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Beschlußtext (Bildung einer „Arbeitsgemeinschaft interkommunale Zusammenarbeit“ mit der Stadt Oerlinghausen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,5 kB
Datum
07.04.2011
Erstellt
27.04.11, 10:02
Aktualisiert
27.04.11, 10:02
Beschlußtext (Bildung einer „Arbeitsgemeinschaft interkommunale Zusammenarbeit“ mit der Stadt Oerlinghausen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 11. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 07.04.2011: 10. Bildung einer „Arbeitsgemeinschaft interkommunale Zusammenarbeit“ mit der Stadt Oerlinghausen BM Herr Schemmel führt aus, dass der Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 31.03.2011 einige Änderungswünsche hinsichtlich der Formulierung der zur Diskussion stehenden Vereinbarung vorgeschlagen habe und trägt diese vor. Des Weiteren berichtet er, dass er die geänderten Passagen der Stadt Oerlinghausen mitgeteilt habe und schlägt vor, vorbehaltlich der Akzeptanz und Übernahme dieser Änderungen durch die Nachbarkommune, über die vorgelegte Vereinbarung zur Bildung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft mit der Stadt Oerlinghausen in der modifizierten Fassung abzustimmen. Der Rat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden und fasst folgenden Beschluss: Beschluss: Vorbehaltlich des gleichlautenden Beschlusses des Rates der Stadt Oerlinghausen unterzeichnet die Gemeinde Leopoldshöhe die mit der Drucksache 42/2011 vorgelegte Vereinbarung über die Bildung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft gemäß §§ 2 und 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) mit der Stadt Oerlinghausen unter Berücksichtigung folgender –vom Hauptund Finanzausschuss am 31.03.2011 vorgeschlagenen- Änderungen: 1. In Absatz 2 der Präambel wird die Formulierung „Bürgerinnen und Bürger“ durch die Formulierung „Einwohnerinnen und Einwohner“ ersetzt. 2. In § 2 S. 2 werden die Worte „und steuert“ gestrichen und durch folgende Formulierung ersetzt: „Sie begleitet und unterstützt die entsprechenden Arbeiten der beiden Verwaltungen.“ 3. In § 2 S. 3 letzter Halbsatz wird die Formulierung „sie fasst jedoch keine die Mitglieder bindenden Beschlüsse“ durch die Formulierung „sie spricht Empfehlungen aus“ ersetzt. 4. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „Die Arbeitsgemeinschaft tagt in öffentlicher Sitzung, soweit die Gemeindeordnung nicht etwas anderes vorsieht.“ 5. § 6 Abs. 2 (Über die Kostentragung in außerordentlichen Fällen (z.B. bei Einholung eines Gutachtens) wird vor der Auftragserteilung durch die Arbeitsgemeinschaft entschieden.) wird ersatzlos gestrichen. Beratungsergebnis: - 32 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) – (Die Vereinbarung ist in der beschlossenen Form als Anlage 5 Bestandteil dieser Niederschrift.)