachter kommt zu folgendem
Ergebnis (Zitat):
„Der prognostizierte Geruchsbeitrag der
geplanten Biogasanlage hält auf den
nächstgelegenen Immissionsorten
überwiegend die Irrelevanzschwelle
nach Nr. 3.3 der GIRL (2) von 2% ein.
Bei Einhaltung der Irrelevanzschwelle ist
davon auszugehen, dass die Anlage die
belästigende Wirkung einer etwaigen
vorhandenen Belastung nicht relevant
erhöht. Nur am nächstgelegenen Bauhof
wird die Irrelevanzschwelle mit einem
Geruchsbeitrag von bis zu 3% überschritten, so dass hier die Geruchsgesamtbelastung abzuschätzen ist. Da sich
derzeit keine weiteren Geruchsemittenten in der Umgebung der Biogasanlage
befinden und von dem geplanten externen BHKW kein relevanter Geruchsbeitrag zu erwarten ist, kann davon ausgegangen werden, dass der für den Bauhof vorgeschlagene Immissionswert von
15% der Jahresstunden eingehalten
wird.“
Bei der Bewertung dieser Ergebnisse ist
zu beachten, dass nach den Höchstgrenzen der GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie) eine Geruchsbelastung bis zu
10% der Jahresstunden bei Wohngebieten und bis zu 15% der Jahresstunden
bei Gewerbegebieten hinzunehmen
sind. Es wird deutlich, dass die zu erwartenden Geruchsemissionen der geplanten Biogasanlage im Bereich der
Irrelevanzgrenze anzunehmen sind.
Eine relevante Beeinträchtigung des
nahegelegen Nahversorgungszentrums
durch Gerüche ist daher nicht zu besorgen.
Zusammenfassen bleibt festzustellen,
dass die Belange der Bürgerinitiative
berücksichtigt werden. Mit dem Betrieb
der Biogasanlage sind keine Immissionskonflikte gegenüber der bestehenden schutzwürdigen Bebauung zu befürchten.
5. Brandschutzkonzept
Im Rahmen der Bauantragstellung für
die Biogasanlage wird vom Bauherren
ein Brandschutzgutachten erstellt, soweit dies von den zuständigen Behörden
gefordert wird. Regelungen zum Brandschutz werden in der Bauleitplanung
nicht getroffen.
6. Standortalternativen
16
Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau
Seite 17/21
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 02.05.2011
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
Da mit dem Betrieb der Biogasanlage
die Strom- und Wärmeversorgung des
Rathauses, des Schulzentrums sowie
möglicherweise später auch der angrenzenden Gewerbebetriebe sichergestellt
werden soll und hierfür kurze Wege der
Leitungsführung erforderlich sind, sind
alternative Standorte nicht vorhanden.
B2
SB- Markt
Hürtgenwald
Ratingen
16.02.11 Gegen den geplanten Standort der Bio-Gasanlage werden
Bedenken vorgebracht. Es
wird darauf hingewiesen,
dass der Eingabensteller zur
2010 den REWE- Markt vor
Ort aufwendig erweitert und
hiermit auch den Standort
nachhaltig zur Nahversorgung
der Bevölkerung gesichert
hat. Im Wege dieses Genehmigungsverfahrens wurden
ergänzende Schallschutzauflagen auferlegt für den Bereich der Anlieferung obgleich
diese seit über 10 Jahren –
zumindest nach Wissensstand der Eingabensteller –
ohne Beschwerdeführung in
gleicher Form und Güte genutzt wurde. Auch diese Kosten wurden zur nachhaltigen
Sicherung des Marktes in
Kauf genommen. Durch die
geplante Bio-Gasanlage in
unmittelbarer Nachbarschaft
zum REWE- Markt wird eine
extreme Geruchsbelästigung
befürchtet, die möglicherweise ein verändertes Nutzerund Käuferverhalten mit sich
bringen wird.
Auch sei dann nicht auszuschließen, dass sich Gerüche
im Markt selbst platzieren,
welche weder vom Verbraucher selbst noch von dem
Betreibern des Marktes in
Kauf genommen werden
können.
