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Beschlusstext ("Gemeinsame Einrichtung" EU-aktiv hier: Antrag der Gemeinde Blankenheim vom 01.06.2010)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
09.06.2010
Erstellt
25.06.10, 04:25
Aktualisiert
25.06.10, 04:25
Beschlusstext ("Gemeinsame Einrichtung" EU-aktiv
hier: Antrag der Gemeinde Blankenheim vom 01.06.2010) Beschlusstext ("Gemeinsame Einrichtung" EU-aktiv
hier: Antrag der Gemeinde Blankenheim vom 01.06.2010) Beschlusstext ("Gemeinsame Einrichtung" EU-aktiv
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hier: Antrag der Gemeinde Blankenheim vom 01.06.2010)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 3. Sitzung des Kreisausschusses am 09.06.2010 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 16 "Gemeinsame Einrichtung" EU-Aktiv hier: Anfrage der Stadt Bad Münstereifel vom 27.05.2010 Drucksache A 25/2010 "Gemeinsame Einrichtung" EU-aktiv TOP 16.1 hier: Antrag der Gemeinde Blankenheim vom 01.06.2010 Der Kreisausschuss beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte 14, 15, 16 und 16.1 zusammen zu beraten, wohl aber getrennt über jeden Tagesordnungspunkt abzustimmen. In der nun folgenden Diskussion werden insbesondere nachstehende Punkte kontrovers angesprochen: - Gemeinsame Einrichtung mit der Bundesagentur für Arbeit an den Standorten Euskirchen, Mechernich und Kall (Zentralisierung) oder weitere Dezentralisierung mit den zusätzlichen Standorten in Zülpich, Nettersheim, Bad Münstereifel und Blankenheim und ggf. darüber hinaus - Bürgerfreundlichkeit/Kundenfreundlichkeit und Zumutbarkeit bei der Zentralisierung auf drei Standorte in Verbindung mit einer ausreichenden Verkehrsanbindung und der Übernahme der Fahrtkosten - Interkommunale Zusammenarbeit im Verhältnis zu einer weiteren Dezentralisierung - Einvernehmliche Grundsatzempfehlung der Arbeitsgruppe "SGB II - Neuorganisation" - Synergieeffekte im Falle der Zentralisierung auf drei Standorte (Kostenentwicklung; Qualitätsverbesserung und Qualitätskontrolle; Personalplanung, Schulung und Personaleinsatz zur Sicherstellung einer dauernden Handlungsfähigkeit) AV Poth fasst die in der vorherigen Aussprache angesprochenen Fragen und Diskussionsbeiträge dahingehend zusammen, dass es zurzeit darum gehe, einen Grundsatzbeschluss/Eckpunktebeschluss zu fassen, auch wenn die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen (Gesetzesänderungen im Grundgesetz und im Sozialgesetzbuch II) noch fehlen. Die Bundesanstalt für Arbeit habe es in den bisherigen Gesprächen abgelehnt, elf Standorte beizubehalten. Zudem sei dies aus arbeitsorganisatorischen und arbeitsökonomischen Gründen nicht sinnvoll. Soweit der A 26/2010 Kreistag in der kommenden Sitzung keine Grundsatzentscheidung treffe, sei die Handlungsfähigkeit der Verwaltung zum 01.01.2011 nicht gewährleistet. Diese Handlungsfähigkeit beziehe sich auf die Personalplanung, auf die Anmietung von Objekten in den drei Standorten und die in der Vorlage 84/2010 dargestellten Umsetzungen. Im Übrigen sei festzuhalten, dass die Verträge selbstverständlich erst nach Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen würden. Die geplante Anmietung des Objektes in Kall werde zeitlich befristet, so dass bei entsprechenden Gegebenheiten ein Umzug in die Ortsmitte möglich sei. Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) geht in seiner Stellungnahme auf die Ausführungen des Allgemeinen Vertreters, Herrn Poth, ein. Es sei nun mal Tatsache, dass sich die gesetzlichen Grundlagen im Bereich SGB II zum 01.01.2011 verändern. Die in der Vorlage 84/2010 dargestellten Bemühungen der Verwaltung müssten unterstützt werden. Falls der Kreistag dieser Grundsatzentscheidung nicht zustimme, sei die Handlungsfähigkeit der ARGE gefährdet. Den tragfähigen Lösungsvorschlägen gemäß der Vorlage sollte ohne Abänderung zugestimmt werden. Die Rahmenbedingungen des öffentlichen Personennahverkehrs gelten im Übrigen für die gesamte Bevölkerung, nicht nur für die SGB II-Kunden. Theoretische Modelle sollten nicht ausgeschlachtet werden und Grundlage einer Entscheidung oder auch eines Widerspruchs sein. Zum Abschluss der Diskussion bittet AV Poth nochmals darum, den Eckpunktebeschluss/Grundsatzbeschluss im Sinne der Vorlage 84/2010 zuzustimmen, damit die weiteren Planungen unverzüglich in Angriff genommen werden können. Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt der Vorsitzende die Tagesordnungspunkte 14, 15, 16 und 16.1 einzeln zur Abstimmung. Zu TOP 14 (V 84/2010): Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 84/2010 zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur SGB II - Neuorganisation zur Kenntnis. Auf der Grundlage der Ergebnisse der kommunalen Arbeitsgruppe und den Abstimmungsgesprächen mit der Bundesagentur für Arbeit wird die Verwaltung mit Blick auf die für den 09.07.2010 vorgesehene Verabschiedung der Gesetzesänderungen (Grundgesetz und Sozialgesetzbuch II) und in Anbetracht der verbleibenden äußerst knapp bemessenen Zeitschiene bereits jetzt beauftragt, 1. die Zulassung als Optionskommune nicht weiter zu verfolgen und eine gemeinsame Einrichtung mit der Bundesagentur für Arbeit zu errichten sowie in den Verhandlungen mit der BA nach Möglichkeit folgende Positionen zu besetzen: a) die gemeinsame Einrichtung mit der Bundesagentur für Arbeit ist an folgenden Standorten zu errichten: - Euskirchen - Mechernich - Kall b) die notwendigen Personalressourcen zur Aufrechterhaltund der Arbeitsfähigkeit der gemeinsamen Einrichtung sind spätestens zum Beginn des IV. Quartals 2010 sicherzustellen c) die Geschäftsführerposition der gemeinsamen Einrichtung ist kommunal zu besetzen d) im Gegenzug ist der BA der Vorsitz in der Trägerversammlung zu zu gestehen. e) die 3 zur Verfügung stehenden Sitze in der Trägerversammlung sind wie folgt zu besetzen: - Kolvenbach, Bernd, CDU - Schmitz, Uwe, SPD - AV Poth, Manfred (Zugriff Landrat nach § 26 Abs. 5 KrO NRW) Die Stellvertreter/innen werden in der Sitzung des Kreistages am 23.06.2010 benannt. 2. die notwendigen Standortanmietungen zum 01.01.2011 vorzunehmen 3. bei bereits im Jahr 2010 auftretenden Stellenvakanzen im Leistungs- und Vermittlungsbereich Stellennachbesetzungen durch zeitlich befristete Einstellung entsprechend geeigneter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Kreispersonal vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 3 Gegenstimmen Zu TOP 15 (A 24/2010): Der Kreisausschuss nimmt den Antrag 24/2010 zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Antrag 24/2010 der Gemeinde Nettersheim vom 28.05.2010 wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Zu TOP 16 (A 25/2010): Der Kreisausschuss nimmt die Anfrage 25/2010 zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Die Anfrage 25/2010 der Stadt Bad Münstereifel vom 27.05.2010 wird zur Kenntnis genommen. Im Übrigen wird auf die gemeinsamen "Grundsatzempfehlungen der Arbeitsgruppe SGB II - Neuorganisation" im Sinne der Vorlage 84/2010 verwiesen. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür Zu TOP 16.1 (A 26/2010): Der Kreisausschuss nimmt den Antrag 26/2010 zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Antrag 26/2010 der Gemeinde Blankenheim vom 01.06.2010 wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür