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Beschlusstext (Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zur Untersuchung von Lebensmittelproben)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10,0 kB
Datum
09.06.2010
Erstellt
25.06.10, 04:25
Aktualisiert
25.06.10, 04:25
Beschlusstext (Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zur Untersuchung von Lebensmittelproben)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 3. Sitzung des Kreisausschusses am 09.06.2010 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 12 Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zur Untersuchung von Lebensmittelproben Landrat Rosenke teilt mit, dass sich in der Vorlage 76/2010 ein Druckfehler eingeschlichen habe. Auf Seite 2, letzter Absatz und letzter Satz der Vorlage muss es heißen: ..... "Der beigefügte Entwurf der Verordnung des MUNLV (Anlage 1), die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem CVUA-Rheinland und dem CVUA-RRW (Anlage 2), die Finanzsatzung (Anlage 3) und die Beschlussvorschläge für die kommunalen Entscheidungsträger sind in diesen Gruppen vorab abgestimmt worden." Landrat Rosenke bittet die Mitglieder des Kreisausschusses, die vorgenannte Berichtigung bei der anschließenden Beratung und Beschlussempfehlung an den Kreistag zu berücksichtigen. In der anschließenden Aussprache werden aus der Mitte des Kreisausschusses viele Fragen zu den der Vorlage beigefügten Entwürfen des "Öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Wahrnehmung hoheitlicher Untersuchungsaufgaben" (siehe Anlage 2) und der "Finanzsatzung des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes Rheinland - CVUA Rheinland /Anstalt des öffentlichen Rechts" (siehe Anlage 3) gestellt. Diese beziehen sich insbesondere auf - unterschiedliche Preisstrukturen - Folgekosten - Nachschusspflichten - Kündigung - Austritt aus der AöR Als Ergebnis ist festzuhalten, dass nicht alle Fragen erschöpfend seitens der Verwaltung beantwortet werden können. Landrat Rosenke sagt daraufhin zu, den Fragenkatalog verwaltungsintern nochmals zu überprüfen und bis zur Sitzung des Kreistages am 23.06.2010 zu beantworten. Der Kreisausschuss nimmt diesen Vorschlag zustimmend zur Kenntnis und verweist die endgültige Beschlussfassung in die Kreistagssitzung. V 76/2010