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Beschlusstext (Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Lande Nordrhein-Westfalen (Transparenzgesetz))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,5 kB
Datum
09.06.2010
Erstellt
25.06.10, 04:25
Aktualisiert
25.06.10, 04:25
Beschlusstext (Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Lande Nordrhein-Westfalen (Transparenzgesetz))

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 3. Sitzung des Kreisausschusses am 09.06.2010 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 10 Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Lande Nordrhein-Westfalen (Transparenzgesetz) Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 74/2010 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 26.05.2010 (siehe Z 1/V 74/2010) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag weist die Vertreter des Kreises Euskirchen in den Gremien der Beteiligungsgesellschaften, in denen eine Hinwirkungspflicht nach § 108 Abs. 2 Satz 2 GO NRW besteht (siehe Anlage 1 zur Vorlage 74/2010), an, auf die Anpassung der Gesellschaftsverträge oder Satzungen sowie auf die mit § 108 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 GO NRW verfolgte Zielsetzung der individualisierten Ausweisung der dort genannten Bezüge und Leistungszusagen hinzuwirken. 2. Der Kreistag nimmt das Schreiben des Landrates (siehe Anlage 2 zur Vorlage 74/2010) an den Vorstand und den Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen zustimmend zu Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 74/2010