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Beschlussvorlage (Satzung über den Erlass des Verdienstausfalles für beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
74 kB
Erstellt
28.10.11, 19:01
Aktualisiert
28.10.11, 19:01
Beschlussvorlage (Satzung über den Erlass des Verdienstausfalles für beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Satzung über den Erlass des Verdienstausfalles für beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 10.11.2011 öffentlich TOP- Nr.: 127/2011 Abteilung: Sachbearbeiter: I Frank Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 H/Be 11.10.2011 Satzung über den Erlass des Verdienstausfalles für beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die als Anlage beigefügte Satzung über den Ersatz des Verdienstausfalles für beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald vom …..2011. Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja € Sachverhalt: § 12 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW (FSHG) regelt die Angelegenheiten der ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr. In § 12 Abs. 2 Satz 3 FSHG wird festgelegt, dass die privaten Arbeitgeber im Einsatzfall den Feuerwehrangehörigen freistellen und die Verpflichtung besteht, für den entsprechenden Zeitraum Arbeitsentgelte pp. fortzuzahlen. Den privaten Arbeitgebern werden die Lohnkosten einschließlich der Lohnnebenkosten auf Antrag erstattet. Bei den beruflich selbständigen Angehörigen der Feuerwehr sieht § 12 Abs. 2 FSHG eine eigene Regelung vor. Hierbei kann die Gemeinde durch Satzung regeln, dass ein Regelstundensatz festgesetzt wird. - Seite 1 von 2 - Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Damit kein Ungleichgewicht entsteht und zu erstattende Kosten in einem vertretbaren und nachvollziehbaren Rahmen bleiben, sollte von der Möglichkeit des Satzungserlasses Gebrauch gemacht werden. Der Entwurf der Satzung ist als Anlage beigefügt. 1 Anlage Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -