Daten
Kommune
Hürtgenwald
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233 kB
Erstellt
10.11.11, 19:01
Aktualisiert
10.11.11, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 24.11.2011
öffentlich
TOP- Nr.:
161/2011
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Datum:
6 Gebühren 2012
08.11.2011
Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das
Haushaltsjahr 2012,
b) Erlass der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Die Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2012 für
a) die Restmüllgefäße,
b) die Biotonne,
sind richtig.
2.
Die Gebührensatzung über die Abfallbeseitigung wird in der beigefügten Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Ja
Kosten 679.462,54 €
Erlöse
667.679,69 €
(einschließlich Überschussrechnung 2010 in Höhe von 12.763,32 €)
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Sachverhalt:
Als Anlage überreiche ich die Bedarfsberechnungen für das Restmüllgefäß und die Biotonne ab
dem 01.01.2012.
Wie im Vorjahr, ist eine Kalkulation für die Abholung der Grünabfälle nicht erfolgt. Wegen der
geringen Nachfrage wurde hierauf verzichtet. Sollte dennoch eine Abfuhr gewünscht werden, ist
eine Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Inanspruchnahme des Bauhofes
erforderlich.
a) Restmüllgefäß
Die Abrechnung des Gebührenhaushaltes 2010 hat zu einem Überschuss in Höhe von
16.719,94 € (Anlage 1) geführt, welcher im ersten Schritt mit dem Fehlbetrag aus dem Biomüll (3.913,01 € verrechnet wird, so dass insgesamt ein Überschuss von 12.806,93 € zu verteilen bleibt.
Hiervon werden aus abrechnungstechnischen Gründen 12.763,32 € mit den zu erwartenden
Gebühren verrechnet.
Es wird vorgeschlagen, eine Verteilung des Überschusses pro Gefäßeinheit Restmüll vorzunehmen. Somit ergibt sich folgende Rechnung: 12.763,32 € : 3.430 Restmüllgefäße = 3,72 €.
Für das Jahr 2011 sind keine gravierenden Einschnitte in den Gebührenhaushalt zu erwarten. Es
wird daher unter Berücksichtigung des Ergebnisses 2011 mit ausgeglichenen Resultaten
gerechnet.
Im Jahre 2012 ergeben sich folgende Änderungen:
1. Das Abfuhrentgelt aufgrund der Verträge beläuft sich im Jahre 2012 auf 73.631,72 € (Vorjahr
71.461,14 €). Es steigt um 2.170,58 € an.
2. Bei der Deponierung tritt eine Änderung der Gebührensätze ein. Es fallen 11,70 €
Grundbetrag je Einwohner und 178,55 € je Tonne an. Die Abfallmenge wird 1.430 Tonnen im
kommenden Jahr betragen.
3. Die Personalkosten und der Verwaltungskostenbeitrag sind aktualisiert worden und
entsprechen im wesentlichen den Veranschlagungen im Haushaltsplan.
4. Die weiteren Kostenbestandteile (Papierentsorgung, Büro- und Geschäftsbedarf, Schadstoffmobil) sind, soweit keine Kostenänderungen zu verzeichnen waren, grundsätzlich nach dem
bisherigen Verfahren kalkuliert worden. Einzelheiten können der beiliegenden Kalkulation
nach Anlage 2 entnommen werden.
5. Bei der Sperrmüllabfuhr wurden grundsätzlich die bisherigen Parameter unter
Berücksichtigung des aktuellen Sperrmüllaufkommens zugrunde gelegt. Hier wird
entsprechend der vorliegenden Kalkulation mit Kosten in Höhe von 13,13 € (Vorjahr 12,81 €)
je Gefäß gerechnet.
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Das Resultat lautet hiernach wie folgt:
Gefäß
Restmüllgefäß
60 l
Restmüllgefäß 120 l
Restmüllgefäß 240 l
Restmüllgefäß 1.100 l
14-tägige Leerung
Restmüllgefäß 1.100 l
monatl. Leerung
Gebührensatz
2012
abzügl.
Überschuß
2010
Gebühr 2012
abzügl.
Überschuß
Gebührensatz
2011
134,16 €
231,54 €
424,20 €
3,72 €
3,72 €
3,72 €
130,44 €
227,82 €
420,48 €
135,00 € 233,64 € 430,80 € -
4,56 €
5,82 €
10,32 €
1.809,96 €
3,72 €
1.806,24 €
1.843,80 € -
37,56 €
844,80 €
3,72 €
841,08 €
860,28 € -
19,20 €
Differenz
Wie die Tabelle zeigt, ist eine Reduzierung der Gebühr möglich.
Aufgrund dessen ist eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich.
b) Biotonne
Die Kosten für die Abfuhr der Biotonne liegen im Jahre 2012 bei 28.118,- € (Vorjahr 28.379,- €).
Die Deponiekosten sind mit insgesamt 31.356,- € zu berücksichtigen. Sie sind im Vergleich zum
Vorjahr um 1.022,- € gesunken.
Die anderen Kosten sind bis auf die normalen Steigerungen entsprechend den bisherigen
Aufwendungen kalkuliert worden. Nach der Anlage 1 ergibt sich bei der Biotonne ein Aufwand in
Höhe von 73.467,65 (Vorjahr 72.270,57 €). Gegenüber dem Vorjahr steigt er um 1.197,08 €.
Die Personalaufwendungen und Verwaltungskosten sind entsprechend der aktuellen Entwicklung
angepasst worden.
Der Gesamtaufwand verteilt sich entsprechend den Gefäßzahlen beim 120 l-Gefäß bzw. 240 lGefäß mit 49.064,09 € und 24.403,56 €. Die Gebühren lauten hiernach wie folgt:
Gefäß
Biomüllgefäß 120 l
Biomüllgefäß 240 l
Gebührensatz
2012
97,32 €
171,48 €
Gebührensatz
2011
94,44 €
161,40 €
Differenz
2,88 €
10,08 €
in %
3,05%
6,25%
Die Gebührensätze müssen geändert werden. Die neue Gebührensatzung ist beigefügt.
c) Abholung von Grünabfällen
Wie bereits im vergangenen Jahr, soll auch im kommenden Jahr die Abholung von Grünabfällen
nach dem tatsächlich vorhandenen Aufwand abgerechnet werden. Eine entsprechende
Berücksichtigung in der Gebührensatzung ist daher notwendig.
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Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Wie im Sachverhalt dargelegt, soll der im Jahre 2010 erzielte Überschuss mit 3,72 €/Gefäß
verrechnet werden.
Die Gebühren sollten demnach auf folgende Beträge festgelegt werden:
60 Liter-Restmüllgefäß = 134,16 €
120 Liter-Restmüllgefäß = 231,54 €
240 Liter-Restmüllgefäß = 424,20 €
1.100 Liter-Restmüllgefäß 14-tägige Leerung = 1.809,96 €
1.100 Liter-Restmüllgefäß monatl. Leerung = 844,80 €
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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