Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
74 kB
Erstellt
28.10.11, 19:01
Aktualisiert
28.10.11, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 10.11.2011
öffentlich
TOP- Nr.:
127/2011
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I
Frank Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/1 H/Be
11.10.2011
Satzung über den Erlass des Verdienstausfalles für beruflich selbständige ehrenamtliche
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die als
Anlage beigefügte Satzung über den Ersatz des Verdienstausfalles für beruflich selbständige
ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald vom …..2011.
Finanzielle Auswirkungen ?
X
Nein
Ja
€
Sachverhalt:
§ 12 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW (FSHG) regelt die Angelegenheiten der ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr.
In § 12 Abs. 2 Satz 3 FSHG wird festgelegt, dass die privaten Arbeitgeber im Einsatzfall den
Feuerwehrangehörigen freistellen und die Verpflichtung besteht, für den entsprechenden Zeitraum
Arbeitsentgelte pp. fortzuzahlen. Den privaten Arbeitgebern werden die Lohnkosten einschließlich
der Lohnnebenkosten auf Antrag erstattet.
Bei den beruflich selbständigen Angehörigen der Feuerwehr sieht § 12 Abs. 2 FSHG eine eigene
Regelung vor. Hierbei kann die Gemeinde durch Satzung regeln, dass ein Regelstundensatz festgesetzt wird.
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Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Damit kein Ungleichgewicht entsteht und zu erstattende Kosten in einem vertretbaren und nachvollziehbaren Rahmen bleiben, sollte von der Möglichkeit des Satzungserlasses Gebrauch gemacht werden.
Der Entwurf der Satzung ist als Anlage beigefügt.
1 Anlage
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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