Daten
Kommune
Kall
Größe
90 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
16.09.16, 18:06
Aktualisiert
16.09.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
180/2016
27.09.2016
Vorlage erstellt:
06.09.2016
Federführung:
2.2
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur und
Sport
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Feld
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Teamleiter/in
X
Vorlage berührt den Haushalt.
X
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4
Integrationsprojekt und "Haus der Begegnung"
hier: Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Wird in der Sitzung formuliert.
Sachdarstellung:
Die Verwaltung hat -in Abstimmung mit der Politik- eine Bewerbung anlässlich des vom Landesministerium NRW aufgelegten „Sonderprogramms für Hilfen im Städtebau für Kommunen zur
Integration von Flüchtlingen “ auf den Weg gebracht.
Zunächst ging es darum, unter Vorlage eines Grobkonzepts, fristgemäß einen Antrag zu stellen,
damit die Fördermittel gesichert werden konnten; Details zur Planung sollten zu einem späteren
Zeitpunkt in Abstimmung mit der Politik festgelegt werden. Der Antrag wurde am 18.02.2016 unter Vorstellung von zwei Alternativen gestellt. Über diesen hat eine eigens eingerichtete Jury entschieden und sich für die Alternative mit Standort am Rathaus ausgesprochen. Gemäß Bescheid
der Bezirksregierung vom 30.03.2016 konnten hierfür Fördermittel i.H.v. 1.175.000,- € gesichert
werden.
Eine Änderung gegenüber dieser Bewilligungsgrundlage ist nicht ohne Weiteres und nach Aussage der Bezirksregierung nur in Abstimmung mit dem Ministerium möglich.
Die Verwaltung hat am 09.09.2016 einen Termin bei der Bezirksregierung wahrgenommen, um
die aktuelle Planung (sh. Anlage) noch einmal vorzustellen.
Seitens der Bezirksregierung wurde klargestellt, dass der Standort am Rathaus vom Fördergeber
festgelegt wurde und ein alternativer Standort nicht zur Disposition steht.
Durchführungszeitraum für die Maßnahme ist der 18.03.2016 - 31.12.2018. Notwendige politische Entscheidungen sollten daher alsbald getroffen werden.
Vorlagen-Nr. 180/2016
Seite 2
Die Kosten für die Maßnahme wurden seitens der Politik auf 1,5 Mio. Euro gedeckelt. Den derzeitigen Planungen gemäß ist ein zwei- bis drei geschossiger Bau am Rathaus in diesem finanziellen Rahmen zu verwirklichen. Die Integration des derzeitigen Wohnhauses scheint aus wirtschaftlichen Aspekten nicht sinnvoll.
Zu den voraussichtlichen Bewirtschaftungskosten kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage
getroffen werden. Die Planungen sehen in jedem Falle ein Niedrigenergiegebäude vor.
Zu den geplanten Nutzungen wird die Verwaltung in der Sitzung vortragen.