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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 110/2011)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
374 kB
Erstellt
08.07.11, 19:01
Aktualisiert
08.07.11, 19:01

Inhalt der Datei

Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7 „Biogasanlage“, Ortsteil Kleinhau Seite 1/21 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 02.05.2011 Lfd. Nr. Eingaben-steller Datum Wesentliche Inhalte der Anre- Stellungnahme gungen T1 WVER Wasserverband Eifel Rur Düren 17.02.11 Gegen die Inhalte des Bebauungsplanes bestehen keine Bedenken, wenn sichergestellt wird, dass durch den Betrieb der Anlage und die Versickerungsanlage für Regenwasser keine Verunreinigung von Gewässern erfolgt. Durch das Ingenieurbüro Berg GmbH wurde ein Entwässerungskonzept erarbeitet, dessen Ergebnisse in die Begründung zum Bebauungsplan sowie in den Umweltbericht aufgenommen wurden. Danach werden die anfallenden Niederschlagswässer in einer Mulden/ Rigolenanlage im Nordosten des Plangebietes gesammelt und zur Versickerung gebracht. Entsprechende Bodenuntersuchungen wurden durchgeführt. Anfallende belastete Wassermengen werden aufgefangen und den Gehrbehältern in einem Kreislauf zugeführt. Da die Vorbehalte ausgeräumt werden konnten wird vorgeschlagen, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. T2 Landesbetrieb Straßenbau NRW Euskirchen 03.02.11 Es wird darauf hingewiesen, dass gegen die Bauleitplanung grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Bezüglich der Anbindung des Biogasanlagegeländes an die L 11 wird angeregt, eine Linksabbiegespur auf der Landstraße herzustellen. Auch wenn derzeit eine sehr saisonale Andienung der Biogasanlage vorgesehen ist, so sei doch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie die Verbindungsfunktion der Landestraße von großer Bedeutung. Für die Anbindung des Plangebietes an die L 11 wird der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Hürtgenwald und dem Landesbetrieb NRW angeregt. Die hierzu erforderlichen Unterlagen (Erläuterungsbericht, Planungen im Maßstab 1:25.000) sind zu erarbeiten und mit dem Landesbetrieb abzustimmen. Mit dem Bau der Anbindung darf vor Abschluss der Vereinbarung nicht begonnen werden. Die Anregungen und Hinweise werden berücksichtigt. In Abstimmung mit dem Landesbetrieb und dem Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung Düren wird im Straßenraum der L 11 eine Linksabbiegespur errichtet. Die angesprochene Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Hürtgenwald und dem Landesbetrieb wird bis zum Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan abgeschlossen. Die gebührenpflichtige Sondernutzung wird dadurch entbehrlich. Nur im Falle einer Anbindung der neuen Erschließungsstraße an die L 11 ohne Linksabbiegespur (außerhalb der Ortsdurchfahrt) müsste eine gebührenpflichtige Sondernutzung beim Landesbetrieb beantragt werden. Werbeanlagen in welcher Form auch immer, sind im Nahbereich der L 11 nicht geplant. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Anregungen und Hinweise zu berücksichtigen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Anbindung der Erschließungsstraße, die an die L 11 anbindet, unabhängig von der Verwaltungsvereinbarung um eine gebührenpflichtige Sondernutzung handelt, die separat beim Eingabensteller zu beantragen sei. Beschlussvorschlag Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau Seite 2/21 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 02.05.2011 Ldf. Nr. T3 Eingabensteller Datum Kreisverwaltung Düren Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlußvorschlag Es wird darauf hingewiesen, dass in Bezug auf die Errichtung von Werbeanlagen der § 28 Straßenwegegesetz zu beachten sei. Die Werbeanlagen sind an der Stätte der Leistung nur bis zur jeweiligen Gebäudeoberkante zulässig. Anlagen der Außenwerbung dürfen bis zu einer Entfernung von 20 m gemessen vom äußeren Rand, der für den KFZ-Verkehr bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet werden. Werbeanlagen mit retroreflektierender bzw. fluoreszierender Wirkung dürfen nicht verwendet werden. Eventuelle Beleuchtung ist zur Landesstraße hin so abzuschirmen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden. 24.02.11 Es wurden folgende Anregungen vorgebracht: 1. Straßenverkehrsamt Es wird angeregt, eine Mischverkehrsspur auf der L 11 (in Fahrtrichtung Brandenberg) aus Gründen der Verkehrssicherheit zu errichten. Die öffentliche Erschließungsstraße muss im Eingangsbereich zur L 11 auf einer Länge von ca. 25 m in dem Begegnungsverkehr LKW/LKW problemlos ermöglichen. Im weiteren Verlauf ist der Begegnungsfall LKW/PKW bei verminderter Geschwindigkeit ausreichend. Die durchgehende Verbindung der Planstraße zur Rinnebachstraße muss unterbrochen werden. Hierzu sollte die Rinnebachstraße hinter der Zufahrt zur Biogasanlage durch bauliche Maßnahmen (z.B. Absperrpfosten) getrennt werden, um einen Schleichverkehr zwischen der L 11 zum Schul- bzw. Ortszentrum auszuschließen. Zu 1. Straßenverkehrsamt Die Anregung wird berücksichtigt. In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW wird im Straßenraum der L 11 eine Linksabbiegespur (Mischverkehrsspur) errichtet. Die öffentliche Verkehrsfläche zwischen Biogasanlage und L 11 wird so dimensioniert, dass Begegnungsverkehre zwischen LKW und LKW problemlos ermöglicht werden. Im Bereich der Querung der neuen Erschließungsstraße mit der Verlängerung der Rinnebachstraße (Fuß- und Radweg) werden entsprechende Absperrpfosten errichtet. Die Regelungen hierzu sind jedoch im Bebauungsplan nicht möglich. 2. Immissionsschutz Lärmschutzgutachten Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachweis der lärmrechtlichen Zulässigkeit auf zwei Wegen erbracht werden kann: Zu 2. Immissionsschutz Das Lärmgutachten wurde von der ADU Cologne GmbH erarbeitet. Der Gutachter hat sich in mündlicher Abstimmung mit der KV Düren für die Vorgehensweise gemäß 2.1 (Richtwertunterschreitung > 6 dB(A)) entschieden. Zu 1. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Anregung zu berücksichtigen. Zu 2. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Anregung zu berücksichtigen. 2 Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau Seite 3/21 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 02.05.2011 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen 2.1 Es wird nachgewiesen, dass die durch die Biogasanlage verursachte Lärmimmissionen in der unmittelbaren nördlich angrenzenden gemischten Baufläche und dem Bereich der daran angrenzenden Wohnbaufläche mindestens 6 dB(A) unter den jeweils gültigen gebietsbezogenen Immissionsrichtwerten liegen (Ziffer 3.2 TA Lärm). Der sich ergebende Gesamtpegel mit der nachstehend aufgeführten Vorbelastung darf dem jeweils gültigen gebietsbezogenen Immissionsrichtwert maximal 1 dB(A) überschreiten. 