Daten
Kommune
Kall
Größe
84 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
02.09.16, 18:06
Aktualisiert
02.09.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
173/2016
1. Ergänzung
Vorlage erstellt:
30.08.2016
Federführung:
2.3
An den
Rat
mit der Bitte um
X
Sitzungstermin
öffentliche Sitzung
13.09.2016
TL:
SB:
Frau Hochscheid
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 16
Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Kall -Sondernutzungssatzung-
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.09.2016 -TOP 10- beschließt
der Rat, die beigefügte Fassung der Sondernutzungssatzung zu erlassen.
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Kall kann durch Satzung bestimmte Sondernutzungen in den Ortsdurchfahrten
und in den Gemeindestraßen regeln. Die Satzung bedarf nach § 19 StrWG NRW allerdings für
die nicht in der Baulast der Gemeinde stehenden Ortsdurchfahrten der Zustimmung der Träger
der Straßenbaulast. Die Sondernutzungssatzung wurde daher mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW und dem Kreis Euskirchen als Straßenbaulastträger für die Bundes-, Landes- und
Kreisstraßen abgesprochen.
Obwohl es sich bei der Sondernutzungssatzung um eine Mustersatzung des Städte- und Gemeindebunds handelt, wurden vom Landesbetrieb Straßen.NRW diverse Änderungen, u.a. auf
Grundlage der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen – RASt –, gefordert. Diese wurden in
der nun aktuellen Fassung der Sondernutzungssatzung berücksichtigt. Die Zustimmung von beiden Straßenbaulastträgern zu dieser aktuellen Fassung liegt nun vor.
Die aktuelle Fassung der Sondernutzungssatzung sowie eine Fassung, in der die Änderungen
zur bereits in der Sitzung am 12.04.2016 beschlossenen Satzung rot markiert sind, sind als Anlagen beigefügt.