Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
09.06.2010
Erstellt
25.06.10, 04:25
Aktualisiert
25.06.10, 04:25
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 3. Sitzung des Kreisausschusses am 09.06.2010 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
16
"Gemeinsame Einrichtung" EU-Aktiv
hier: Anfrage der Stadt Bad Münstereifel vom 27.05.2010
Drucksache A 25/2010
"Gemeinsame Einrichtung" EU-aktiv
TOP 16.1
hier: Antrag der Gemeinde Blankenheim vom 01.06.2010
Der Kreisausschuss beschließt einstimmig, die
Tagesordnungspunkte 14, 15, 16 und 16.1 zusammen zu
beraten, wohl aber getrennt über jeden Tagesordnungspunkt
abzustimmen.
In der nun folgenden Diskussion werden insbesondere
nachstehende Punkte kontrovers angesprochen:
- Gemeinsame Einrichtung mit der Bundesagentur für Arbeit
an den Standorten Euskirchen, Mechernich und Kall
(Zentralisierung) oder weitere Dezentralisierung mit den
zusätzlichen Standorten in Zülpich, Nettersheim, Bad
Münstereifel und Blankenheim und ggf. darüber hinaus
- Bürgerfreundlichkeit/Kundenfreundlichkeit und Zumutbarkeit
bei der Zentralisierung auf drei Standorte in Verbindung mit
einer ausreichenden Verkehrsanbindung und der Übernahme
der Fahrtkosten
- Interkommunale Zusammenarbeit im Verhältnis zu einer
weiteren Dezentralisierung
- Einvernehmliche Grundsatzempfehlung der Arbeitsgruppe
"SGB II - Neuorganisation"
- Synergieeffekte im Falle der Zentralisierung auf drei
Standorte (Kostenentwicklung; Qualitätsverbesserung und
Qualitätskontrolle; Personalplanung, Schulung und
Personaleinsatz zur Sicherstellung einer dauernden
Handlungsfähigkeit)
AV Poth fasst die in der vorherigen Aussprache
angesprochenen Fragen und Diskussionsbeiträge dahingehend
zusammen, dass es zurzeit darum gehe, einen
Grundsatzbeschluss/Eckpunktebeschluss zu fassen, auch
wenn die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen
(Gesetzesänderungen im Grundgesetz und im
Sozialgesetzbuch II) noch fehlen. Die Bundesanstalt für Arbeit
habe es in den bisherigen Gesprächen abgelehnt, elf Standorte
beizubehalten. Zudem sei dies aus arbeitsorganisatorischen
und arbeitsökonomischen Gründen nicht sinnvoll. Soweit der
A 26/2010
Kreistag in der kommenden Sitzung keine
Grundsatzentscheidung treffe, sei die Handlungsfähigkeit der
Verwaltung zum 01.01.2011 nicht gewährleistet. Diese
Handlungsfähigkeit beziehe sich auf die Personalplanung, auf
die Anmietung von Objekten in den drei Standorten und die in
der Vorlage 84/2010 dargestellten Umsetzungen.
Im Übrigen sei festzuhalten, dass die Verträge
selbstverständlich erst nach Inkrafttreten des Gesetzes
geschlossen würden. Die geplante Anmietung des Objektes in
Kall werde zeitlich befristet, so dass bei entsprechenden
Gegebenheiten ein Umzug in die Ortsmitte möglich sei.
Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) geht in seiner
Stellungnahme auf die Ausführungen des Allgemeinen
Vertreters, Herrn Poth, ein. Es sei nun mal Tatsache, dass sich
die gesetzlichen Grundlagen im Bereich SGB II zum 01.01.2011
verändern. Die in der Vorlage 84/2010 dargestellten
Bemühungen der Verwaltung müssten unterstützt werden. Falls
der Kreistag dieser Grundsatzentscheidung nicht zustimme, sei
die Handlungsfähigkeit der ARGE gefährdet. Den tragfähigen
Lösungsvorschlägen gemäß der Vorlage sollte ohne
Abänderung zugestimmt werden. Die Rahmenbedingungen des
öffentlichen Personennahverkehrs gelten im Übrigen für die
gesamte Bevölkerung, nicht nur für die SGB II-Kunden.