2.2 Wenn der unter 1. geforderte Nachweis nicht geführt werden kann oder soll, ist nachzuweisen, dass die Gesamtbelastung durch den großflächigen Einzelhandel die Biogasanlage, den Sportplatz und gegebenenfalls in den gemischten Bauflächen noch vorhandenen sonstigen gewerblichen Betrieb die zulässigen Immissionsrichtwerte nicht überschreitet. 3. Wasserwirtschaft Niederschlagswasserbeseitigung: In den vorgelegten Unterlagen ist im Vorentwurf eine Regenwasserversickerung dargestellt. Die dauerhafte Versickerungsfähigkeit des Untergrundes ist durch ein Bodengutachten nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet im Einzugsgebiet des Rinnebachs liegt. In der unterhalb gelegenen Ortslage Obermaubach ist das Fließgewässer nicht ausreichend leistungsfähig. Dies gilt nach hiesigem Kenntnisstand ebenso für die Kanalisation in Kleinau. Daher ist für die Niederschlagswasserbeseitigung eine Regenrückhaltung Stellungnahme Beschlußvorschlag Fazit des Gutachters: „Die Beurteilungspegel der Geräusche aus den gewerblichen Emittenten des Plangebietes unterschreiten die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm an allen Immissionsorten um mindestens 6 dB(A). Die Anforderungen des Kreises Düren werden somit erfüllt. Voraussetzung für die Einhaltung der obigen Werte im Nachtzeitraum ist die Sicherstellung der geforderten Schallleitungsbegrenzungen der BHKW:   Begrenzung der immissionsrelevanten Schallleistungen der BHK auf dem Anlagengelände auf LWA = 89 dB(A) unter Berücksichtigung der Höhe des Kamins von 10 m. Begrenzung der immissionsrelevanten Schallleistungen des SatellitenBHK westlich der Turnhalle auf LWA = 78 dB(A) unter Berücksichtigung der Höhe des Kamins von 10 m. Maximalpegel Durch einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen wie Lkw-Betriebsbremsen ist auf Grund der Abstände tags an keinem der Immissionsorte mit Maximalpegeln zu rechnen, die die zulässigen Werte überschreiten. Nachts sind vom BHKW und Rührwerk ebenfalls keine heraustretenden Geräuschspitzen zu erwarten, die die Immissionsrichtwerte um mehr als 20 dB(A) überschreiten.“ Zu 3. Wasserwirtschaft Niederschlagswasserbeseitigung: Durch das Ingenieurbüro Berg GmbH wurde zwischenzeitlich ein Entwässerungskonzept erarbeitet, dessen Ergebnisse in die Begründung zum Bebauungsplan sowie in den Umweltbericht aufgenommen wurden. Hierbei wurde ein 100- jähriges Regenereignis (HQ 100) zugrunde gelegt. Die anfallenden Niederschlagswässer werden in einer Mulden/ Rigolenanlage im Nordosten des Plangebietes gesammelt und zur Versickerung gebracht. Entsprechende Bodenuntersuchungen wurden durchgeführt; die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen sind als Anlage der Begründung beigefügt. Anfallende belastete Schmutzwassermengen werden aufgefangen und den Gehrbehältern in einem Kreislauf zugeführt. Zu 3. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Anregung zu berücksichtigen. 3 Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau Seite 4/21 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 02.05.2011 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlußvorschlag für ein HQ100 vorzusehen. Niederschlagswässer im Bereich einer Biogasanlage einschl. der Erschließung weisen unterschiedliche Belastungen auf. In Abhängigkeit der Herkunft der Niederschlagswässer wird eine Vorbehandlung der Regenwässer erforderlich. Stark belastetes Niederschlagswasser muss der Anlage zugeführt werden. Die Machbarkeit des Entwässerungskonzeptes ist bis zur Offenlage nachzuweisen. 4. Umweltbericht In den Umweltbericht sind Aussagen zu Oberflächengewässer und zu den Grundwasserverhältnissen aufzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet nicht dem Wasserschutzgebiet der Wehebachtalsperre liegt und nicht in einem Überschwemmungsgebiet. Die Fließgewässer Hürtgenbach, Kreuzbach und Rinnebach liegen in einiger Entfernung zum Plangebiet. Zu 4. Umweltbericht Die Aussagenergebnisse der Entwässerungskonzeption wurden an den entsprechenden Stellen in die städtebauliche Begründung sowie in den Umweltbericht aufgenommen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Betroffenheit der Fließgewässer ist nicht gegeben. 5. Landschaftspflege und Naturschutz Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist in das Planverfahren einzustellen. In diesem Zusammenhang wird auf das erforderliche Genehmigungsverfahren zur Waldumwandlung mit Festsetzung einer Ersatzaufforstungsfläche hingewiesen. Es wird angeregt, eine Artenschutzprüfung vorzunehmen. Zu 5. Landschaftspflege und Naturschutz Die Anregungen wurden berücksichtigt. Eingriffsregelung: Auf der Ebene des Bebauungsplanes wurde eine Bilanzierung durchgeführt. Mit Hilfe von Pflanzmaßnahmen im Bebauungsplangebiet und einer Ersatzaufforstung kann der Eingriff vollständig ausgeglichen werden. Zu 4. Der Bauausschuss empfiehlt, die Anregungen zu berücksichtigen und die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Zu 5. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Anregungen zu berücksichtigen. Wald: Die in Anspruch genommenen Waldflächen werden im Verhältnis 1:1 an einem Ersatzstandort im Gemeindegebiet von Hürtgenwald ausgeglichen. Hierzu ist bereits eine Vorabstimmung mit dem Landesbetrieb Wald und Holz erfolgt. Artenschutz: Eine Artenschutzprüfung ist zwischenzeitlich erfolgt; die Ergebnisse wurden in den Umweltbericht aufgenommen: Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände werden nicht erfüllt. Eine Bauzeitenregelung, ggf. mit einer Voruntersuchung auf Vogelbrut und Fledermausbesatz ist ggf. auf der Ebene des Baugenehmigungsverfahrens notwendig. 4 Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau Seite 5/21 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 02.05.2011 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum T4 Wehrbereichsverwaltung West Düsseldorf T5 Landesbetrieb Wald und Holz Hürtgenwald T6 Geologischer Dienst Krefeld Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlußvorschlag 07.02.11 Es wird darauf hingewiesen, dass den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Verfügung gestellten Planunterlagen genaue Informationen wie z.B. die Größe und Höhe der baulichen Anlagen nicht entnommen werden konnten. Diese Informationen sollen im Zuge der öffentlichen Auslegung ergänzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Angaben einer wesentlichen Bedeutung in der Bewertung der Planung hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung militärischer Belange zukommt. Auf die Nähe zur Verteidigungsanlage Kleinhau und zu den Flugsicherungsanlagen auf dem Flugplatz Nörvenich wird in diesem Zusammenhang besonders hingewiesen. Es wird angeregt, die fehlenden Angaben zu ergänzen und bereits vor der formellen öffentlichen Auslegung der Wehrbereichsverwaltung zur Verfügung zu stellen. Eine abschließende Stellungnahme erfolgt im Rahmen der öffentlichen Auslegung. 