Daten
Kommune
Kall
Größe
102 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
14.10.16, 18:07
Aktualisiert
14.10.16, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsfraktion Kall
Kall, den 04.10.2016
An den
Vorsitzenden des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt der Gemeinde Kall,
Herrn Erhard Sohn
Bahnhofstr. 9 (Rathaus)
53925 Kall
Sehr geehrter Herr Sohn,
die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen, Kall, bittet den Ausschuss für Liegenschaften,
Forst und Umwelt am 25.10.2016 folgenden Beschluss an den Rat der Gemeinde Kall zu
fassen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kall beschließt das Vorhaben der Landesregierung, mit dem
Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ unserer Kommune Investitionsmittel in Höhe von
insgesamt rund 498.200 Euro über einen Zeitraum von vier Jahren zukommen zu lassen,
schnellstmöglich umzusetzen. Die Mittel können für Investitionen im Bereich der
Schulinfrastruktur eingesetzt werden, ein Eigenanteil der Kommune ist nicht notwendig.
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah mit den Schulen in den Dialog zu treten und auf
dieser Basis ein Konzept zu erstellen, wie die Investitionsmittel verausgabt werden sollen.
Dabei
soll
sie
auch
auf
das
kostenlose
Angebot
der
NRW.Bank,
Wirtschaftlichkeitsberechnungen für unsere Kommune durchzuführen, zurückgreifen, sofern
dies bei den konkreten Projekten möglich ist. Ziel soll es sein, bereits spätestens Anfang 2017
ein fertiges Konzept entwickelt zu haben, damit die Mittel schnell abgerufen werden können.
Begründung:
Mit dem Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ unterstützt die Landesregierung in den
Jahren 2017-2020 Kommunen bei Investitionsmaßnahmen im schulischen Bereich in Höhe
von insgesamt zwei Milliarden Euro. Dies begrüßt unsere Fraktion ausdrücklich.
Die Mittel werden in einem Zeitraum von vier Jahren zu gleichen Teilen ausgezahlt. Die
Auszahlung und Abwicklung der Mittel erfolgt über die NRW.Bank auf Antrag, dem ein
entsprechendes Konzept beiliegen muss. Die Zins- und Tilgungsleistungen für die Kredite der
Bündnis 90 / Die Grünen, Ratsfraktion Kall
Ekkehard Fiebrich, Am Kalkofen 1, 53925 Kall – Sistig, Tel.: 02445 / 3211
Ratsfraktion Kall
NRW.Bank übernimmt das Land NRW. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent, so dass ein
kommunaler Eigenanteil nicht notwendig ist.
Die Verteilung der Mittel erfolgt zu 50 Prozent nach der Summe der Schlüsselzuweisung nach
dem Gemeindefinanzierungsgesetz in den Jahren 2011-2015 und zu 50 Prozent nach der
Schulpauschale im Jahr 2016, so dass unserer Kommune Mittel in Höhe von insgesamt rund
498.200 Euro zustehen.
Förderfähig sind Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Schulgebäuden, Investitionen an
Sportanlagen, sofern sie sich auf dem Schulgelände befinden, sowie Investitionen in die
digitale Infrastruktur der Schulen (z.B. in Form von LAN, WLAN bzw. die Beschaffung von
Geräten wie Beamer, Whiteboards oder Laptops/PCs).
Die NRW.Bank hat angeboten, entgeltfrei Beratungsmaßnahmen in Form von
Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchzuführen. Wir halten es für sinnvoll, dass auf dieses
Angebot zurückgegriffen wird.
Darüber hinaus stehen für die Förderung der Digitalisierung an Ersatzschulen landesweit
weitere 70 Millionen Euro zur Verfügung.
Damit die Mittel schnell und unbürokratisch fließen können, halten wir es für notwendig, dass
die Verwaltung zeitnah ein Gesamtkonzept für unsere Kommune erstellt, bei dem die
einzelnen Schulen miteinbezogen werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkehard Fiebrich
(Fraktionsvorsitzender)
Herbert Lorenz
(Mitglied des Ausschusses für
Liegenschaften, Forst und Umwelt)
Anlagen:
Tabelle Kreditkontingente je Kommune
Entwurf eines Merkblatts der NRW Bank
Bündnis 90 / Die Grünen, Ratsfraktion Kall
Ekkehard Fiebrich, Am Kalkofen 1, 53925 Kall – Sistig, Tel.: 02445 / 3211