Daten
Kommune
Kall
Größe
91 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
16.09.16, 18:06
Aktualisiert
16.09.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
184/2016
27.09.2016
Vorlage erstellt:
14.09.2016
Federführung:
1.3
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur und
Sport
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Emons
Frau Klinkhammer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Kita-Konsens im Kreis Euskirchen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem Abschluss des Kita-Konsens in der vorliegenden Form zu.
Sachdarstellung:
Der vorliegende Entwurf des Kindertagesstättenkonsens (Kita-Konsens) wurde im Grundsatz
bereits 2014 in der Bürgermeisterkonferenz beraten, jedoch bislang nicht verschriftlicht. Tatsächlich haben alle Städte und Gemeinden aber gemeinsam mit dem Kreis den nun niedergeschriebenen Kita-Konsens gelebt, bis die Stadt Bad Münstereifel im März 2014 ihren Austritt
aus dem Konsens erklärte. Nun hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel am 10.05.2016 beschlossen, wieder dem Kindertagesstättenkonsens beizutreten.
Um aus diesem in der Praxis stets gelebten Konsens eine gegenseitige Verbindlichkeit herleiten
zu können, soll der Kindertagesstättenkonsens nun schriftlich fixiert und in Form des beigefügten
Entwurfes von allen Beteiligten unterschrieben werden.
Der Entwurf eines Kita-Konsens wurde den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern am
24.05.2016 im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz vorgestellt und danach zwischen den Verwaltungen abgestimmt. Am 22.06.2016 gelangte der Kita-Konsens im Rahmen der Sozialkonferenz verwaltungsseitig zur Endabstimmung. Die nun vorliegende Fassung wurde am
29.08.2016 mit den im Jugendhilfeausschuss des Kreises vertretenen Fraktionen abgestimmt.
Im Kern beinhaltet der Konsens eine Vereinbarung zwischen Kreis und jeweiliger
Stadt/Gemeinde, für die Versorgung mit Kindergartenplätzen vor Ort gemeinsam Verantwortung
zu tragen.
Darüber hinaus schafft die Vereinbarung diesbezüglich auch Verlässlichkeit für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden untereinander; es wird nun klargestellt, was die Städte und
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Gemeinden vom Kreis zu erwarten haben und andererseits im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung verpflichtet sind, beizusteuern.
Einer besonderen Forderung der Städte und Gemeinden wurde in § 3 Abs. 3 Kita-Konsens
Rechnung getragen: Hier wird die grundsätzliche Bereitschaft des Kreises erklärt, für „neu zu
errichtende Kindertageseinrichtungen oder den Anbau von Gruppen die Risiken aus langfristigen
Mietverträgen oder aus der Zweckbindung bei Fördermaßnahmen durch eine Patronatserklärung
zu übernehmen.“ Bisher kam das Instrument der Patronatserklärung lediglich für den Bau einer
Einrichtung in Weilerswist und Zülpich sowie für den Neubau von zwei Einrichtungen in
Euskirchen, nach jeweiligem Beschluss des Kreistages, zum Zuge.
In der Sitzung des Rates am 07.05.2015 wurde sich bereits für den Erhalt des Kita-Konsens
ausgesprochen.