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Allgemeine Vorlage (Bauantrag für die Errichtung einer Stützmauer auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 33, Flurstück 129, gelegen in Kall, Aachener Straße 76)

Daten

Kommune
Kall
Größe
89 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
14.10.16, 18:07
Aktualisiert
14.10.16, 18:07
Allgemeine Vorlage (Bauantrag für die Errichtung einer Stützmauer auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 33, Flurstück 129, gelegen in Kall, Aachener Straße 76) Allgemeine Vorlage (Bauantrag für die Errichtung einer Stützmauer auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 33, Flurstück 129, gelegen in Kall, Aachener Straße 76)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 194/2016 27.10.2016 Vorlage erstellt: 10.10.2016 Federführung: 2.1 An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Auel Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 6 Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen 6.1 Bauantrag für die Errichtung einer Stützmauer auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 33, Flurstück 129, gelegen in Kall, Aachener Straße 76 Beschlussvorschlag: Wird aufgrund der Abstimmung mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege formuliert und nachgereicht! Sachdarstellung: Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 33, Flurstück 129, gelegen in Kall, Aachener Straße 76, eine Stützmauer zu errichten. Ein Teilstück der beantragten Mauer – entlang der öffentlichen Verkehrsfläche – wurde bereits errichtet (Länge: ca. 12,83 m, Höhe: ca. 1,85 m – 2,00 m). Zudem wurden bereits Abgrabungen von mind. 1,50 m an der Grundstücksgrenze zu den Flurstücken 22 und 120 vorgenommen. Die Mauer soll (bzw. wurde) mit 24 cm breiten GZ-Schalungssteinen, die mit Beton verfüllt werden, errichtet werden. Das fragliche Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Kall gemäß der nach § 34 Abs. 4 BauGB erlassenen Ortslagenabgrenzungssatzung, so dass die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Danach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die beantragte Stützmauer soll unmittelbar neben dem Kath. Friedhof in Kall, Aachener Straße, errichtet werden. Der Kath. Friedhof ist unter der lfd. Nr. 54 in die Denkmalliste der Gemeinde Kall eingetragen, so dass die Maßnahme neben der erforderlichen Baugenehmigung zudem einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz bedarf. Vorlagen-Nr. 194/2016 Seite 2 Zur Straße zu ist der Kath. Friedhof ebenfalls durch eine Bruchsteinmauer mit Ziegelabdeckung, abgetrennt. Diese ist jedoch deutlich niedriger. Aufgrund dessen wurde der Antrag zudem dem LVR-Amt für Denkmalpflege zur Prüfung übersandt. Zur Abstimmung mit dem Fachamt ist ein Ortstermin vorgesehen. Sollte der Ortstermin bis zur Sitzung stattfinden, wird über das Ergebnis berichtet. Auszüge aus den Bauvorlagen sind als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.