Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2012, b) Erlass der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
233 kB
Erstellt
10.11.11, 19:01
Aktualisiert
10.11.11, 19:01
Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne  für das
Haushaltsjahr 2012,
b) Erlass der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne  für das
Haushaltsjahr 2012,
b) Erlass der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne  für das
Haushaltsjahr 2012,
b) Erlass der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne  für das
Haushaltsjahr 2012,
b) Erlass der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Hürtgenwald)

öffnen download melden Dateigröße: 233 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 24.11.2011 öffentlich TOP- Nr.: 161/2011 Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Kowalke Aktenzeichen: Datum: 6 Gebühren 2012 08.11.2011 Abfallbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2012, b) Erlass der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Hürtgenwald Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2012 für a) die Restmüllgefäße, b) die Biotonne, sind richtig. 2. Die Gebührensatzung über die Abfallbeseitigung wird in der beigefügten Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja Kosten 679.462,54 € Erlöse 667.679,69 € (einschließlich Überschussrechnung 2010 in Höhe von 12.763,32 €) - Seite 1 von 4 - Sachverhalt: Als Anlage überreiche ich die Bedarfsberechnungen für das Restmüllgefäß und die Biotonne ab dem 01.01.2012. Wie im Vorjahr, ist eine Kalkulation für die Abholung der Grünabfälle nicht erfolgt. Wegen der geringen Nachfrage wurde hierauf verzichtet. Sollte dennoch eine Abfuhr gewünscht werden, ist eine Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Inanspruchnahme des Bauhofes erforderlich. a) Restmüllgefäß Die Abrechnung des Gebührenhaushaltes 2010 hat zu einem Überschuss in Höhe von 16.719,94 € (Anlage 1) geführt, welcher im ersten Schritt mit dem Fehlbetrag aus dem Biomüll (3.913,01 € verrechnet wird, so dass insgesamt ein Überschuss von 12.806,93 € zu verteilen bleibt. Hiervon werden aus abrechnungstechnischen Gründen 12.763,32 € mit den zu erwartenden Gebühren verrechnet. Es wird vorgeschlagen, eine Verteilung des Überschusses pro Gefäßeinheit Restmüll vorzunehmen. Somit ergibt sich folgende Rechnung: 12.763,32 € : 3.430 Restmüllgefäße = 3,72 €. Für das Jahr 2011 sind keine gravierenden Einschnitte in den Gebührenhaushalt zu erwarten. Es wird daher unter Berücksichtigung des Ergebnisses 2011 mit ausgeglichenen Resultaten gerechnet. Im Jahre 2012 ergeben sich folgende Änderungen: 1. Das Abfuhrentgelt aufgrund der Verträge beläuft sich im Jahre 2012 auf 73.631,72 € (Vorjahr 71.461,14 €). Es steigt um 2.170,58 € an. 2. Bei der Deponierung tritt eine Änderung der Gebührensätze ein. Es fallen 11,70 € Grundbetrag je Einwohner und 178,55 € je Tonne an. Die Abfallmenge wird 1.430 Tonnen im kommenden Jahr betragen. 3. Die Personalkosten und der Verwaltungskostenbeitrag sind aktualisiert worden und entsprechen im wesentlichen den Veranschlagungen im Haushaltsplan. 4. Die weiteren Kostenbestandteile (Papierentsorgung, Büro- und Geschäftsbedarf, Schadstoffmobil) sind, soweit keine Kostenänderungen zu verzeichnen waren, grundsätzlich nach dem bisherigen Verfahren kalkuliert worden. Einzelheiten können der beiliegenden Kalkulation nach Anlage 2 entnommen werden. 5. Bei der Sperrmüllabfuhr wurden grundsätzlich die bisherigen Parameter unter Berücksichtigung des aktuellen Sperrmüllaufkommens zugrunde gelegt. Hier wird entsprechend der vorliegenden Kalkulation mit Kosten in Höhe von 13,13 € (Vorjahr 12,81 €) je Gefäß gerechnet. - Seite 2 von 4 - Das Resultat lautet hiernach wie folgt: Gefäß Restmüllgefäß 60 l Restmüllgefäß 120 l Restmüllgefäß 240 l Restmüllgefäß 1.100 l 14-tägige Leerung Restmüllgefäß 1.100 l monatl. Leerung Gebührensatz 2012 abzügl. Überschuß 2010 Gebühr 2012 abzügl. Überschuß Gebührensatz 2011 134,16 € 231,54 € 424,20 € 3,72 € 3,72 € 3,72 € 130,44 € 227,82 € 420,48 € 135,00 € 233,64 € 430,80 € - 4,56 € 5,82 € 10,32 € 1.809,96 € 3,72 € 1.806,24 € 1.843,80 € - 37,56 € 844,80 € 3,72 € 841,08 € 860,28 € - 19,20 € Differenz Wie die Tabelle zeigt, ist eine Reduzierung der Gebühr möglich. Aufgrund dessen ist eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich. b) Biotonne Die Kosten für die Abfuhr der Biotonne liegen im Jahre 2012 bei 28.118,- € (Vorjahr 28.379,- €). Die Deponiekosten sind mit insgesamt 31.356,- € zu berücksichtigen. Sie sind im Vergleich zum Vorjahr um 1.022,- € gesunken. Die anderen Kosten sind bis auf die normalen Steigerungen entsprechend den bisherigen Aufwendungen kalkuliert worden. Nach der Anlage 1 ergibt sich bei der Biotonne ein Aufwand in Höhe von 73.467,65 (Vorjahr 72.270,57 €). Gegenüber dem Vorjahr steigt er um 1.197,08 €. Die Personalaufwendungen und Verwaltungskosten sind entsprechend der aktuellen Entwicklung angepasst worden. Der Gesamtaufwand verteilt sich entsprechend den Gefäßzahlen beim 120 l-Gefäß bzw. 240 lGefäß mit 49.064,09 € und 24.403,56 €. Die Gebühren lauten hiernach wie folgt: Gefäß Biomüllgefäß 120 l Biomüllgefäß 240 l Gebührensatz 2012 97,32 € 171,48 € Gebührensatz 2011 94,44 € 161,40 € Differenz 2,88 € 10,08 € in % 3,05% 6,25% Die Gebührensätze müssen geändert werden. Die neue Gebührensatzung ist beigefügt. c) Abholung von Grünabfällen Wie bereits im vergangenen Jahr, soll auch im kommenden Jahr die Abholung von Grünabfällen nach dem tatsächlich vorhandenen Aufwand abgerechnet werden. Eine entsprechende Berücksichtigung in der Gebührensatzung ist daher notwendig. - Seite 3 von 4 - Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Wie im Sachverhalt dargelegt, soll der im Jahre 2010 erzielte Überschuss mit 3,72 €/Gefäß verrechnet werden. Die Gebühren sollten demnach auf folgende Beträge festgelegt werden: 60 Liter-Restmüllgefäß = 134,16 € 120 Liter-Restmüllgefäß = 231,54 € 240 Liter-Restmüllgefäß = 424,20 € 1.100 Liter-Restmüllgefäß 14-tägige Leerung = 1.809,96 € 1.100 Liter-Restmüllgefäß monatl. Leerung = 844,80 € Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 4 von 4 -