14.02.11 Es wird darauf hingewiesen, dass gegen die Bauleitplanung Biogasanlage aus forstbehördlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass für die geplante Fläche der Biogasanlage ein Umwandlungsverfahren nach Landesforstgesetzen erforderlich sowie ein entsprechender Ausgleich durchzuführen ist. Dieser Ausgleich ist möglich über eine Ausgleichsfläche, eine Kompensation auf gemeindeeigenen Waldflächen oder die Zahlung eines Entgeltes. Zwischenzeitlich liegt die konkrete Projektplanung für die Biogasanlage vor. Die baulichen Anlagen werden im Bereich des Nawaro-Lagers eine maximale Höhe von 6 m und im Bereich der Fermenter und Gärrestlager eine maximale Höhe von 10 m nicht überschreiten. Diese maximal zulässigen Gebäudehöhen werden in dem Bebauungsplan festgesetzt. Aufgrund der geringen zukünftigen Gebäudehöhen, wird die Wehrbereichsverwaltung erst im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der hiermit verbundenen erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beteiligt. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Anregung dahingehend zu berücksichtigen, dass die entsprechenden Angaben zu zukünftigen Höhen im Bebauungsplan ergänzt werden. Eine Beteiligung der Wehrbereichsverwaltung erfolgt jedoch erst wieder im Rahmen der öffentlichen Auslegung. In der ersten Vorabstimmung mit dem Landesbetrieb Wald und Holz wurde vereinbart, dass für die in Anspruch genommenen Waldflächen ein Flächenausgleich im Feld das 1:1 auf dem Gemeindegebiet durchgeführt wird. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Hinweise zu berücksichtigen. 14.02.11 Folgende Informationen / Anregungen werden vorgebracht: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Hinweise zur Kenntnis zu nehDer Hinweis wurde in den Umweltbericht men. aufgenommen. Zur Beachtung in DIN 4149 (Fassung April 2005): Das Plangebiet befindet sich in Erdbebenzone 2 mit der 5 Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau Seite 6/21 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 02.05.2011 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlußvorschlag Untergrundklasse R (R = Gebiete mit felsartigem Untergrund). (Quelle: Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350.000, Bundesland Nordrhein – Westfalen (Juni 1 2006) . Schutzgut Wasser: Die WSG-VO ist grundsätzlich beachtWährend der Beschickung lich. Die Anlage selbst liegt allerdings der Biogasanlage mit Erntenicht im Wasserschutzgebiet. produkten aus der Region wird darauf hingewiesen, dass bei Nutzung von Produktions-flächen innerhalb der Wasserschutzgebiete der Wehebachtalsperre die Anforderungen der WSG – VO zu beachten sind. Schutzgut Boden: Bewertungsmatrix Die Stadt Aachen entwickelte ein Verfahren zur Bewertung des Schutzgutes Boden: Danach wird unter Berücksichtigung von Bodenschützwürdigkeitsstufe n² eine Bewertungsmatrix für den Boden zugrunde gelegt, so dass eine Eingriffsbewertung³ für das Schutzgut Boden möglich ist. Ansprechpartner ist die Untere Bodenschutzbehörde in Aachen (siehe auch Anlage). Im vorliegenden Fall sind zwar sehr schutzwürdige Böden betroffen. Diese sind aber in Hürtgenwald nahezu flächendeckend verbreitet, so dass nahezu überall in Hürtgenwald bauliche Maßnahmen mit der Beanspruchung schutzwürdiger Böden verbunden sind. Zur Kompensation wird eine bisherige Offenlandfläche dauerhaft in bodenständigen Laubwald umgewandelt. Damit kann die ständige Beanspruchung von Boden durch Landwirtschaft zugunsten einer dauerhaft schonenden Bodenbeanspruchung aufgegeben werden, was dem Schutzgut Boden nachhaltig zugute kommt. Zu Kap. 2.3. Seite 5 Begründung : Belange Schutzgüter Boden und Wasser im Umweltbericht Für die Vorabstimmung mit dem Kreis Düren bzgl. Des notwendigen Vertiefungsgrades zur Erstellung des Umweltberichtes mit Erörterung von Ausgleichsmaßnahmen kann ich folgende Anregungen für Verminderungs-, Entwicklungs- und Schutzmaßnahmen vorstellen: s.o. Bei nachhaltigem Grünlanderhalt mit Verzicht auf Einsatz von Fungiziden / Herbiziden/ Gülle / Klärschlamm stellen sich positive Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Boden / Wasser / Klima / Bodenbiodiversität ein. Diese 6 Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau Seite 7/21 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 02.05.2011 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlußvorschlag sind Förderung von Humusbildung (positiver Effekt auf Bodenwasserhaushalt und Gefügestabilität) sowie die Förderung von Bodenbiodiversität (positiver Effekt auf Bodenfauna), wodurch weiterhin CO2 gebunden werden kann (positiver Effekt auf Klima) und der Boden ist vor Erosion durch Wind und Wasser geschützt. Weiterhin unterbleibt eine Bodenverdichtung durch Befahren mit schwerem Gerät und die Regenversickerung bleibt gewährleistet. Ebenso sind die Umgekehrten Effekte bei Verlust / Versigelung von Grünland zu betrachten. Auf der Suche nach externen Ausgleichsmöglichkeiten können die Belange des Boden- und Wasserschutzes durch folgende Maßnahmen gewährleistet bleiben: s.o. Geotop – Pflegemaßnahen (Ansprechpartner ist Herr Dr. Wrede, Tel.:897 439): In der Region würden sich auch Maßnahmen für Geotope anbieten. An Geotopen können flächensparende Ausgleichsmaßnahmen in Form von Pflege – oder Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. 1. Es kann eine nachhaltige Verzahnung von Biotop – Quellen- und Geotop – Katasterflächen angestrebt werden bei Förderung der Entwicklung4 von Boden und Bodenbiodiversität und nachhaltigem Erhalt schutzwürdiger Böden und Grundwasserschutz. s.o. 2. Ausgleichsflächen im 7 Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau Seite 8/21 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 02.05.2011 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlußvorschlag Umfeld von Gewässern unterstützen die Ziele der WRRL als auch die „Entwicklung von Boden“; s.o. 3. Wasserschutzgebiete als Vorranggebiete für Ausgleichsmaßnahmen mit einplanen; 4. In grundwasserverschmutzungsempfindlichen Landschaften empfiehlt sich die Förderung von Boden- und Humusentwicklung als Filtermedium und Klimafaktor. 