Daten
Kommune
Kall
Größe
286 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
02.09.16, 18:06
Aktualisiert
02.09.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
176/2016
13.09.2016
Vorlage erstellt:
31.08.2016
Federführung:
1.2
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Diefenbach
Frau Schmitz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Jahresbericht 2015 zur neuen Abfallsatzung im Vergleich zu 2014/2015 und 1. Halbjahr
2016
Beschlussvorschlag:
Der Jahresbericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird die Erkenntnisse bei der Gebührenkalkulation 2017 einfließen lassen.
Sachdarstellung:
Die Verwaltung stellt den Jahresbericht zur neuen Abfallsatzung im Vergleich zu 2014/2015 und
zur Prognose 1. Halbjahr 2016 vor.
Folgende Erkenntnisse liegen der Verwaltung vor:
a) Abfallentwicklung im Vergleich zum Vorjahr nach den Abfallfraktionen
Mengen in t
2014
2015
Abfallart
Restabfall
Bioabfall
Gelbe Tonne (DSD)
Altpapier
Sperrmüll
Glas
Veränderung
in %
Mengen in t
2016
(hochgerechnet bis
31.12.2016)
Stand: 31.07.2016
2.223
1.617
450
1.231
481
251
1.519
1.765
513
830
419
243
- 32
+9
+14
- 33
- 13
-3
1.600
1.700
482
800
400
247
Vorlagen-Nr. 176/2016
Seite 2
Die Abfallentwicklung 2015 weist im Vergleich zum Jahr 2014 einen erheblichen Rückgang der
Abfallmenge beim Restabfall (-32%) aus. Die Tonnagen haben sich um 704 Tonnen reduziert.
Das bedeutet Minderkosten bei der Position Kreisdeponie (Kosten der Abfallbeseitigung) von
86.592 € (704 to x 123 €). Im Jahr 2016 wird es einen geringen Mehrverbrauch beim Restabfall
geben. Der Anstieg kann unter anderem durch den erhöhten Restabfall bei den neuen Flüchtlingsunterkünften (einschließlich der Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes) begründet werden. Der Kreis Euskirchen hat ab dem 01.08.2016 eine Anpassung der Gebühren vorgenommen. Die Kosten beim Restabfall sind um 10,00 € pro Tonne gesenkt worden. Im Verhältnis wird der Restabfall/Hausmüll günstiger, jedoch ist eine Gebührenerhöhung für Farben,
Lacke, Dispersionsfarben, Altreifen und Sperrmüll (z. B. Hochwasser/Entrümpelung Häuser
durch Hausverkäufe) festzustellen. Die Kostensenkung des Kreises Euskirchen bei den Deponiekosten wird in die Gebührennachkalkulation 2016 und Kalkulation 2017 einfließen.
Im Hinblick auf die Nutzung der gelben Tonne (DSD) ist aufgrund einer besseren Sortierung ein
deutlicher Anstieg (+14%) festzustellen. Durch Einführung des Anschluss- und Benutzungszwanges für die Biotonne lt. § 11 KrWG ist ein Zuwachs (+9%) an kompostierbaren Abfällen
erkennbar. In den vergangenen zwei Monaten sind zusätzliche Biotonnen (Tonnentausch oder
kostenpflichtige Zusatztonnen) für den Bioabfall hinzugekommen. Das bereitgestellte Volumen
für den Bioabfall ist für viele Haushalte nicht ausreichend. Die Mengen für den Sperrmüll (-13%)
und das Altpapier (-33%) weisen einen deutlichen Rückgang aus. Die Menge für das Altglas ist
konstant geblieben.
b) Entwicklung des „Wilden Mülls“
Ein genereller leichter Anstieg bei der Entwicklung des Aufkommens von Wildem Müll ist bereits
seit einigen Jahren erkennbar. Kostenmäßig ist die Entwicklung insoweit relativ konstant
(RE13 = 3.131,94€, RE14 = 3.805,83€, RE15 = 3.172,85). Besonders hat auch die Entsorgung
von Altreifen „in der Natur“ zugenommen. Es bleibt also festzustellen, dass die leichte Steigerung beim Wilden Müll nicht auf den „normalen“ Hausmüll zurückzuführen ist, sondern dass
insbesondere die Sondermüllfraktionen Farben, Lacke und vor allem Altreifen die Kostenstelle
„Wilder Müll“ beeinflussen. Die Entwicklung in 2016 scheint nach bisherigem Stand positiver
auszufallen als noch im Jahr 2015. Des Weiteren beeinflusst auch die Art des entsorgten Wilden Mülls (z.B. Farben, Sondermüll) die Höhe der Kosten.
