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Allgemeine Vorlage (Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
92 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
02.09.16, 18:06
Aktualisiert
02.09.16, 18:06
Allgemeine Vorlage (Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen) Allgemeine Vorlage (Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 162/2016 1.Ergänzung 13.09.2016 Vorlage erstellt: 22.08.2016 Federführung: 1.3 An den Rat mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Diefenbach Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Teamleiter/in X Vorlage berührt den Haushalt. X Mittel verfügbar bei sh. unten Euro Sachbearbeiter/in X über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK sh. Unten Deckung erfolgt durch PSK sh. unten Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 12 Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen Beschlussvorschlag: a) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.09.2016 -TOP 8- beschließt der Rat, bei PSK 030 221 000 / 5379 500 „Verbandsumlage Sonderschulzweckverband“ eine überplanmäßige Aufwendung i.H.v. 48.071,64 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt bei PSK 060 365 001 - 009 / jeweils 4142 100 „Betriebskostenzuschüsse Kindergärten“. b) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.09.2016 -TOP 8beschließt der Rat, bei PSK 160 611 000 / 5374 100 „Kreisumlage“ eine überplanmäßige Aufwendung i.H.v. 93.000,00 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt bei PSK 060 365 000 / 4142 100 „Betriebskostenzuschüsse Kindergärten“. Sachdarstellung: a) Im Ansatz 2016 des PSK 030 221 000 / 5379 500 „Verbandsumlage Sonderschulzweckverband“ wurden den Umlageergebnissen 2014 und 2015 entsprechend 116.000,- € eingeplant. Für die Gemeinde Kall betrugen die endgültigen Umlagen 2014 rd. 111.846,- € und 2015 rd. 108.673,- €. Mit Schreiben vom 21.06.2016 teilt der Zweckverband mit, dass die Umlage 2016 für die Gemeinde Kall vorläufig auf 164.071,64 € festgesetzt wird. Dies entspricht einer Erhöhung um rd. 55.398,- € gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt ist die Verbandsumlage für die Kommunen Hellenthal, Kall und Schleiden gegenüber dem Vorjahr um 129.040,- € gestiegen, was insbesondere auf die beschlossene Nutzung des Hauptschulgebäudes zurückzuführen ist. Ein entsprechender Ansatz hierfür ist nun erstmals in die Umlageberechnung eingeflossen. Der Zweckverband hat die Umlage im April 2016 beschlossen, nachdem der Haushalt der Gemeinde Kall bereits rechtskräftig war. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanungen für das Vorlagen-Nr. 162/2016 1. Ergänzung Seite 2 Jahr 2016 war dieser Umstand nicht bekannt und es konnte nicht mit einer derartigen Erhöhung gerechnet werden. Die Gemeinde Kall erhält für das Jahr 2013 eine Gutschrift i.H.v. 1.403,39 € und für das Jahr 2014 eine Gutschrift i.H.v. 13.259,67 €. Beide Gutschriften sind jedoch laut Anweisung des Rechnungsprüfers ins jeweils betroffene Haushaltsjahr zu verbuchen. Aus den vorgenannten Gründen ist für das Haushaltsjahr 2016 eine überplanmäßige Aufwendung i.H.v. 48.071,64 € bei PSK 030 221 000 / 5379 500 „Verbandsumlage Sonderschulzweckverband“ erforderlich. Die Deckung erfolgt bei PSK 060 365 001 - 009 / jeweils 4142 100 „Betriebskostenzuschüsse Kindergärten“. b) Auf der Basis der vom Kreistag am 20.04.2016 beschlossenen Haushaltssatzung und der Umlagegrundlagen in Höhe von 12.019.700,00 € aus dem GFG 2016 ergibt sich für die Gemeinde Kall eine Kreisumlage in Höhe von voraussichtlich 7.182.962,00 €. In der Haushaltssatzung 2016 wurde ein Gesamtbetrag von 7.090.175,00 € veranschlagt. Somit ergibt sich für 2016 eine Differenz von voraussichtlich 92.697,00 €. Aus den vorgenannten Gründen ist für das Haushaltsjahr 2016 eine überplanmäßige Aufwendung i.H.v. rd. 93.000,00 € bei PSK 160 611 000 / 5374 100 „Kreisumlage“ erforderlich. Die Deckung erfolgt durch PSK 060 365 000 / 4142 100 „Betriebskostenzuschüsse Kindergärten“.