5. Regenwasserrückhaltebecken und Wasserspeicherteiche können naturnah und umweltverträglich angelegt werden, ohne dass aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, z. B. Verkehrssicherungs-pflicht eine Einzäunung zwingend notwendig wird, wenn die Uferböschungen abgeflacht werden, wie z.B. bei Badeteiche und –seen. 6. Für Böden die sich im Umfeld von Stromleitungsmasten befinden wird empfohlen „…einorientierendes Untersuchungsprogramm an Maststandorten mit Bodenbelastungsverdacht…“ für Blei u. a. durchzuführen gemäß den Handlungsempfehlungen für ein einheitliches Vorgehen der Vollzugsbehörden in NRW beim Umgang mit Bodenbelastungen im Umfeld von Stromleitungsmasten. Hrsg. LANUV. 2. Version (Stand: 30.01.2009). neu überarbeitete Handlungsempfehlungen Stand 30.01.2009 …erhebliche Bodenbelastungen, vorrangig durch Blei… www.lanuv.nrw.de/umwel t/stoerfaelle/a… s.o. s.o. s.o. s.o. Im Radius von 40 m um die 8 Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau Seite 9/21 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 02.05.2011 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlußvorschlag Hochspannungsmasten herum würden sich die Böden dieser Flächen deshalb als Vorrangflächen für Ausgleichsmaßnahmen anbieten, falls der Boden im Umfeld von Stromleitungsmasten Kontaminationen aufweisen sollte. Dies wäre ggfs. Auf der Suche nach externen Kompensationsflächen zu prüfen. Humusbildung Die Förderung von Humusproduktion in Oberböden kann als bodenbezogene Ausgleichsmaßnahme angesehen werden(vgl. auch „…Entwicklung von Bo5 den…“=MSPE ). Eine Maßnahme wäre zum Bsp. Das „Impfen mit Regenwürmern“. Erosionsschutz a) Anlage von Windund Erosionsschutzstreifen in offenen Ackerlandschaften; b) Biotop / Geotop – Pufferzonen für Boden-, Wasser- und Humusschutz unter Einbeziehung schutzwürdiger Böden ( auch Aufschlüsse, Steinbruch, Siepen, Gewässer). Kompensationsräume sind für die Schutzgüter Boden, Wasser und Bodenbiodiversität langfristig und nachhaltig zu planen. Flächen zur Bodenentwicklung ohne Zeitlimit können in Betracht gezogen werden, soweit sie nicht dem „Natur auf Zeit“- Ansatz unterliegen. Es können Verzahnungen mit den Flächen des Biotopkatasters / Geotopkatasters / Quellenkatasters, von Extensivgrünland sowie Flächenwahl in Wasserschutzgebieten angestrebt werden. Positive Wechselwirkungen dabei wären der Erhalt schützwürdiger Böden sowie nachhaltige Entwicklung ihrer Filter- und Puffereigenschaften für den Grundwasserschutz. Zur Kompensation wird eine bisherige Offenlandfläche dauerhaft in bodenständigen Laubwald umgewandelt. Damit kann die ständige Beanspruchung von Boden durch Landwirtschaft zugunsten einer dauerhaft schonenden Bodenbeanspruchung aufgegeben werden, was dem Schutzgut Boden nachhaltig zugute kommt. 9 Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau Seite 10/21 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 02.05.2011 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen T7 LVR, Amt für Bodendenkmalpflege Bonn B1 Bürgerinitiative 10.02.11 Es werden folgende Anre„Biogasanlage – gungen und Hinweise vorgewann- wie – wo – bracht. warum“ Es wird darauf hingewiesen, Rainer Pongs dass die Bürgerinitiative Hürtgenwald grundsätzlich für die Nutzung regenerativer Energien sei, Priorität habe aber Energieeinsparung und die Steige- 14.02.11 Es wird darauf hingewiesen, (Mail) dass auf der Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen sind. Zu beachten sei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher sei diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Es wird daher verwiesen auf die Bestimmung der §§ 15,16 Denkmalschutzgesetz NRW, (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern). Es wird angeregt, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr.45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/90390, Fax: 02425/9039-199 unverzüglich zu melden. Die Anzeigepflicht entsteht nicht erst dann, wenn eindeutig geklärt ist, dass es sich um Zeugnisse der Geschichte (archäologische Bodendenkmäler) handelt. Es genügt vielmehr, dass dem Laien erkennbar ist, dass es sich um ein Bodendenkmal handeln könnte. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amts für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Stellungnahme Beschlußvorschlag Es wird vorgeschlagen, die Anregung zu berücksichtigen und einen entsprechenden Hinweis in die textlichen Festsetzungen sowie in die Begründung (Umweltbericht) aufzunehmen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat die Anregung zu berücksichtigen und den Hinweis in die textlichen Festsetzungen und in die Begründung (Umweltbericht) aufzunehmen Die Zustimmung der Bürgerinitiative zur Nutzung regenerativer Energien wird begrüßt. Zu den einzelnen Themen der Stellungnahme wird wie folgt eingegangen: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Anregungen und Hinweise zu berücksichtigen. 1. Belange des Umweltschutzes Die von der Bürgerinitiative angesprochenen Belange sind grundsätzlich bei 10 Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau Seite 11/21 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 02.05.2011 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen rung der Energieeffizienz. Bei der Planung von Biogasanlagen müssten die Belange des Umweltschutzes (Boden-, Luft-, Gewässerschutz) sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden. Bei der Nutzung der Biomasse sei auf eine weitestgehende Minderung der Schadstoffemissionen und eine effiziente Energienutzung zu achten. Stellungnahme Beschlußvorschlag der Aufstellung von Bauleitplanungen zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob es sich hierbei um eine (möglicherweise emittierende) Biogasanlage handelt oder eine andere bauliche Nutzung. Die aufgeführten Belange sind daher in § 1 BauGB verankert. Im Weiteren wird dargelegt, in welcher Form die einzelnen Belange bei der Planung Berücksichtigung gefunden haben. Ausführungen hierzu finden sich sowohl in der städtebaulichen Begründung als auch im Umweltbericht. Der Betreiber der Biogasanlage wird die Anlage nach dem Stand der Technik betrieben, so dass eine energieeffiziente Nutzung der Anlagen gegeben sein dürfte. Wegen der geplanten Biogasanlage seien eine UVP mit Öffentlichkeitsbeteiligung sowie ein Verfahren nach dem BImSchG (insbesondere § 4 Genehmigung, § 5 Pflichten der Betreiber, § 51 Anhörung der Betroffenen) durchzuführen. Es sollte ein Scoping- Termin mit allen beteiligten Behörden und den Naturschutzverbänden angesetzt werden. 