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Beschlußtext (Anträge auf Ausnahme von der Baumschutzsatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,5 kB
Datum
15.09.2011
Erstellt
06.10.11, 21:19
Aktualisiert
06.10.11, 21:19
Beschlußtext (Anträge auf Ausnahme von der Baumschutzsatzung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz (Wahlperiode 2009/2014) am 15.09.2011: 5. Anträge auf Ausnahme von der Baumschutzsatzung Aus der SPD-Fraktion wird zum Thema Baumschutzsatzung gefragt, wie viele Bäume durch die Satzung bisher gerettet worden seien und ob die Arbeiten zum Baumkataster abgeschlossen seien. Angesichts der häufigen Ausnahmen stelle sich die Frage nach der Notwendigkeit der Baumschutzsatzung. Die Verwaltung erklärt, dass man unterscheiden muss zwischen privaten Bäumen und Bäumen in gemeindlichem Eigentum. Über letztere wird jeweils im Ausschuss entschieden. Es liegt keine Statistik über die Ausnahmen vor. Es handelt sich jährlich etwa um eine Hand voll privater Bäume, für die Ausnahmen beantragt werden. Meistens wird den Anträgen stattgegeben. Anmerkung der Verwaltung: Das Baumkataster ist unabhängig von der Baumschutzsatzung zu sehen. Beim Baumkataster geht es ausschließlich um die Bestandsübersicht der gemeindeeigenen Bäume und deren Pflege. Die Fraktion B90/ Die Grünen fragt nach, ob Ersatzpflanzungen nicht mehr vorgesehen sind oder ob das in den vorliegenden Fällen ein Versehen sei. Die Verwaltung erläutert, dass es häufig schwer ist, geeignete Baumstandorte für Neupflanzungen zu finden, da sich die Fälle meistens innerhalb bebauter Bereiche befinden, wo Bäume selten ihre Größe entfalten können. Auf die Nachfrage, ob denn dann nicht andere Orte außerhalb in Frage kämen, antwortet die Verwaltung, dass es an geeigneten gemeindeeigenen Flächen mangelt. Die Fraktion der SPD bittet die Verwaltung, die Frage nach dem Baumkataster über das Protokoll zu beantworten. Es wird die Ansicht vertreten, dass sich das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger doch schon deutlich zugunsten der Bäume geändert habe. Außerdem pflanzt die öffentliche Hand im Zuge zahlreicher Maßnahmen schon sehr viel. Vielleicht bedarf es bei der Baumschutzsatzung einer Anpassung, um das Leben einfacher zu gestalten. Die CDU-Fraktion stimmt den Äußerungen zu. Man sollte intensiv über die Baumschutzsatzung nachdenken, zumal im Außenbereich der Landschaftsplan gilt und im Innenbereich Festsetzungen über die Bebauungspläne möglich sind. In diesem Sinne erfolgt ein Prüfauftrag an die Verwaltung. FBL Herr Oortman bestätigt, dass zum Beispiel am Eselsbach mehr Bäume gepflanzt werden, als gefällt worden sind. Die Fraktion von B90/Die Grünen meint, man sollte dort nicht einsteigen. Es sei wichtig, vor jedem Fällen zu entscheiden. AV Herr Hachmeister lässt im Anschluss an die Diskussion über die Ausnahmen einzeln abstimmen.