Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Kita-Konsens im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
91 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
16.09.16, 18:06
Aktualisiert
16.09.16, 18:06
Allgemeine Vorlage (Kita-Konsens im Kreis Euskirchen) Allgemeine Vorlage (Kita-Konsens im Kreis Euskirchen)

öffnen download melden Dateigröße: 91 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 184/2016 27.09.2016 Vorlage erstellt: 14.09.2016 Federführung: 1.3 An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Frau Klinkhammer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 5 Kita-Konsens im Kreis Euskirchen Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem Abschluss des Kita-Konsens in der vorliegenden Form zu. Sachdarstellung: Der vorliegende Entwurf des Kindertagesstättenkonsens (Kita-Konsens) wurde im Grundsatz bereits 2014 in der Bürgermeisterkonferenz beraten, jedoch bislang nicht verschriftlicht. Tatsächlich haben alle Städte und Gemeinden aber gemeinsam mit dem Kreis den nun niedergeschriebenen Kita-Konsens gelebt, bis die Stadt Bad Münstereifel im März 2014 ihren Austritt aus dem Konsens erklärte. Nun hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel am 10.05.2016 beschlossen, wieder dem Kindertagesstättenkonsens beizutreten. Um aus diesem in der Praxis stets gelebten Konsens eine gegenseitige Verbindlichkeit herleiten zu können, soll der Kindertagesstättenkonsens nun schriftlich fixiert und in Form des beigefügten Entwurfes von allen Beteiligten unterschrieben werden. Der Entwurf eines Kita-Konsens wurde den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern am 24.05.2016 im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz vorgestellt und danach zwischen den Verwaltungen abgestimmt. Am 22.06.2016 gelangte der Kita-Konsens im Rahmen der Sozialkonferenz verwaltungsseitig zur Endabstimmung. Die nun vorliegende Fassung wurde am 29.08.2016 mit den im Jugendhilfeausschuss des Kreises vertretenen Fraktionen abgestimmt. Im Kern beinhaltet der Konsens eine Vereinbarung zwischen Kreis und jeweiliger Stadt/Gemeinde, für die Versorgung mit Kindergartenplätzen vor Ort gemeinsam Verantwortung zu tragen. Darüber hinaus schafft die Vereinbarung diesbezüglich auch Verlässlichkeit für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden untereinander; es wird nun klargestellt, was die Städte und Vorlagen-Nr. 184/2016 Seite 2 Gemeinden vom Kreis zu erwarten haben und andererseits im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung verpflichtet sind, beizusteuern. Einer besonderen Forderung der Städte und Gemeinden wurde in § 3 Abs. 3 Kita-Konsens Rechnung getragen: Hier wird die grundsätzliche Bereitschaft des Kreises erklärt, für „neu zu errichtende Kindertageseinrichtungen oder den Anbau von Gruppen die Risiken aus langfristigen Mietverträgen oder aus der Zweckbindung bei Fördermaßnahmen durch eine Patronatserklärung zu übernehmen.“ Bisher kam das Instrument der Patronatserklärung lediglich für den Bau einer Einrichtung in Weilerswist und Zülpich sowie für den Neubau von zwei Einrichtungen in Euskirchen, nach jeweiligem Beschluss des Kreistages, zum Zuge. In der Sitzung des Rates am 07.05.2015 wurde sich bereits für den Erhalt des Kita-Konsens ausgesprochen.