1.1 UVP- Verfahren/ Scoping Biogasanlagen sind nach BImSchG zu genehmigen, wenn eines der folgenden Kriterien eintritt: Vergärung von Abfallstoffen Auf der Biogasanlage installierte BHKW- Leistung > 1 MW Feuerungswärmeleistung Güllelagerkapazität > 6.500 m³ Biogaslagerkapazität > 3,0 t Die Biogasanlage Kleinhau erfüllt keines dieser Kriterien. Ebenfalls ist die Biogasanlage kein Vorhaben, das im Anhang 4 des Umweltverträglichkeitsprüfungs- Gesetzes (UVP-G) aufgeführt ist. Damit ist ein Genehmigungsverfahren nach Baurecht durchzuführen. Vorbehaltlich späterer Ergänzungen seien im Umweltbericht oder der UVP bzw. dem immissionsrechtlichen Verfahren unter anderem folgende Unmittelbar nach dem AufstellungsbeThemen zu behandeln und schluss der Gemeinde Hürtgenwald für folgende Fragen zu klären: die Bauleitplanung „Biogasanlage“ hat bei der Kreisverwaltung Düren ein Scoping- Termin im Sinne des § 4 (1) BauGB stattgefunden, an dem die für die Planung maßgeblichen Fachdienststellen der Kreisverwaltung teilgenommen haben. Entsprechend dem Vermerk über diesen Scoping-Termin wurden die zu erarbeitenden Fachgutachten (Lärm, Gerüche, Entwässerung) inhaltlich abgestimmt. Im Rahmen der anstehenden öffentlichen Auslegung der Bauleitplanungsentwürfe werden die Fachbehörden die Fachplanungen und- gutachten prüfen und ihre Stellungnahmen gegenüber der Gemeinde Hürtgenwald abgeben. Schutzgüter Boden, Wasser, Luft Es wird angeregt, nicht nur 1.2 Umweltbericht 1.2.1 Schutzgüter Boden, Wasser, Luft 11 Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau Seite 12/21 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 02.05.2011 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme die baubedingten Auswirkungen auf diese Schutzgüter anzugeben sondern jeweils anzugeben, welche Stoffe mit welchen möglichen Wirkungen betriebsbedingt in den Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie die Luft gelangen können, zu welchen Beeinträchtigungen das führen kann und wie solche Beeinträchtigungen verhindert werden. Daraus ableitend müssen über Betriebsabläufe, Materialflüsse, entstehende Abwässer und deren Behandlung, Abfälle und Reststoffe Verfahrensgrundsätze festgelegt werden. Darüber hinaus sei aber auch die betriebsbedingte veränderte landwirtschaftliche Nutzung im Einzugsbereich der Anlage zu beschreiben und mögliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter seien ebenso anzugeben wie die erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen. Hierbei wäre zu klären, welche Auswirkungen der erhöhte Maisanbau auf den Boden (Stoffeintrag, Bodenabtragung und –-verdichtung) und Wasserhaushalt habe. Welche Auswirkungen der Auftrag der Gärsubstanz habe bzw. wie Beeinträchtigungen vermieden werden können. Die Flächen, auf denen die Rückstände aufgebracht werden dürfen, seien ebenso festzulegen wie Zeitpunkt der Ausbringung und zulässige Menge/ha. Eine Biogasanlage ist nur genehmigungsfähig, wenn keine erhebliche Beeinträchtigung – sowohl anlagen- als auch betriebsbedingt – entsteht. Dies konnte durch eine Reihe von Gutachten (Lärm, Gerüche, Artenschutz) und Konzepte (Entwässerung) nachgewiesen werden. Weitere Informationen enthält die Betriebsbeschreibung. Schutzgut Tiere und Pflanzen Es wird darauf hingewiesen, dass besonders gravierend der Einfluss der veränderten Landnutzung auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen sei. Unter dem Artenschutzaspekt und unter Berücksichtigung der europäischen Vogelschutzrichtlinie und des Bundesnaturschutzgesetzes wird eine vertiefende Darstellung angeregt. Die Verwirklichung der Biogasanlage führe möglicherweise zu Biodiversitätsschäden im Sinne des Umweltschadensgesetztes. Daher sei eine 1.2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen Die Ansicht, dass das Schutzgut Tiere und Pflanzen a priori „besonders gravierend“ sei, wird nicht geteilt. Der Anbau von Mais und Rüben etwa ist Voraussetzung für Brutvorkommen des Kiebitzes, der im Frühjahr offene Flächen benötigt und nicht in Getreidefelder geht. Die Wechselbezüge sind hier komplex. Es kann aber nicht Aufgabe eines Bebauungsplanverfahrens sein, dies in letzter Tiefe zu betrachten. Schließlich ist das Für und Wider in Sachen Biogasanlage eine grundsätzliche politische Entscheidung der Gemeinde Hürtgenwald im Umgang mit regenerativen Energien. Beschlußvorschlag Das Inputmaterial besteht zu mehr als einem Drittel aus Gülle. Unter zwei Drittel bestehen aus nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo), z.B. Mais, Ganzpflanzensilage (GPS), Gras und Rüben. Mais stellt demnach nur einen Teil des Beschickungsmaterials dar, so dass nicht damit zu rechnen ist, dass im Rahmen des hier geplanten Projektes eine unangemessen hohe Steigerung des Maisanbaus entsteht. Zudem ist der Anteil der jeweiligen Materialien auch ernteabhängig. Gärreste werden auf die Felder aufgebracht und ersetzen den ansonsten aufzubringenden Dünger. Es kann nicht Ziel eines Bebauungsplanverfahrens sein, diese üblichen Bewirtschaftungsschritte in der Landwirtschaft zu regeln. 12 Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau Seite 13/21 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 02.05.2011 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlußvorschlag Umweltfolgenabschätzung und –bewältigung vorzunehmen. Schutzgut Landschaft Es wird darauf hingewiesen, dass das Schutzgut Landschaft durch die vorgesehene Anlage und die veränderte landwirtschaftliche Nutzung erheblich beeinträchtigt werden. Diese Beeinträchtigung sei darzustellen. In den Verträgen mit den Landwirten seien Bewirtschaftungsauflagen vorzusehen, u.a. ein Verbot genmanipulierte Pflanzen anzubauen, Verbot von Grünlandumbruch und das Gebot einer mindestens dreigliedrigen Fruchtfolge. Eine Monotonisierung sei zu vermeiden. Schutzgut Mensch Bezüglich der Auswirkung der geplanten Anlage auf das Schutzgut Mensch sollen folgende Fragen beantwortet werden: - - - - - Welche Stoffe gelangen betriebsbedingt von der Biogasanlage und dem Blockheizkraftwerk in die Luft, den Boden, das Wasser und gefährden möglicherweise die Gesundheit der Menschen in der näheren und/oder weiteren Umgebung? Wie viel Lärm zu welchen Zeiten geht von der Anlage aus? Welche Auswirkungen hat das erhöhte Verkehrsaufkommen insbesondere in Spitzenzeiten („Erntekampagne“)? Ist der Abstand zur Wohnbebauung ausreichend, um Gefährdungen und Belästigungen (z.B. Geruch) der Anwohner ausschließen zu können? Ist es ethisch zu Verantworten, so wertvollen Boden der Lebensmittelproduktion zu entziehen? 1.2.3. Schutzgut Landschaft Das Schutzgut Landschaft wird nicht a priori erheblich beeinträchtigt. Die Maßnahme selbst findet in einem Fichtenforst/Schlagflurfläche statt. Wertvolle Gehölzbestände bleiben erhalten und sorgen für eine Eingrünung, die noch ergänzt wird. Inwieweit die landwirtschaftliche Nutzung sich erheblich ändert, ist nicht abschließend abzuschätzen und hängt auch vom Ernteerfolg ab. Im Bebauungsplan können keine Bewirtschaftungsauflagen gegeben werden, da die Ernteflächen nicht Bestandteil des Bebauungsplans sind. 1.2.4. Schutzgut Mensch Eine Biogasanlage ist nur genehmigungsfähig, wenn keine erhebliche Beeinträchtigung – sowohl anlagen- als auch betriebsbedingt – entsteht. Dies konnte durch eine Reihe von Gutachten (Lärm, Gerüche, Artenschutz) und Konzepte (Entwässerung) nachgewiesen werden. Weitere Informationen enthält die Betriebsbeschreibung. Bezüglich des Verkehrsaufkommens wird auf den gesonderten Punkt 2. Verkehrsgutachten verwiesen. Zu den Punkten Lärm und Gerüche wird auf 4. Lärm- und Geruchsgutachten verwiesen. Ob es ethisch zu verantworten ist, wertvollen Boden nicht für die Lebensmittelproduktion zu verwenden, sondern für die Herstellung regenerativer Energien entzieht sich der sachlich fachlichen Abwägung in der Bauleitplanung, sonder ist eine grundsätzliche politische Ent- 13 Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau Seite 14/21 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 02.05.2011 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlußvorschlag scheidung der Gemeinde Hürtgenwald im Umgang mit regenerativen Energien. Darüber hinaus wird angeregt, ein Verkehrsgutachten zu erarbeiten, eine Anlagenund Betriebsbeschreibung, ein Lärm- und Geruchsgutachten sowie ein Brandschutzkonzept. Zusätzlich sollten Standortalternativen aufgezeigt und nach den oben genannten Kriterien ebenfalls bewertet werden. 2. Verkehrsgutachten Im Rahmen des Scopingtermins mit der Kreisverwaltung Düren (u.a. Straßenverkehrsbehörde) wurde einvernehmlich festgestellt, dass die Erarbeitung eines Verkehrsgutachtens aus folgenden Gründen nicht erforderlich ist: Durch die geplante Erschließungsstraße (zwischenzeitlich in südlicher Richtung um ca. 70 m verlegt) mit unmittelbarer Anbindung an die L 11 wird eine Belastung der Rinnebachstraße durch den Ziel- und Quellverkehr der Biogasanlage ausgeschlossen. Die Belastung der B 399 wird durch den Ziel- und Quellverkehr der Biogasanlage steigen. Die Bundesstraße ist aber für diese Kapazitäten ausgebaut. Verkehrsbehinderungen im Zeitraum der so genannten „Kampagne“ sind hinzunehmen, wie dies gegenüber dem „normalen“ landwirtschaftlichen Verkehr auch der Fall ist. Ein Verkehrsgutachten würde daher zu keinen anderen Aussagen gelangen. 3. Anlagen- und Betriebsbeschreibung Zwischenzeitlich liegt eine konkrete Anlagen – und Betriebsbeschreibung vor, die sowohl in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen wurde, als auch den Immissionsschutzgutachtern zur Verfügung gestellt wurde. Aus dieser Anlagenbeschreibung ergibt sich unter anderem, dass für die rechtliche Zulässigkeit der Biogasanlage das allgemeine Baurecht und nicht das Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) heranzuziehen ist. 4. Lärm- und Geruchsgutachten Mit dem Betrieb der Biogasanlage können Emissionen wie Lärm (Gewerbe und Verkehr) und Gerüche verbunden sein. Daher wurden Untersuchungen hierzu durchgeführt, in denen dargelegt wird, unter welchen Betriebsbedingungen welche Immissionen auf die nächstgelegenen schutzwürdigen Baugebiete einwirken können. Die Lärmuntersuchung wurde vom Büro ADU Cologne, Köln erarbeitet; die Geruchsuntersuchung durch das Büro iMA Cologne in Köln. Im 14 Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau Seite 15/21 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 02.05.2011 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlußvorschlag Ergebnis beider Gutachten wird festgestellt, dass die Biogasanlage unter den zugrunde gelegten Betriebsbedingungen konfliktfrei betrieben werden kann. Die ausführlichen Gutachten werden als Anlage der Begründung beigefügt. Nachfolgend werden die wichtigsten Ergebnisse (nicht die Herleitung) zu den Themen Lärm und Gerüche wiedergegeben. Lärm: Der Gutachter hat mit dem Immissionsschutzbeauftragten der Kreisverwaltung Düren abgestimmt, dass der Nachweis zu führen ist, dass die geplante Biogasanlage die Richtwerte der TA- Lärm (Technische Anleitung – Lärm) um mindestens 6 dB(A) unterschreitet. Bei Einhaltung dieser Vorgabe ist gewährleistet, dass es durch den Betrieb der Biogasanlage zu keinen unzumutbaren Lärmbelästigungen kommt. Fazit des Gutachters: „Die Beurteilungspegel der Geräusche aus den gewerblichen Emittenten des Plangebietes unterschreiten die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm an allen Immissionsorten um mindestens 6 dB(A). Die Anforderungen des Kreises Düren werden somit erfüllt. Voraussetzung für die Einhaltung der obigen Werte im Nachtzeitraum ist die Sicherstellung der geforderten Schallleitungsbegrenzungen der BHKW:   Begrenzung der immissionsrelevanten Schallleistungen der BHK auf dem Anlagengelände auf LWA = 89 dB(A) unter Berücksichtigung der Höhe des Kamins von 10 m. Begrenzung der immissionsrelevanten Schallleistungen des SatellitenBHK westlich der Turnhalle auf LWA = 78 dB(A) unter Berücksichtigung der Höhe des Kamins von 10 m. Maximalpegel Durch einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen wie Lkw-Betriebsbremsen ist auf Grund der Abstände tags an keinem der Immissionsorte mit Maximalpegeln zu rechnen, die die zulässigen Werte überschreiten. Nachts sind vom BHKW und Rührwerk ebenfalls keine heraustretenden Geräuschspitzen zu erwarten, die die Immissionsrichtwerte um mehr als 20 dB(A) überschreiten.“ Regelungen bezüglich der Anlage erfolgen im Baugenehmigungsverfahren. 15 Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau Seite 16/21 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 02.05.2011 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlußvorschlag Gerüche: Der Gutachter kommt zu folgendem Ergebnis (Zitat): „Der prognostizierte Geruchsbeitrag der geplanten Biogasanlage hält auf den nächstgelegenen Immissionsorten überwiegend die Irrelevanzschwelle nach Nr. 3.3 der GIRL (2) von 2% ein. Bei Einhaltung der Irrelevanzschwelle ist davon auszugehen, dass die Anlage die belästigende Wirkung einer etwaigen vorhandenen Belastung nicht relevant erhöht. Nur am nächstgelegenen Bauhof wird die Irrelevanzschwelle mit einem Geruchsbeitrag von bis zu 3% überschritten, so dass hier die Geruchsgesamtbelastung abzuschätzen ist. Da sich derzeit keine weiteren Geruchsemittenten in der Umgebung der Biogasanlage befinden und von dem geplanten externen BHKW kein relevanter Geruchsbeitrag zu erwarten ist, kann davon ausgegangen werden, dass der für den Bauhof vorgeschlagene Immissionswert von 15% der Jahresstunden eingehalten wird.