Daten
Kommune
Wesseling
Größe
49 kB
Datum
13.09.2011
Erstellt
20.10.11, 06:41
Aktualisiert
20.10.11, 06:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 19.10.2011
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 11. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz
vom Dienstag, den 13.09.2011 um 19:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
6.
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 "Friedhof Berzdorf"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlagennummer: 163/2011
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und
Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur
-
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB
(Beschlussvorlage 56/2011 - Liste 1)
öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
(Beschlussvorlage 163/2011 - Liste 1)
entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den
o.g. Beschlussvorlagen zu bescheiden.
2. Die in der Sitzung vorliegende Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ wird gemäß
den §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.7.2009 (BGBl. I S. 2585) in der zur Zeit
geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW vom
14.7.1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als
Satzung beschlossen.
3. Die in der Sitzung vorliegende beigefügte Begründung einschließlich Umweltbericht (gemäß § 9 Abs. 8
BauGB in Verbindung mit § 2 a BauGB) sowie die zusammenfassende Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB)
werden zur Kenntnis genommen.
Einstimmig (0 Enthaltungen)