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Allgemeine Vorlage (Vertretung der Gemeinde in juristischen Personen und Personenvereinigungen hier: a) Verbandsversammlung des Wasserverbandes Oleftal b) Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Keldenich c) Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes d) Verbandsversammlung Wasserverband Eifel-Rur)

Daten

Kommune
Kall
Größe
29 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
02.09.16, 18:06
Aktualisiert
02.09.16, 18:06
Allgemeine Vorlage (Vertretung der Gemeinde in juristischen Personen und Personenvereinigungen
	hier:  	a) Verbandsversammlung des Wasserverbandes Oleftal
		b) Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Keldenich
		c) Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und 
     	Gemeindebundes
		d) Verbandsversammlung Wasserverband Eifel-Rur) Allgemeine Vorlage (Vertretung der Gemeinde in juristischen Personen und Personenvereinigungen
	hier:  	a) Verbandsversammlung des Wasserverbandes Oleftal
		b) Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Keldenich
		c) Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und 
     	Gemeindebundes
		d) Verbandsversammlung Wasserverband Eifel-Rur)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 170/2016 13.09.2016 Vorlage erstellt: 24.08.2016 Federführung: 1.1 An den Rat mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 6 Vertretung der Gemeinde in juristischen Personen und Personenvereinigungen hier: a) Verbandsversammlung des Wasserverbandes Oleftal b) Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Keldenich c) Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes d) Verbandsversammlung Wasserverband Eifel-Rur Beschlussvorschlag: a) Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen wählen die Ratsmitglieder Herrn Herbert Lorenz zum gebundenen Vertreter für Herrn Ekkehard Fiebrich in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Oleftal. b) Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen wählen die Ratsmitglieder Frau Dagmar Reger zum Mitglied in den Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Keldenich. c) Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen wählen die Ratsmitglieder Herrn Dr.Ing. Guido Huppertz zum stellvertretenden Mitglied (für Herrn Ekkehard Fiebrich) in die Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes. d) Gemäß § 50 (2) GO NRW wählen die Ratsmitglieder das Ratsmitglied ______________ zum Delegierten der Gemeinde Kall in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur. Sachdarstellung: Das Ratsmitglied Elvira Scheuer ist durch Verzicht mit Erklärung vom 15.06.2016 aus dem Rat der Gemeinde Kall ausgeschieden und hat damit auch die Mitgliedschaft in den Vertretungen der Gemeinde Kall verloren. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 22.08.2016 und E-Mail vom 24.08.2016 den Wechsel in der Besetzung der Vereinigungen beantragt. Vorlagen-Nr. 170/2016 Seite 2 zu a) Verbandsversammlung des Wasserverbandes Oleftal Für das bisherige stellvertretende Mitglied Elvira Scheuer wird Herr Herbert Lorenz vorgeschlagen (als gebundener Vertreter für Herrn Ekkehard Fiebrich). zu b) Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Keldenich Für das bisherige Mitglied Frau Elvira Scheuer wird Frau Dagmar Reger vorgeschlagen. zu c) Mitgliederversammlung des Nordrheinwestfälischen Städte- und Gemeindebundes Für das bisherige stellvertretende Mitglied Elvira Scheuer wird Herr Dr.-Ing. Guido Huppertz vorgeschlagen (als gebundener Vertreter für Herrn Ekkehard Fiebrich). zu d) Verbandsversammlung Wasserverband Eifel-Rur Nach § 113 (2) GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in den Gremien, im vorliegenden Falle in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur. Der Rat hat nach § 50 (4) GO NRW bei Ausscheiden des Vertreters für die restliche Zeit nach § 50 (2) GO NRW einen Nachfolger (Ratsmitglied) zu wählen. Für die bisherige Vertreterin Frau Elvira Scheuer ist daher ein/e Nachfolger/in zu wählen. Nach der bisherigen gängigen Praxis könnte die Fraktion Bündnis90/Die Grünen einen Nachbesetzungsvorschlag unterbreiten.