“ Bei der Bewertung dieser Ergebnisse ist zu beachten, dass nach den Höchstgrenzen der GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie) eine Geruchsbelastung bis zu 10% der Jahresstunden bei Wohngebieten und bis zu 15% der Jahresstunden bei Gewerbegebieten hinzunehmen sind. Es wird deutlich, dass die zu erwartenden Geruchsemissionen der geplanten Biogasanlage im Bereich der Irrelevanzgrenze anzunehmen sind. Eine relevante Beeinträchtigung des nahegelegen Nahversorgungszentrums durch Gerüche ist daher nicht zu besorgen. Zusammenfassen bleibt festzustellen, dass die Belange der Bürgerinitiative berücksichtigt werden. Mit dem Betrieb der Biogasanlage sind keine Immissionskonflikte gegenüber der bestehenden schutzwürdigen Bebauung zu befürchten. 5. Brandschutzkonzept Im Rahmen der Bauantragstellung für die Biogasanlage wird vom Bauherren ein Brandschutzgutachten erstellt, soweit dies von den zuständigen Behörden gefordert wird. Regelungen zum Brandschutz werden in der Bauleitplanung nicht getroffen. 6. Standortalternativen 16 Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau Seite 17/21 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 02.05.2011 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlußvorschlag Da mit dem Betrieb der Biogasanlage die Strom- und Wärmeversorgung des Rathauses, des Schulzentrums sowie möglicherweise später auch der angrenzenden Gewerbebetriebe sichergestellt werden soll und hierfür kurze Wege der Leitungsführung erforderlich sind, sind alternative Standorte nicht vorhanden. B2 SB- Markt Hürtgenwald Ratingen 16.02.11 Gegen den geplanten Standort der Bio-Gasanlage werden Bedenken vorgebracht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Eingabensteller zur 2010 den REWE- Markt vor Ort aufwendig erweitert und hiermit auch den Standort nachhaltig zur Nahversorgung der Bevölkerung gesichert hat. Im Wege dieses Genehmigungsverfahrens wurden ergänzende Schallschutzauflagen auferlegt für den Bereich der Anlieferung obgleich diese seit über 10 Jahren – zumindest nach Wissensstand der Eingabensteller – ohne Beschwerdeführung in gleicher Form und Güte genutzt wurde. Auch diese Kosten wurden zur nachhaltigen Sicherung des Marktes in Kauf genommen. Durch die geplante Bio-Gasanlage in unmittelbarer Nachbarschaft zum REWE- Markt wird eine extreme Geruchsbelästigung befürchtet, die möglicherweise ein verändertes Nutzerund Käuferverhalten mit sich bringen wird. Auch sei dann nicht auszuschließen, dass sich Gerüche im Markt selbst platzieren, welche weder vom Verbraucher selbst noch von dem Betreibern des Marktes in Kauf genommen werden können. Zwischenzeitlich wurden die Planungen zur Biogasanlage weiterentwickelt. So wurde die Erschließungsstraße mit der Anbindung an die L 11 um ca. 70 m in südlicher Richtung verschoben, so dass sich nunmehr ein Gesamtabstand der Erschließungsstraße von ca. 100 m zum Nahversorgungszentrum ergibt. Zu den Emissionsarten Lärm und Gerüche wurden Gutachten erarbeitet, deren Ergebnisse Teil der gemeindlichen Abwägung über die Bauleitplanung Biogasanlage sind. Lärm: Das Lärmgutachten wurde von der ADU Cologne GmbH erarbeitet. Der Gutachter hat mit dem Immissionsschutzbeauftragten der Kreisverwaltung Düren abgestimmt, dass der Nachweis zu führen ist, dass die geplante Biogasanlage die Richtwerte der TA- Lärm (Technische Anleitung – Lärm) um mindestens 6 dB(A) unterschreitet. Bei Einhaltung dieser Vorgabe ist gewährleistet, dass es durch den Betrieb der Biogasanlage zu keinen unzumutbaren Lärmbelästigungen kommt. Fazit des Gutachters: „Die Beurteilungspegel der Geräusche aus den gewerblichen Emittenten des Plangebietes unterschreiten die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm an allen Immissionsorten um mindestens 6 dB(A). Die Anforderungen des Kreises Düren werden somit erfüllt. Voraussetzung für die Einhaltung der obigen Werte im Nachtzeitraum ist die Sicherstellung der geforderten Schallleitungsbegrenzungen der BHKW: Es wird davon ausgegangen,  dass die nach dem Gesetzgeber erforderlichen Maximalwerte des Schallschutzes eingehalten werden. Gleichwohl werden Bedenken hin sichtlich der zukünftigen Geruchsbelästigung vorgebracht. Die Bedenken seien Gegenstandslos, wenn gewährleistet ist, dass Geruchsbelästigun- Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Bedenken nicht zu berücksichtigen. Begrenzung der immissionsrelevanten Schallleistungen der BHK auf dem Anlagengelände auf LWA = 89 dB(A) unter Berücksichtigung der Höhe des Kamins von 10 m. Begrenzung der immissionsrelevanten Schallleistungen des SatellitenBHK westlich der Turnhalle auf LWA = 78 dB(A) unter Berücksichtigung der Höhe des Kamins von 10 m. 17 Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau Seite 18/21 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 02.05.2011 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen gen dauerhaft und in Ergänze vor Ort auszuschließen sind. Stellungnahme Beschlußvorschlag Maximalpegel Durch einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen wie Lkw-Betriebsbremsen ist auf Grund der Abstände tags an keinem der Immissionsorte mit Maximalpegeln zu rechnen, die die zulässigen Werte überschreiten. Nachts sind vom BHKW und Rührwerk ebenfalls keine heraustretenden Geräuschspitzen zu erwarten, die die Immissionsrichtwerte um mehr als 20 dB(A) überschreiten.“ Regelungen bezüglich der Anlage erfolgen im Baugenehmigungsverfahren. Gerüche: Durch die iMA Cologne wurde ein Geruchsgutachten erarbeitet, das auf den Angaben des Projektplaners (Größe der Anlage, Betriebszeiten, Umschlagsmengen etc.) beruht. Der Gutachter kommt hierbei zu folgendem Ergebnis (Zitat): „Der prognostizierte Geruchsbeitrag der geplanten Biogasanlage hält auf den nächstgelegenen Immissionsorten überwiegend die Irrelevanzschwelle nach Nr. 3.3 der GIRL (2) von 2% ein. Bei Einhaltung der Irrelevanzschwelle ist davon auszugehen, dass die Anlage die belästigende Wirkung einer etwaigen vorhandenen Belastung nicht relevant erhöht. Nur am nächstgelegenen Bauhof wird die Irrelevanzschwelle mit einem Geruchsbeitrag von bis zu 3% überschritten, so dass hier die Geruchsgesamtbelastung abzuschätzen ist. Da sich derzeit keine weiteren Geruchsemittenten in der Umgebung der Biogasanlage befinden und von dem geplanten externen BHKW kein relevanter Geruchsbeitrag zu erwarten ist, kann davon ausgegangen werden, dass der für den Bauhof vorgeschlagene Immissionswert von 15% der Jahresstunden eingehalten wird.