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Beschlussvorlage (Einführung der Wertstofftonne in Hürtgenwald "Gelbe Tonne Plus" )

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
91 kB
Erstellt
05.12.11, 19:02
Aktualisiert
05.12.11, 19:02
Beschlussvorlage (Einführung der Wertstofftonne in Hürtgenwald "Gelbe Tonne Plus" ) Beschlussvorlage (Einführung der Wertstofftonne in Hürtgenwald "Gelbe Tonne Plus" ) Beschlussvorlage (Einführung der Wertstofftonne in Hürtgenwald "Gelbe Tonne Plus" )

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 15.12.2011 öffentlich TOP- Nr.: 175/2011 Abteilung: Sachbearbeiter: I Frau Gerold Aktenzeichen: Datum: I/1 Ge 28.11.2011 Einführung der Wertstofftonne in Hürtgenwald "Gelbe Tonne Plus" Beschlussvorschlag: 1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Einführung einer Wertstofftonne in der Gemeinde Hürtgenwald zum frühest möglichen Zeitpunkt umzusetzen. 2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, über die EGD (Entsorgungsgesellschaft für Verkaufsverpackungen Düren mbH) mit den Systembetreibern nach § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung über die Mitbenutzung der Wertstofftonne und eine Anpassung bzw. Neufassung der Abstimmungsvereinbarung/Systembeschreibung zu verhandeln. Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja € Sachverhalt 1. Ausgangssituation – die Rechtslage Zur Effizienzsteigerung der Abfallverwertung als Bestandteil der Abfallhierarchie der von der EU 2008 beschlossenen Abfallrahmenrichtlinie sollen im Sinne eines wirksamen Umweltschutzes und einer signifikanten Ressourcenschonung spätestens bis zum Jahr 2015 die Fraktionen Papier, Glas, Metall und Kunststoff getrennt werden. Für letztere Fraktion gilt dies für Verpackungen und sog. stoffgleiche Nichtverpackungen (SNV). - Seite 1 von 3 - Die EU-Abfallrahmenrichtlinie sollte bis Ende 2010 in nationales Recht umgesetzt werde. Ein darauf basierenden Entwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes wurde zum 30.03.2011 von der Bundesregierung beschlossen und wird derzeit dem Bundesrat und Bundestag zur Abstimmung weitergeleitet. Abfallwirtschaftliches Ziel ist dabei die Fortentwicklung der Verpackungsverordnung zu einer sog. Wertstoffverordnung und damit einhergehend die bundesweite Einführung der Wertstofftonne. Zur Diskussion steht die Trägerschaft mit den Varianten einer privaten, von der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern (örE) mit genutzten oder einer kommunalen, von den Systembetreibern (DSD) mit genutzten Wertstofftonne. Die kommunalen Spitzenverbände präferieren eindeutig das erste Modell in Form der Ausweitung des kommunalen Entsorgungs-Service. Hierzu wurde vom Umweltbundesamt ein Planspiel entwickelt, welches, im Sinne der Stärkung der Kommunalverantwortung ausgestaltetes Modell der Zuständigkeiten, folgendes vorsieht: Organisationsverantwortung örE: Erfassung mittels Wertstofftonne Duale Systeme: Sortierung und Verwertung Finanzierungsverantwortung örE: Stoffgleiche Nichtverpackungen Duale Systeme: Leichtverpackungen (wie bisher). Im Sinne der Daseinsvorsorge, einer optimalen Servicefreundlichkeit und der kompletten Erlösgewinnung der in der Wertstofftonne gesammelten Stoffe kann nur dieses Modell in Frage kommen. 