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Allgemeine Vorlage (Nutzungskonzept Hauptschule und Grundschule Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
102 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
16.09.16, 18:06
Aktualisiert
16.09.16, 18:06
Allgemeine Vorlage (Nutzungskonzept Hauptschule und Grundschule Kall) Allgemeine Vorlage (Nutzungskonzept Hauptschule und Grundschule Kall)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 181/2016 27.09.2016 Vorlage erstellt: 06.09.2016 Federführung: 1.3 An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 9 Nutzungskonzept Hauptschule und Grundschule Kall Beschlussvorschlag: Wird in der Sitzung formuliert. Sachdarstellung: Die SPD-Fraktion hat den beigefügten Antrag vom 20.06.2016 zur Nutzungskonzeption Hauptschule und Grundschule Kall gestellt. Bis zum 31.07.2018 wird das Gebäude der Hauptschule in Kall für die Hauptschüler/innen aus Mechernich und Kall genutzt. Angesichts der Entscheidung der Verbandsversammlung Sonderschulzweckverband HellenthalKall-Schleiden, die Astrid-Lindgren-Schule am Standort Schleiden zu halten, stellt die Verlagerung dieser Schule in das Gebäude der Hauptschule in Kall keine Option mehr dar. Es gilt daher, (spätestens) ab dem 31.07.2018 eine Folgenutzung für das Gebäude der Hauptschule in Kall zu finden. Seitens der Verwaltung wurden bereits parallel zur Diskussion um den Umzug der Astrid-Lindgren.Schule Schleiden in das Gebäude der Hauptschule Kall Überlegungen für die Folgenutzung durchgeführt. Folgende Nutzungsmöglichkeiten kommen z.Zt. grundsätzlich in Betracht: Vorlagen-Nr. 181/2016 Variante 1 Umzug der Grundschule Kall in das Gebäude der Hauptschule Vorteile - Grundschule würde über zusätzlichen, notwendigen Raum verfügen - Schaffung v. weiteren Räumen für Grundschule am derzeitigen Standort entfiele Variante 2 Erforderl. Investitionen / Maßnahmen - Ggf. Anpassung der Küche / Mensa in der Hauptschule für Zubereitung des Essens vor Ort - Folgenutzung für Grundschulgebäude finden; ggf. hierfür Investitionen notwendig Verbleib der Grundschule Kall am derzeitigen Standort Vorteile Variante 3 Seite 2 Erforderl. Investitionen / Maßnahmen - Schaffung v. weiteren Räumen für Grundschule am derzeitigen Standort wäre notwendig - Sanierungsmaßnahmen - Anbau einer Mensa aufgr. stark gestiegener Mittagsverpflegung Umzug der Grundschule Kall in das Gebäude der Hauptschule und Umzug des Familienzentrums Kall und ggf. des Kindergartens Kallbachstraße Kall in das Gebäude der Grundschule Vorteile - Grundschule würde über zusätzlichen, notwendigen Raum verfügen - Schaffung v. weiteren Räumen für Grundschule am derzeitigen Standort entfiele - Familienzentrum würde über zusätzlichen Raum verfügen. Bedarf ist gegeben. Dies betrifft ebenso Kindergarten Kallbachstraße Kall. Erforderl. Investitionen / Maßnahmen - Ggf. Anpassung der Küche / Mensa in der Hauptschule für Zubereitung des Essens vor Ort - Ggf. Investitionen im Grundschulgebäude notwendig, insbes. im Hinblick auf Vorgaben für U3-Betreuung - Folgenutzung für Famillienzentrum Kall und Kindergarten Kallbachstraße Kall finden; ggf. hierfür Investitionen notwendig Die derzeitige Grundschule Kall als künftiger Standort für das „Haus der Begegnung“ scheidet aus, sh. auch TOP 4 der heutigen Sitzung. Die endgültige Entscheidung über die Nutzung der gemeindlichen Objekte obliegt dem Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt bzw. dem Rat.