“ Bei der Bewertung dieser Ergebnisse ist zu beachten, dass nach den Höchstgrenzen der GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie) eine Geruchsbelastung bis zu 10% der Jahresstunden bei Wohngebieten und bis zu 15% der Jahresstunden bei Gewerbegebieten hinzunehmen sind. Es wird deutlich, dass die zu erwartenden Geruchsemissionen der geplanten Biogasanlage im Bereich der Irrelevanzgrenze anzunehmen sind. Eine relevante Beeinträchtigung des nahegelegen Nahversorgungszentrums durch Gerüche ist daher nicht zu besorgen. Zusammenfassen bleibt festzustellen, 18 Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau Seite 19/21 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 02.05.2011 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlußvorschlag dass die Belange der Eingabensteller berücksichtigt werden. Mit dem Betrieb der Biogasanlage sind keine Immissionskonflikte gegenüber dem bestehenden Nahversorgungszentrum zu befürchten. B3 Gisela Kurth Langerwehe 28.02.11 Die Eingabenstellerin vermietet die im Einkaufszentrum kleineren gelegenen Projekt Lidl, Imbiss, Schlecker, R+V Bank, LVM, Lotto-Toto und KiK. Es werden Bedenken gegen die geplante BioGasanlage vorgebracht aufgrund der befürchteten Geruchsbelästigung, die mit dem Betrieb der Anlage verbunden ist sowie der Verschmutzung durch den Transport des Füllmaterials der BioGasanlage und weiterer Lärmbelästigung. Die Eingabenstellerin sieht die attraktive Marktgestaltung gefährdet insbesondere, wenn die Zufahrt zur BioGasanlage zu nah an den bestehenden Verbrauchsmärkten vorbei führt. Zwischenzeitlich wurden die Planungen zur Biogasanlage weiterentwickelt. So wurde die Erschließungsstraße mit der Anbindung an die L 11 um ca. 70 m in südlicher Richtung verschoben, so dass sich nunmehr ein Gesamtabstand der Erschließungsstraße von ca. 100 m zum Nahversorgungszentrum ergibt. Zu den Emissionsarten Lärm und Gerüche wurden Gutachten erarbeitet, deren Ergebnisse Teil der gemeindlichen Abwägung über die Bauleitplanung Biogasanlage sind. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Anregung zur Verlegung der Erschließungsstraße zu berücksichtigen und die Bedenken aufgrund der drohenden Immissionskonflikte nicht zu berücksichtigen. Lärm: Das Lärmgutachten wurde von der ADU Cologne GmbH erarbeitet. Der Gutachter hat mit dem Immissionsschutzbeauftragten der Kreisverwaltung Düren abgestimmt, dass der Nachweis zu führen ist, dass die geplante Biogasanlage die Richtwerte der TA- Lärm (Technische Anleitung – Lärm) um mindestens 6 dB(A) unterschreitet. Bei Einhaltung dieser Vorgabe ist gewährleistet, dass es durch den Betrieb der Biogasanlage zu keinen unzumutbaren Lärmbelästigungen kommt. Fazit des Gutachters: „Die Beurteilungspegel der Geräusche aus den gewerblichen Emittenten des Plangebietes unterschreiten die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm an allen Immissionsorten um mindestens 6 dB(A). Die Anforderungen des Kreises Düren werden somit erfüllt. Voraussetzung für die Einhaltung der obigen Werte im Nachtzeitraum ist die Sicherstellung der geforderten Schallleitungsbegrenzungen der BHKW:   Begrenzung der immissionsrelevanten Schallleistungen der BHK auf dem Anlagengelände auf LWA = 89 dB(A) unter Berücksichtigung der Höhe des Kamins von 10 m. Begrenzung der immissionsrelevanten Schallleistungen des SatellitenBHK westlich der Turnhalle auf LWA = 78 dB(A) unter Berücksichtigung der Höhe des Kamins von 10 m. Maximalpegel Durch einzelne, kurzzeitige Geräusch- 19 Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau Seite 20/21 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 02.05.2011 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlußvorschlag spitzen wie Lkw-Betriebsbremsen ist auf Grund der Abstände tags an keinem der Immissionsorte mit Maximalpegeln zu rechnen, die die zulässigen Werte überschreiten. Nachts sind vom BHKW und Rührwerk ebenfalls keine heraustretenden Geräuschspitzen zu erwarten, die die Immissionsrichtwerte um mehr als 20 dB(A) überschreiten.“ Regelungen bezüglich der Anlage erfolgen im Baugenehmigungsverfahren. Gerüche: Durch die iMA Cologne wurde ein Geruchsgutachten erarbeitet, das auf den Angaben des Projektplaners (Größe der Anlage, Betriebszeiten, Umschlagsmengen etc.) beruht. Der Gutachter kommt hierbei zu folgendem Ergebnis (Zitat): „Der prognostizierte Geruchsbeitrag der geplanten Biogasanlage hält auf den nächstgelegenen Immissionsorten überwiegend die Irrelevanzschwelle nach Nr. 3.3 der GIRL (2) von 2% ein. Bei Einhaltung der Irrelevanzschwelle ist davon auszugehen, dass die Anlage die belästigende Wirkung einer etwaigen vorhandenen Belastung nicht relevant erhöht. Nur am nächstgelegenen Bauhof wird die Irrelevanzschwelle mit einem Geruchsbeitrag von bis zu 3% überschritten, so dass hier die Geruchsgesamtbelastung abzuschätzen ist. Da sich derzeit keine weiteren Geruchsemittenten in der Umgebung der Biogasanlage befinden und von dem geplanten externen BHKW kein relevanter Geruchsbeitrag zu erwarten ist, kann davon ausgegangen werden, dass der für den Bauhof vorgeschlagene Immissionswert von 15% der Jahresstunden eingehalten wird.“ Bei der Bewertung dieser Ergebnisse ist zu beachten, dass nach den Höchstgrenzen der GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie) eine Geruchsbelastung bis zu 10% der Jahresstunden bei Wohngebieten und bis zu 15% der Jahresstunden bei Gewerbegebieten hinzunehmen sind. Es wird deutlich, dass die zu erwartenden Geruchsemissionen der geplanten Biogasanlage im Bereich der Irrelevanzgrenze anzunehmen sind. Eine relevante Beeinträchtigung des nahegelegen Nahversorgungszentrums durch Gerüche ist daher nicht zu besorgen. Zusammenfassen bleibt festzustellen, dass die Belange der Eingabensteller berücksichtigt werden. Mit dem Betrieb der Biogasanlage sind keine Immissi- 20 Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan F 7„Biogasanlage“ im Ortsteil Kleinhau Seite 21/21 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 02.05.2011 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlußvorschlag onskonflikte gegenüber dem bestehenden Nahversorgungszentrum zu befürchten. Träger öffentlicher Belange, in deren Stellungnahme keine Anregungen vorgebracht wurden: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW, Schreiben vom 31.01.2011 Landwirtschaftskammer NRW, Schreiben vom 02.03.2011 Amprion, Schreiben vom 25.01.2011 EWV Energie- und Wasserversorgung, Schreiben (Mail) vom 28.01.2011 RWE, Rhein- Ruhr Verteilnetz, Schreiben vom 25.01.2011 PLE DOC, Leitungsauskunft, Schreiben vom 02.02.2011 IHK Aachen, Schreiben vom 25.02.2011 Deutsche Telekom, Bochum, Schreiben vom 09.02.2011 Kreispolizeibehörde Düren, Schreiben vom 28.01.2011 21