Zwischenzeitlich wurden die Planungen
zur Biogasanlage weiterentwickelt. So
wurde die Erschließungsstraße mit der
Anbindung an die L 11 um ca. 70 m in
südlicher Richtung verschoben, so dass
sich nunmehr ein Gesamtabstand der
Erschließungsstraße von ca. 100 m zum
Nahversorgungszentrum ergibt.
Zu den Emissionsarten Lärm und Gerüche wurden Gutachten erarbeitet, deren
Ergebnisse Teil der gemeindlichen Abwägung über die Bauleitplanung Biogasanlage sind.
Lärm:
Das Lärmgutachten wurde von der ADU
Cologne GmbH erarbeitet. Der Gutachter hat mit dem Immissionsschutzbeauftragten der Kreisverwaltung Düren abgestimmt, dass der Nachweis zu führen
ist, dass die geplante Biogasanlage die
Richtwerte der TA- Lärm (Technische
Anleitung – Lärm) um mindestens 6
dB(A) unterschreitet. Bei Einhaltung
dieser Vorgabe ist gewährleistet, dass
es durch den Betrieb der Biogasanlage
zu keinen unzumutbaren Lärmbelästigungen kommt.
Fazit des Gutachters:
„Die Beurteilungspegel der Geräusche
aus den gewerblichen Emittenten des
Plangebietes unterschreiten die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm an allen
Immissionsorten um mindestens 6
dB(A). Die Anforderungen des Kreises
Düren werden somit erfüllt.
Voraussetzung für die Einhaltung der
obigen Werte im Nachtzeitraum ist die
Sicherstellung der geforderten Schallleitungsbegrenzungen der BHKW:
Es wird davon ausgegangen,
dass die nach dem Gesetzgeber erforderlichen Maximalwerte des Schallschutzes
eingehalten werden. Gleichwohl werden Bedenken hin
sichtlich der zukünftigen Geruchsbelästigung vorgebracht.
Die Bedenken seien Gegenstandslos, wenn gewährleistet
ist, dass Geruchsbelästigun-
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Bedenken nicht
zu berücksichtigen.
Begrenzung der immissionsrelevanten Schallleistungen der BHK auf
dem Anlagengelände auf LWA = 89
dB(A) unter Berücksichtigung der
Höhe des Kamins von 10 m.
Begrenzung der immissionsrelevanten Schallleistungen des SatellitenBHK westlich der Turnhalle auf LWA
= 78 dB(A) unter Berücksichtigung
der Höhe des Kamins von 10 m.
17
Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau
Seite 18/21
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 02.05.2011
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
gen dauerhaft und in Ergänze
vor Ort auszuschließen sind.
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
Maximalpegel
Durch einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen wie Lkw-Betriebsbremsen ist auf
Grund der Abstände tags an keinem der
Immissionsorte mit Maximalpegeln zu
rechnen, die die zulässigen Werte überschreiten. Nachts sind vom BHKW und
Rührwerk ebenfalls keine heraustretenden Geräuschspitzen zu erwarten, die
die Immissionsrichtwerte um mehr als 20
dB(A) überschreiten.“
Regelungen bezüglich der Anlage erfolgen im Baugenehmigungsverfahren.
Gerüche:
Durch die iMA Cologne wurde ein Geruchsgutachten erarbeitet, das auf den
Angaben des Projektplaners (Größe der
Anlage, Betriebszeiten, Umschlagsmengen etc.) beruht. Der Gutachter kommt
hierbei zu folgendem Ergebnis (Zitat):
„Der prognostizierte Geruchsbeitrag der
geplanten Biogasanlage hält auf den
nächstgelegenen Immissionsorten
überwiegend die Irrelevanzschwelle
nach Nr. 3.3 der GIRL (2) von 2% ein.
