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Allgemeine Vorlage (Jahresbericht 2015 zur neuen Abfallsatzung im Vergleich zu 2014/2015 und 1. Halbjahr 2016)

Daten

Kommune
Kall
Größe
286 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
02.09.16, 18:06
Aktualisiert
02.09.16, 18:06
Allgemeine Vorlage (Jahresbericht 2015 zur neuen Abfallsatzung im Vergleich zu 2014/2015 und 1. Halbjahr 2016) Allgemeine Vorlage (Jahresbericht 2015 zur neuen Abfallsatzung im Vergleich zu 2014/2015 und 1. Halbjahr 2016) Allgemeine Vorlage (Jahresbericht 2015 zur neuen Abfallsatzung im Vergleich zu 2014/2015 und 1. Halbjahr 2016) Allgemeine Vorlage (Jahresbericht 2015 zur neuen Abfallsatzung im Vergleich zu 2014/2015 und 1. Halbjahr 2016)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 176/2016 13.09.2016 Vorlage erstellt: 31.08.2016 Federführung: 1.2 An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Diefenbach Frau Schmitz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 5 Jahresbericht 2015 zur neuen Abfallsatzung im Vergleich zu 2014/2015 und 1. Halbjahr 2016 Beschlussvorschlag: Der Jahresbericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird die Erkenntnisse bei der Gebührenkalkulation 2017 einfließen lassen. Sachdarstellung: Die Verwaltung stellt den Jahresbericht zur neuen Abfallsatzung im Vergleich zu 2014/2015 und zur Prognose 1. Halbjahr 2016 vor. Folgende Erkenntnisse liegen der Verwaltung vor: a) Abfallentwicklung im Vergleich zum Vorjahr nach den Abfallfraktionen Mengen in t 2014 2015 Abfallart Restabfall Bioabfall Gelbe Tonne (DSD) Altpapier Sperrmüll Glas Veränderung in % Mengen in t 2016 (hochgerechnet bis 31.12.2016) Stand: 31.07.2016 2.223 1.617 450 1.231 481 251 1.519 1.765 513 830 419 243 - 32 +9 +14 - 33 - 13 -3 1.600 1.700 482 800 400 247 Vorlagen-Nr. 176/2016 Seite 2 Die Abfallentwicklung 2015 weist im Vergleich zum Jahr 2014 einen erheblichen Rückgang der Abfallmenge beim Restabfall (-32%) aus. Die Tonnagen haben sich um 704 Tonnen reduziert. Das bedeutet Minderkosten bei der Position Kreisdeponie (Kosten der Abfallbeseitigung) von 86.592 € (704 to x 123 €). Im Jahr 2016 wird es einen geringen Mehrverbrauch beim Restabfall geben. Der Anstieg kann unter anderem durch den erhöhten Restabfall bei den neuen Flüchtlingsunterkünften (einschließlich der Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes) begründet werden. Der Kreis Euskirchen hat ab dem 01.08.2016 eine Anpassung der Gebühren vorgenommen. Die Kosten beim Restabfall sind um 10,00 € pro Tonne gesenkt worden. Im Verhältnis wird der Restabfall/Hausmüll günstiger, jedoch ist eine Gebührenerhöhung für Farben, Lacke, Dispersionsfarben, Altreifen und Sperrmüll (z. B. Hochwasser/Entrümpelung Häuser durch Hausverkäufe) festzustellen. Die Kostensenkung des Kreises Euskirchen bei den Deponiekosten wird in die Gebührennachkalkulation 2016 und Kalkulation 2017 einfließen. Im Hinblick auf die Nutzung der gelben Tonne (DSD) ist aufgrund einer besseren Sortierung ein deutlicher Anstieg (+14%) festzustellen. Durch Einführung des Anschluss- und Benutzungszwanges für die Biotonne lt. § 11 KrWG ist ein Zuwachs (+9%) an kompostierbaren Abfällen erkennbar. In den vergangenen zwei Monaten sind zusätzliche Biotonnen (Tonnentausch oder kostenpflichtige Zusatztonnen) für den Bioabfall hinzugekommen. Das bereitgestellte Volumen für den Bioabfall ist für viele Haushalte nicht ausreichend. Die Mengen für den Sperrmüll (-13%) und das Altpapier (-33%) weisen einen deutlichen Rückgang aus. Die Menge für das Altglas ist konstant geblieben. b) Entwicklung des „Wilden Mülls“ Ein genereller leichter Anstieg bei der Entwicklung des Aufkommens von Wildem Müll ist bereits seit einigen Jahren erkennbar. Kostenmäßig ist die Entwicklung insoweit relativ konstant (RE13 = 3.131,94€, RE14 = 3.805,83€, RE15 = 3.172,85). Besonders hat auch die Entsorgung von Altreifen „in der Natur“ zugenommen. Es bleibt also festzustellen, dass die leichte Steigerung beim Wilden Müll nicht auf den „normalen“ Hausmüll zurückzuführen ist, sondern dass insbesondere die Sondermüllfraktionen Farben, Lacke und vor allem Altreifen die Kostenstelle „Wilder Müll“ beeinflussen. Die Entwicklung in 2016 scheint nach bisherigem Stand positiver auszufallen als noch im Jahr 2015. Des Weiteren beeinflusst auch die Art des entsorgten Wilden Mülls (z.B. Farben, Sondermüll) die Höhe der Kosten. c) Anzahl und Struktur der Änderungsanträge zu den Mülltonnen sowie d) Anzahl und Struktur der kostenpflichtigen Biotonnen Durch Einführung der 60 l und 80 l Restabfallbehälter und durch den Anschluss- und Benutzungszwang für den Bioabfallbehälter lt. § 11 KrWG können nachfolgende Änderungen festgestellt werden: Vorlagen-Nr. 176/2016 Seite 3 Darstellung der Änderungen (Behälterbestand der Jahre 2015 - 2016) Restabfall 60l 80l 120l 240l 1.100l 01.01.2015 30.12.2015 1.378 1.497 551 594 2.148 2.025 477 511 37 46 31.07.2016 1.517 594 2.014 505 46 Veränderung 139 43 -134 28 9 Bioabfall 120l 240l 01.01.2015 30.12.2015 3.394 3.194 1.024 1.300 31.07.2016 3.166 1.353 Veränderung -228 329 Papiertonne 240l 1.100l 30.12.2015 1.498 41 31.07.2016 1.520 41 Veränderung 22 0 Gelbe Tonne 240l 1.100l 30.12.2015 5.337 35 31.07.2016 5.349 35 Veränderung 12 0 Die Einführung kleinerer Tonnen (60l und 80l) charakterisiert einen deutlichen Rückgang der 120l Restabfalltonne durch bessere Sortierung. Die Reduzierung von Restmüll und Einsparung der Leerungsgebühren steht beim Bürger im Vordergrund. Durch Gründung von Tonnengemeinschaften ist ein Zugang der 240l Restabfalltonne deutlich erkennbar. Die gelben Tonnen (LVP) in der Gemeinde Kall werden von der Firma Schönmackers, Kerpen, bereitgestellt. Diese Anzahl ist konstant geblieben. Zusatzgebühren Biotonnen: Die Nutzung einer zusätzlichen kostenpflichtigen Biotonne ist zurzeit nur in Einzelfällen und saisonal gewünscht. Die Stückzahl der zusätzlichen Biotonnen, die über die bereits zur Verfügung gestellten 120l / 240l - Gefäße beantragt wurden, beträgt zurzeit: 150. Für diese zusätzlichen Biotonnen sind Gebühren i.H.v. 25,50 € bzw. 47,50 € jährlich zu entrichten. Eigenkompostierer: Vor der Umstellung auf das Ident-System in 2015 wurde die Abfallgebühr je Person berechnet. Bei dieser Gebühr wurde unterschieden zwischen Abfallgebühr mit Biotonne und Abfallgebühr ohne Biotonne. Eigenkompostierer konnten sich hierbei per Antrag von der Bio-Tonne befreien lassen. Bis zur Neuregelung in 2015 wurde für ca. 1.500 Veranlagungsobjekte ein Antrag ge- Vorlagen-Nr. 176/2016 Seite 4 stellt. Mit dem Inkrafttreten der neuen Abfallsatzung in 2015 wurde der Anschluss –und Benutzungszwang der Bio-Abfalltonne neu eingeführt und die Anträge auf Befreiung von der BioAbfalltonne verloren ihre Gültigkeit. Befreiungen vom Anschluss- und Benutzungszwang sind somit seither nicht mehr möglich. Die Kosten der Biotonne werden über die Gebühr der Restabfallbehälter „quersubventioniert“. Diese sog. „Quersubventionierung“ ist nach einem Urteil des Landgerichts NRW gemäß § 9 Abs. 2 Satz 5, 1.Alternative LAbfG NW rechtmäßig und wurde zudem bei der Satzungserstellung im Arbeitskreis Abfallentsorgung und durch Herrn Dr. Queitsch (StGB NRW) ausdrücklich befürwortet. In diesem Zusammenhang hat der Landesgesetzgeber in § 9 Abs. 2 Satz 7 LAbfG NW zusätzlich bestimmt, dass Eigenkompostierern ein angemessener Gebührenabschlag zu gewähren ist. Dieser Gebührenabschlag ist in der gemeindlichen Abfallsatzung unter § 2 Abs. 5 berücksichtigt. Demnach ermäßigt sich bei vollständiger und ordnungsgemäßer Eigenkompostierung die Gebühr um 12,50 Euro pro Jahr. Nach heutigem Stand sind bisher 168 Anträge auf die Ermäßigung für Eigenkompostierer eingegangen. Anzahl Änderungsdienst: (graue, braune, blaue Tonne) Erstauslieferung 9.332 Stück 2015 596 Stück 2016 147 Stück Differenz -449 Die Darstellung o.a. Anfahrten lässt einen sehr deutlichen Rückgang des Änderungsdienstes im Vergleich zur Umstellungsphase erkennen. Das neu eingeführte Ident-System hat sich bewährt. Nachstehende Änderungsdienste werden im Abfuhrrhythmus (14-tägig) erfasst:          Mieterwechsel Verkauf Eigentum (Eigentümerwechsel) Defekt an den Tonnen (Deckel/Behälter/Rollen/Schloss) Diebstahl Reparaturdienst Schloss Montage Sonstige Arbeiten (Überprüfen Chip/) Zusatztonne/Umstellung Tonnengröße Tonnenwechsel e) Sonstige Sicht der Verwaltung und f) Einschätzung/Vorschläge der Verwaltung bzgl. Anpassungen und Verbesserungen Es bestehen Probleme bei unterjährigen Abrechnungen von Abfall, insbesondere bei Mieterund Eigentümerwechsel. Diese Abrechnungsfälle werden aus systemgründen oftmals nicht transparent auf dem Bescheid für den Bürger dargestellt und verursachen einen erhöhten zeitlichen Mehraufwand. Der Änderungsdienst stellt einen zusätzlichen Tätigkeitsbereich zum Arbeitsgebiet Abfall dar, dass auch personelle Auswirkungen zeigt. Mit dem Rechenzentrum (KDVZ Frechen) wird an einer Lösung dieser Problematik gearbeitet