Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,6 kB
Datum
07.04.2011
Erstellt
27.04.11, 10:02
Aktualisiert
27.04.11, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 11. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014)
am 07.04.2011:
19. Antrag der SPD-Fraktion vom 31.03.2011 auf Beschluss einer Resolution zur
Dichtheitsprüfung
Eingangs zu diesem TOP verweist BM Herr Schemmel auf die hierzu verteilte Tischvorlage und RM
Herr Puchert-Blöbaum erläutert kurz den Hintergrund des Antrags.
RM Herr Meckelmann signalisiert seine grundsätzliche Zustimmung hierzu und betont, dass die
Gleichbehandlung der Gemeinden in NRW wichtig und mehr Aufklärung in der Angelegenheit zwingend
notwendig sei.
Dagegen vermisst RM Herr Dr. Bruck die Benennung von Sachargumenten, die gegen die
Durchführung von Dichtheitsprüfungen sprechen. Nach seiner Auffassung könne es nicht richtig sein,
dass sich die Gemeinde Leopoldshöhe von dem Erfordernis der Durchführung von Dichtheitsprüfungen
zurückziehe, sofern es hierfür keine Sanktionen gebe. Zudem ist seiner Ansicht nach die Durchführung
von Dichtheitsprüfungen, die der eigenen Sicherheit der Hausbesitzer diene und in unserer Kommune
nur alle 28 Jahre zum Tragen komme, zumutbar, zumal das Land NRW hierfür zinsgünstige Darlehen
anbiete.
Im Folgenden erklärt RM Frau Asemissen für die FDP-Fraktion ihre Zustimmung in der Angelegenheit.
Insbesondere gehe es ihr um einen Gleichschritt der Kommunen.
Sodann fasst der Rat den Beschluss, die nachfolgende Resolution zur Dichtheitsprüfung an das Land
Nordrhein-Westfalen bzw. die Landesregierung zu richten:
Beschluss:
Die Gemeinde Leopoldshöhe fordert das Land NRW bzw. die Landesregierung auf, schnell
Klarheit darüber zu schaffen, inwiefern die gesetzlichen Vorgaben tatsächlich umgesetzt werden
müssen und wie mit der Aussetzung der Dichtheitsprüfungen diverser Kommunen aus
Landessicht umgegangen wird.
Begründung:
Insbesondere die Kommunen, die bereits mit der Umsetzung begonnen haben, benötigen auch vor dem
Hintergrund einer Gleichbehandlung zwischen den Kommunen klare Aussagen, inwiefern eine
Aussetzung der Durchführung und eine Verweigerung der Umsetzung möglich ist, und welche
Auswirkungen dies hat.
Denn wenn die Weigerung der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch einige Kommunen ohne
Auswirkungen bleibt, bzw. derzeit offensichtlich möglich ist, ist auch die Gemeinde Leopoldshöhe
gehalten, die Praxis der Durchführung der Dichtheitsprüfungen im Sinne und zum Wohl der eigenen
Bürger zu überdenken.
Beratungsergebnis:
- 29 Ja-Stimme(n), 3 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -
(RM Herr Brinkmann ist während der Abstimmung nicht anwesend.)