Bei Einhaltung der Irrelevanzschwelle ist
davon auszugehen, dass die Anlage die
belästigende Wirkung einer etwaigen
vorhandenen Belastung nicht relevant
erhöht. Nur am nächstgelegenen Bauhof
wird die Irrelevanzschwelle mit einem
Geruchsbeitrag von bis zu 3% überschritten, so dass hier die Geruchsgesamtbelastung abzuschätzen ist. Da sich
derzeit keine weiteren Geruchsemittenten in der Umgebung der Biogasanlage
befinden und von dem geplanten externen BHKW kein relevanter Geruchsbeitrag zu erwarten ist, kann davon ausgegangen werden, dass der für den Bauhof vorgeschlagene Immissionswert von
15% der Jahresstunden eingehalten
wird.“
Bei der Bewertung dieser Ergebnisse ist
zu beachten, dass nach den Höchstgrenzen der GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie) eine Geruchsbelastung bis zu
10% der Jahresstunden bei Wohngebieten und bis zu 15% der Jahresstunden
bei Gewerbegebieten hinzunehmen
sind. Es wird deutlich, dass die zu erwartenden Geruchsemissionen der geplanten Biogasanlage im Bereich der
Irrelevanzgrenze anzunehmen sind.
Eine relevante Beeinträchtigung des
nahegelegen Nahversorgungszentrums
durch Gerüche ist daher nicht zu besorgen.
Zusammenfassen bleibt festzustellen,
18
Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau
Seite 19/21
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 02.05.2011
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
dass die Belange der Eingabensteller
berücksichtigt werden. Mit dem Betrieb
der Biogasanlage sind keine Immissionskonflikte gegenüber dem bestehenden Nahversorgungszentrum zu befürchten.
B3
Gisela Kurth
Langerwehe
28.02.11 Die Eingabenstellerin vermietet die im Einkaufszentrum
kleineren gelegenen Projekt
Lidl, Imbiss, Schlecker, R+V
Bank, LVM, Lotto-Toto und
KiK. Es werden Bedenken
gegen die geplante BioGasanlage vorgebracht aufgrund der befürchteten Geruchsbelästigung, die mit dem
Betrieb der Anlage verbunden
ist sowie der Verschmutzung
durch den Transport des
Füllmaterials der BioGasanlage und weiterer
Lärmbelästigung.
Die Eingabenstellerin sieht
die attraktive Marktgestaltung
gefährdet insbesondere,
wenn die Zufahrt zur BioGasanlage zu nah an den
bestehenden Verbrauchsmärkten vorbei führt.
Zwischenzeitlich wurden die Planungen
zur Biogasanlage weiterentwickelt. So
wurde die Erschließungsstraße mit der
Anbindung an die L 11 um ca. 70 m in
südlicher Richtung verschoben, so dass
sich nunmehr ein Gesamtabstand der
Erschließungsstraße von ca. 100 m zum
Nahversorgungszentrum ergibt.
Zu den Emissionsarten Lärm und Gerüche wurden Gutachten erarbeitet, deren
Ergebnisse Teil der gemeindlichen Abwägung über die Bauleitplanung Biogasanlage sind.
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Anregung zur
Verlegung der
Erschließungsstraße zu
berücksichtigen
und die Bedenken
aufgrund der drohenden Immissionskonflikte nicht
zu berücksichtigen.
Lärm:
Das Lärmgutachten wurde von der ADU
Cologne GmbH erarbeitet. Der Gutachter hat mit dem Immissionsschutzbeauftragten der Kreisverwaltung Düren abgestimmt, dass der Nachweis zu führen
ist, dass die geplante Biogasanlage die
Richtwerte der TA- Lärm (Technische
Anleitung – Lärm) um mindestens 6
dB(A) unterschreitet. Bei Einhaltung
dieser Vorgabe ist gewährleistet, dass
es durch den Betrieb der Biogasanlage
zu keinen unzumutbaren Lärmbelästigungen kommt.
Fazit des Gutachters:
„Die Beurteilungspegel der Geräusche
aus den gewerblichen Emittenten des
Plangebietes unterschreiten die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm an allen
Immissionsorten um mindestens 6
dB(A). Die Anforderungen des Kreises
Düren werden somit erfüllt.
Voraussetzung für die Einhaltung der
obigen Werte im Nachtzeitraum ist die
Sicherstellung der geforderten Schallleitungsbegrenzungen der BHKW:
Begrenzung der immissionsrelevanten Schallleistungen der BHK auf
dem Anlagengelände auf LWA = 89
dB(A) unter Berücksichtigung der
Höhe des Kamins von 10 m.
Begrenzung der immissionsrelevanten Schallleistungen des SatellitenBHK westlich der Turnhalle auf LWA
= 78 dB(A) unter Berücksichtigung
der Höhe des Kamins von 10 m.
Maximalpegel
Durch einzelne, kurzzeitige Geräusch-
19
Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau
Seite 20/21
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 02.05.2011
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
spitzen wie Lkw-Betriebsbremsen ist auf
Grund der Abstände tags an keinem der
Immissionsorte mit Maximalpegeln zu
rechnen, die die zulässigen Werte überschreiten. Nachts sind vom BHKW und
Rührwerk ebenfalls keine heraustretenden Geräuschspitzen zu erwarten, die
die Immissionsrichtwerte um mehr als 20
dB(A) überschreiten.“
Regelungen bezüglich der Anlage erfolgen im Baugenehmigungsverfahren.
Gerüche:
Durch die iMA Cologne wurde ein Geruchsgutachten erarbeitet, das auf den
Angaben des Projektplaners (Größe der
Anlage, Betriebszeiten, Umschlagsmengen etc.) beruht. Der Gutachter kommt
hierbei zu folgendem Ergebnis (Zitat):
„Der prognostizierte Geruchsbeitrag der
geplanten Biogasanlage hält auf den
nächstgelegenen Immissionsorten
überwiegend die Irrelevanzschwelle
nach Nr. 3.3 der GIRL (2) von 2% ein.
Bei Einhaltung der Irrelevanzschwelle ist
davon auszugehen, dass die Anlage die
belästigende Wirkung einer etwaigen
vorhandenen Belastung nicht relevant
erhöht. Nur am nächstgelegenen Bauhof
wird die Irrelevanzschwelle mit einem
Geruchsbeitrag von bis zu 3% überschritten, so dass hier die Geruchsgesamtbelastung abzuschätzen ist. Da sich
derzeit keine weiteren Geruchsemittenten in der Umgebung der Biogasanlage
befinden und von dem geplanten externen BHKW kein relevanter Geruchsbeitrag zu erwarten ist, kann davon ausgegangen werden, dass der für den Bauhof vorgeschlagene Immissionswert von
15% der Jahresstunden eingehalten
wird.“
Bei der Bewertung dieser Ergebnisse ist
zu beachten, dass nach den Höchstgrenzen der GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie) eine Geruchsbelastung bis zu
10% der Jahresstunden bei Wohngebieten und bis zu 15% der Jahresstunden
bei Gewerbegebieten hinzunehmen
sind. Es wird deutlich, dass die zu erwartenden Geruchsemissionen der geplanten Biogasanlage im Bereich der
Irrelevanzgrenze anzunehmen sind.
Eine relevante Beeinträchtigung des
nahegelegen Nahversorgungszentrums
durch Gerüche ist daher nicht zu besorgen.
Zusammenfassen bleibt festzustellen,
dass die Belange der Eingabensteller
berücksichtigt werden. Mit dem Betrieb
der Biogasanlage sind keine Immissi-
20
Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau
Seite 21/21
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 02.05.2011
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
onskonflikte gegenüber dem bestehenden Nahversorgungszentrum zu befürchten.
Träger öffentlicher Belange, in deren Stellungnahme keine Anregungen vorgebracht wurden:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW, Schreiben vom 31.01.2011
Landwirtschaftskammer NRW, Schreiben vom 02.03.2011
Amprion, Schreiben vom 25.01.2011
EWV Energie- und Wasserversorgung, Schreiben (Mail) vom 28.01.2011
RWE, Rhein- Ruhr Verteilnetz, Schreiben vom 25.01.2011
PLE DOC, Leitungsauskunft, Schreiben vom 02.02.2011
IHK Aachen, Schreiben vom 25.02.2011
Deutsche Telekom, Bochum, Schreiben vom 09.02.2011
Kreispolizeibehörde Düren, Schreiben vom 28.01.2011
21