c) Anzahl und Struktur der Änderungsanträge zu den Mülltonnen sowie
d) Anzahl und Struktur der kostenpflichtigen Biotonnen
Durch Einführung der 60 l und 80 l Restabfallbehälter und durch den Anschluss- und Benutzungszwang für den Bioabfallbehälter lt. § 11 KrWG können nachfolgende Änderungen festgestellt werden:
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Darstellung der Änderungen
(Behälterbestand der Jahre 2015 - 2016)
Restabfall
60l
80l
120l
240l
1.100l
01.01.2015 30.12.2015
1.378
1.497
551
594
2.148
2.025
477
511
37
46
31.07.2016
1.517
594
2.014
505
46
Veränderung
139
43
-134
28
9
Bioabfall
120l
240l
01.01.2015 30.12.2015
3.394
3.194
1.024
1.300
31.07.2016
3.166
1.353
Veränderung
-228
329
Papiertonne
240l
1.100l
30.12.2015
1.498
41
31.07.2016
1.520
41
Veränderung
22
0
Gelbe Tonne
240l
1.100l
30.12.2015
5.337
35
31.07.2016
5.349
35
Veränderung
12
0
Die Einführung kleinerer Tonnen (60l und 80l) charakterisiert einen deutlichen Rückgang der
120l Restabfalltonne durch bessere Sortierung. Die Reduzierung von Restmüll und Einsparung
der Leerungsgebühren steht beim Bürger im Vordergrund. Durch Gründung von Tonnengemeinschaften ist ein Zugang der 240l Restabfalltonne deutlich erkennbar. Die gelben Tonnen
(LVP) in der Gemeinde Kall werden von der Firma Schönmackers, Kerpen, bereitgestellt. Diese
Anzahl ist konstant geblieben.
Zusatzgebühren Biotonnen:
Die Nutzung einer zusätzlichen kostenpflichtigen Biotonne ist zurzeit nur in Einzelfällen und
saisonal gewünscht. Die Stückzahl der zusätzlichen Biotonnen, die über die bereits zur Verfügung gestellten 120l / 240l - Gefäße beantragt wurden, beträgt zurzeit: 150. Für diese zusätzlichen Biotonnen sind Gebühren i.H.v. 25,50 € bzw. 47,50 € jährlich zu entrichten.
Eigenkompostierer:
Vor der Umstellung auf das Ident-System in 2015 wurde die Abfallgebühr je Person berechnet.
Bei dieser Gebühr wurde unterschieden zwischen Abfallgebühr mit Biotonne und Abfallgebühr
ohne Biotonne. Eigenkompostierer konnten sich hierbei per Antrag von der Bio-Tonne befreien
lassen. Bis zur Neuregelung in 2015 wurde für ca. 1.500 Veranlagungsobjekte ein Antrag ge-
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stellt.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Abfallsatzung in 2015 wurde der Anschluss –und Benutzungszwang der Bio-Abfalltonne neu eingeführt und die Anträge auf Befreiung von der BioAbfalltonne verloren ihre Gültigkeit. Befreiungen vom Anschluss- und Benutzungszwang sind
somit seither nicht mehr möglich. Die Kosten der Biotonne werden über die Gebühr der Restabfallbehälter „quersubventioniert“. Diese sog. „Quersubventionierung“ ist nach einem Urteil des
Landgerichts NRW gemäß § 9 Abs. 2 Satz 5, 1.Alternative LAbfG NW rechtmäßig und wurde
zudem bei der Satzungserstellung im Arbeitskreis Abfallentsorgung und durch Herrn Dr. Queitsch (StGB NRW) ausdrücklich befürwortet.
In diesem Zusammenhang hat der Landesgesetzgeber in § 9 Abs. 2 Satz 7 LAbfG NW zusätzlich bestimmt, dass Eigenkompostierern ein angemessener Gebührenabschlag zu gewähren ist.
Dieser Gebührenabschlag ist in der gemeindlichen Abfallsatzung unter § 2 Abs. 5 berücksichtigt. Demnach ermäßigt sich bei vollständiger und ordnungsgemäßer Eigenkompostierung die
Gebühr um 12,50 Euro pro Jahr. Nach heutigem Stand sind bisher 168 Anträge auf die Ermäßigung für Eigenkompostierer eingegangen.
Anzahl Änderungsdienst:
(graue, braune, blaue Tonne)
Erstauslieferung
9.332 Stück
2015
596 Stück
2016
147 Stück
Differenz
-449
Die Darstellung o.a. Anfahrten lässt einen sehr deutlichen Rückgang des Änderungsdienstes im
Vergleich zur Umstellungsphase erkennen. Das neu eingeführte Ident-System hat sich bewährt.
Nachstehende Änderungsdienste werden im Abfuhrrhythmus (14-tägig) erfasst:
Mieterwechsel
Verkauf Eigentum (Eigentümerwechsel)
Defekt an den Tonnen (Deckel/Behälter/Rollen/Schloss)
Diebstahl
Reparaturdienst
Schloss Montage
Sonstige Arbeiten (Überprüfen Chip/)
Zusatztonne/Umstellung Tonnengröße
Tonnenwechsel
e) Sonstige Sicht der Verwaltung und
f) Einschätzung/Vorschläge der Verwaltung bzgl. Anpassungen und Verbesserungen
Es bestehen Probleme bei unterjährigen Abrechnungen von Abfall, insbesondere bei Mieterund Eigentümerwechsel. Diese Abrechnungsfälle werden aus systemgründen oftmals nicht
transparent auf dem Bescheid für den Bürger dargestellt und verursachen einen erhöhten zeitlichen Mehraufwand. Der Änderungsdienst stellt einen zusätzlichen Tätigkeitsbereich zum Arbeitsgebiet Abfall dar, dass auch personelle Auswirkungen zeigt. Mit dem Rechenzentrum
(KDVZ Frechen) wird an einer Lösung dieser Problematik gearbeitet