Theoretische Modelle sollten nicht ausgeschlachtet werden und
Grundlage einer Entscheidung oder auch eines Widerspruchs
sein.
Zum Abschluss der Diskussion bittet AV Poth nochmals darum,
den Eckpunktebeschluss/Grundsatzbeschluss im Sinne der
Vorlage 84/2010 zuzustimmen, damit die weiteren Planungen
unverzüglich in Angriff genommen werden können.
Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt der
Vorsitzende die Tagesordnungspunkte 14, 15, 16 und 16.1
einzeln zur Abstimmung.
Zu TOP 14 (V 84/2010):
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 84/2010 zu und
empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
SGB II - Neuorganisation zur Kenntnis. Auf der Grundlage der
Ergebnisse der kommunalen Arbeitsgruppe und den
Abstimmungsgesprächen mit der Bundesagentur für Arbeit wird
die Verwaltung mit Blick auf die für den 09.07.2010
vorgesehene Verabschiedung der Gesetzesänderungen
(Grundgesetz und Sozialgesetzbuch II) und in Anbetracht der
verbleibenden äußerst knapp bemessenen Zeitschiene bereits
jetzt beauftragt,
1. die Zulassung als Optionskommune nicht weiter zu
verfolgen und eine gemeinsame Einrichtung mit der
Bundesagentur für Arbeit zu errichten sowie in den
Verhandlungen mit der BA nach Möglichkeit folgende
Positionen zu besetzen:
a) die gemeinsame Einrichtung mit der Bundesagentur für
Arbeit ist an folgenden Standorten zu errichten:
- Euskirchen
- Mechernich
- Kall
b) die notwendigen Personalressourcen zur
Aufrechterhaltund der Arbeitsfähigkeit der gemeinsamen
Einrichtung sind spätestens zum Beginn des IV.
Quartals 2010
sicherzustellen
c) die Geschäftsführerposition der gemeinsamen
Einrichtung ist kommunal zu besetzen
d) im Gegenzug ist der BA der Vorsitz in der
Trägerversammlung zu zu gestehen.
e) die 3 zur Verfügung stehenden Sitze in der
Trägerversammlung sind wie folgt zu besetzen:
- Kolvenbach, Bernd, CDU
- Schmitz, Uwe, SPD
- AV Poth, Manfred
(Zugriff Landrat nach § 26 Abs. 5 KrO NRW)
Die Stellvertreter/innen werden in der Sitzung des
Kreistages am 23.06.2010 benannt.
2. die notwendigen Standortanmietungen zum 01.01.2011
vorzunehmen
3. bei bereits im Jahr 2010 auftretenden Stellenvakanzen im
Leistungs- und Vermittlungsbereich
Stellennachbesetzungen durch zeitlich befristete
Einstellung entsprechend geeigneter Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter als Kreispersonal vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 3 Gegenstimmen
Zu TOP 15 (A 24/2010):
Der Kreisausschuss nimmt den Antrag 24/2010 zur Kenntnis
und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Antrag 24/2010 der Gemeinde Nettersheim vom
28.05.2010 wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Zu TOP 16 (A 25/2010):
Der Kreisausschuss nimmt die Anfrage 25/2010 zur Kenntnis
und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Die Anfrage 25/2010 der Stadt Bad Münstereifel vom
27.05.2010 wird zur Kenntnis genommen. Im Übrigen wird auf
die gemeinsamen "Grundsatzempfehlungen der Arbeitsgruppe
SGB II - Neuorganisation" im Sinne der Vorlage 84/2010
verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
Zu TOP 16.1 (A 26/2010):
Der Kreisausschuss nimmt den Antrag 26/2010 zur Kenntnis
und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Antrag 26/2010 der Gemeinde Blankenheim vom
01.06.2010 wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür