Daten
Kommune
Hürtgenwald
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91 kB
Erstellt
05.12.11, 19:02
Aktualisiert
05.12.11, 19:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 15.12.2011
öffentlich
TOP- Nr.:
175/2011
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I
Frau Gerold
Aktenzeichen:
Datum:
I/1 Ge
28.11.2011
Einführung der Wertstofftonne in Hürtgenwald "Gelbe Tonne Plus"
Beschlussvorschlag:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Einführung einer Wertstofftonne in der Gemeinde
Hürtgenwald zum frühest möglichen Zeitpunkt umzusetzen.
2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, über die EGD (Entsorgungsgesellschaft für Verkaufsverpackungen Düren mbH) mit den Systembetreibern nach § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung über die Mitbenutzung der Wertstofftonne und eine Anpassung bzw. Neufassung der
Abstimmungsvereinbarung/Systembeschreibung zu verhandeln.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Ja
€
Sachverhalt
1. Ausgangssituation – die Rechtslage
Zur Effizienzsteigerung der Abfallverwertung als Bestandteil der Abfallhierarchie der von der EU
2008 beschlossenen Abfallrahmenrichtlinie sollen im Sinne eines wirksamen Umweltschutzes und
einer signifikanten Ressourcenschonung spätestens bis zum Jahr 2015 die Fraktionen Papier,
Glas, Metall und Kunststoff getrennt werden. Für letztere Fraktion gilt dies für Verpackungen und
sog. stoffgleiche Nichtverpackungen (SNV).
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Die EU-Abfallrahmenrichtlinie sollte bis Ende 2010 in nationales Recht umgesetzt werde. Ein
darauf basierenden Entwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes wurde zum
30.03.2011 von der Bundesregierung beschlossen und wird derzeit dem Bundesrat und
Bundestag zur Abstimmung weitergeleitet.
Abfallwirtschaftliches Ziel ist dabei die Fortentwicklung der Verpackungsverordnung zu einer sog.
Wertstoffverordnung und damit einhergehend die bundesweite Einführung der Wertstofftonne.
Zur Diskussion steht die Trägerschaft mit den Varianten einer privaten, von der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern (örE) mit genutzten oder einer kommunalen, von den
Systembetreibern (DSD) mit genutzten Wertstofftonne.
Die kommunalen Spitzenverbände präferieren eindeutig das erste Modell in Form der Ausweitung
des kommunalen Entsorgungs-Service. Hierzu wurde vom Umweltbundesamt ein Planspiel
entwickelt, welches, im Sinne der Stärkung der Kommunalverantwortung ausgestaltetes Modell
der Zuständigkeiten, folgendes vorsieht:
Organisationsverantwortung
örE: Erfassung mittels Wertstofftonne
Duale Systeme: Sortierung und Verwertung
Finanzierungsverantwortung
örE: Stoffgleiche Nichtverpackungen
Duale Systeme: Leichtverpackungen (wie bisher).
Im Sinne der Daseinsvorsorge, einer optimalen Servicefreundlichkeit und der kompletten
Erlösgewinnung der in der Wertstofftonne gesammelten Stoffe kann nur dieses Modell in Frage
kommen.
2. Situation der Verpackungssammlung – optimierungsbedürftig
Die Sammlung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoffen und Verbundmaterialien
(Leichtverpackungen oder LVP) wird in der Gemeinde Hürtgenwald seit dem Jahr 1995 von der
EGD mbH im Auftrag des Dualen Systems Deutschland (DSD)-GmbH in Form der Gelben-SackSammlung durchgeführt. Finanziert wird das System über die Zahlung von Lizenzentgelten der
Hersteller und Vertriebsfirmen an die Systembetreiber. Seit dem Jahr 2005 sind dies zusätzlich zur
DSD GmbH die Firmen Belland, Eko-Punkt, Interseroh, Landbell, Redual, Veolia Dual, Vfw und
Zentek. Mit der Ausweitung auf insgesamt 9 Systembetreiber wurde die Kennzeichnungspflicht der
Verpackungen mit dem für die Bürger einprägsamen Grünen Punkt aufgehoben. Dies führt zu
einer in den letzten Jahren steigenden Zahl von Fehlwürfen mit stoffgleichen Nichtverpackungen
wie Folien, Kinderspielzeug, Blumentöpfen, Styrorpor, Wäschekörben u.a.
Aufgrund von Regelungsdefiziten in der Verpackungsverordnung bleiben Lizenzentgeltzahlungen
der Herstellerfirmen z. T. aus, so dass die Differenz in der Praxis oftmals über die Abfallgebühren
ausgeglichen werden muss. Auch um diesen finanziellen Verlust für den Gebührenzahler
auszugleichen, wird es als sinnvoll erachtet, die sog. stoffgleichen Nicht-Verpackungen über das
System Wertstofftonne gemeinsam mit der LVP-Sammlung zu erfassen. Zur Etablierung eines
erfolgreichen und für den Bürger akzeptablen Sammelsystems sollten Verhandlungen mit den
Systembetreibern geführt werden.
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3. Wertstofftonne – innovativ und fortschrittlich
Nach dem Motto „Nicht warten, sondern bei den Ersten sein!“ verfolgt der DSB das Ziel, auch für
diesen Entsorgungsbereich ein für die Bürger und Gewerbebetriebe komfortables und
kostengünstiges Sammelsystem einzurichten.
Als Pilotprojekt wird die Einführung in den Dürener Ortsteilen gestartet. Als Behältergrößen sollen
240 l-Tonnen und 1.100 l-Container angeboten werden. Der Entleerungsrhythmus sollte analog zu
anderen Städten alle 4 Wochen erfolgen. Nach erfolgreicher Umsetzung ist in einer 2. Phase die
Einführung des Sammelsystems in der Innenstadt möglich.
In einer 3. Phase könnte die Gemeinde Hürtgenwald an das Sammelsystem angeschlossen
werden. Dafür muss ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vorliegen.
4. Zusammenfassung
Die Vorteile des ausgeweiteten Wertstoffsammelsystems:
a) wertvoller Beitrag zum Umweltschutz durch Ressourcenschonung, Abfallvermeidung und eine
Steigerung der Recyclingquote
b) die Bürger profitieren nochmals von einer Intensivierung der Sauberkeit
c) die kommunale Verantwortung über das Entsorgungssystem bleibt erhalten
d) Komfortsteigerung der Entsorgung im Vergleich zum „Gelben Sack“: Sauberer, geruchsfreiere
und wetterunabhängigere Zwischenlagerung der Wertstoffe.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Die Umsetzung für die Einführung der Wertstofftonne „gelbe Tonne plus“ sollte mit dem
Gesellschafter der Gemeinde, der EGD, erfolgen. Die Erfahrungen aus dem Pilotobjekt mit dem
DSB sollte hier von Vorteil sein.
Es sollte festgelegt werden, welche Wertstoffe gesammelt werden. Weiterhin sollte man die
finanziellen Aspekte im Bereich der Abfallgebühren durch einen Entzug von Abfallmengen im
Auge behalten, weil Veränderungen des Restmüllvolumens voraussehbar sind.
Eine weitere Beschlussfassung wegen Änderung der Abfallsatzung sollte nach Einführung
vorgenommen werden.
Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes sollte der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die Einführung
der Wertstofftonne in Hürtgenwald als Teil der gemeindlichen Abfallnutzung
beschließen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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