2. Situation der Verpackungssammlung – optimierungsbedürftig Die Sammlung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoffen und Verbundmaterialien (Leichtverpackungen oder LVP) wird in der Gemeinde Hürtgenwald seit dem Jahr 1995 von der EGD mbH im Auftrag des Dualen Systems Deutschland (DSD)-GmbH in Form der Gelben-SackSammlung durchgeführt. Finanziert wird das System über die Zahlung von Lizenzentgelten der Hersteller und Vertriebsfirmen an die Systembetreiber. Seit dem Jahr 2005 sind dies zusätzlich zur DSD GmbH die Firmen Belland, Eko-Punkt, Interseroh, Landbell, Redual, Veolia Dual, Vfw und Zentek. Mit der Ausweitung auf insgesamt 9 Systembetreiber wurde die Kennzeichnungspflicht der Verpackungen mit dem für die Bürger einprägsamen Grünen Punkt aufgehoben. Dies führt zu einer in den letzten Jahren steigenden Zahl von Fehlwürfen mit stoffgleichen Nichtverpackungen wie Folien, Kinderspielzeug, Blumentöpfen, Styrorpor, Wäschekörben u.a. Aufgrund von Regelungsdefiziten in der Verpackungsverordnung bleiben Lizenzentgeltzahlungen der Herstellerfirmen z. T. aus, so dass die Differenz in der Praxis oftmals über die Abfallgebühren ausgeglichen werden muss. Auch um diesen finanziellen Verlust für den Gebührenzahler auszugleichen, wird es als sinnvoll erachtet, die sog. stoffgleichen Nicht-Verpackungen über das System Wertstofftonne gemeinsam mit der LVP-Sammlung zu erfassen. Zur Etablierung eines erfolgreichen und für den Bürger akzeptablen Sammelsystems sollten Verhandlungen mit den Systembetreibern geführt werden. - Seite 2 von 3 - 3. Wertstofftonne – innovativ und fortschrittlich Nach dem Motto „Nicht warten, sondern bei den Ersten sein!“ verfolgt der DSB das Ziel, auch für diesen Entsorgungsbereich ein für die Bürger und Gewerbebetriebe komfortables und kostengünstiges Sammelsystem einzurichten. Als Pilotprojekt wird die Einführung in den Dürener Ortsteilen gestartet. Als Behältergrößen sollen 240 l-Tonnen und 1.100 l-Container angeboten werden. Der Entleerungsrhythmus sollte analog zu anderen Städten alle 4 Wochen erfolgen. Nach erfolgreicher Umsetzung ist in einer 2. Phase die Einführung des Sammelsystems in der Innenstadt möglich. In einer 3. Phase könnte die Gemeinde Hürtgenwald an das Sammelsystem angeschlossen werden. Dafür muss ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vorliegen. 4. Zusammenfassung Die Vorteile des ausgeweiteten Wertstoffsammelsystems: a) wertvoller Beitrag zum Umweltschutz durch Ressourcenschonung, Abfallvermeidung und eine Steigerung der Recyclingquote b) die Bürger profitieren nochmals von einer Intensivierung der Sauberkeit c) die kommunale Verantwortung über das Entsorgungssystem bleibt erhalten d) Komfortsteigerung der Entsorgung im Vergleich zum „Gelben Sack“: Sauberer, geruchsfreiere und wetterunabhängigere Zwischenlagerung der Wertstoffe. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die Umsetzung für die Einführung der Wertstofftonne „gelbe Tonne plus“ sollte mit dem Gesellschafter der Gemeinde, der EGD, erfolgen. Die Erfahrungen aus dem Pilotobjekt mit dem DSB sollte hier von Vorteil sein. Es sollte festgelegt werden, welche Wertstoffe gesammelt werden. Weiterhin sollte man die finanziellen Aspekte im Bereich der Abfallgebühren durch einen Entzug von Abfallmengen im Auge behalten, weil Veränderungen des Restmüllvolumens voraussehbar sind. Eine weitere Beschlussfassung wegen Änderung der Abfallsatzung sollte nach Einführung vorgenommen werden. Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes sollte der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die Einführung der Wertstofftonne in Hürtgenwald als Teil der gemeindlichen Abfallnutzung beschließen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -