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Allgemeine Vorlage (Repowering Windpark "Ravelsberg", Stadtgebiet Mechernich hier: Beteiligung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG))

Daten

Kommune
Kall
Größe
128 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
14.10.16, 18:07
Aktualisiert
14.10.16, 18:07
Allgemeine Vorlage (Repowering Windpark "Ravelsberg", Stadtgebiet Mechernich
hier: Beteiligung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens 
        nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG)) Allgemeine Vorlage (Repowering Windpark "Ravelsberg", Stadtgebiet Mechernich
hier: Beteiligung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens 
        nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG)) Allgemeine Vorlage (Repowering Windpark "Ravelsberg", Stadtgebiet Mechernich
hier: Beteiligung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens 
        nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG)) Allgemeine Vorlage (Repowering Windpark "Ravelsberg", Stadtgebiet Mechernich
hier: Beteiligung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens 
        nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 202/2016 27.10.2016 Vorlage erstellt: 11.10.2016 Federführung: 2.1 An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Auel Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 6.3 Repowering Windpark "Ravelsberg", Stadtgebiet Mechernich hier: Beteiligung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) Beschlussvorschlag: Der in der Sachdarstellung dargelegten Stellungnahme der Verwaltung zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag für die Errichtung von drei Windenergieanlagen (Typ Nordex N 117) im Windpark Ravelsberg, Stadtgebiet Mechernich, wird zugestimmt. Sachdarstellung: Der Windpark „Ravelsberg“ liegt auf dem Gebiet der Stadt Mechernich und grenzt an das Gebiet der Gemeinde Kall. Geographisch ist der Windpark südöstlich von Kall zwischen den Ortschaften Dottel, Kallmuth, Urfey und Keldenich gelegen. Der bisherige Windpark umfasst folgende Windenergieanlagen: Typ Südwind S.46 Enercon E-44 Nennleistung Rotordurchmesser 750 kW 46 m 600 kW 44 m Nabenhöhe 74 m 65m Anzahl 12 2 Nunmehr ist beabsichtigt, dem aktuellen Stand der Technik folgend, neun der Südwind S.46Windenergieanlagen (WEA) vollständig zurückzubauen und durch drei WEA vom Typ Nordex N117 zu ersetzen. Die bestehenden und neuen Standorte sind dabei nicht identisch. Vorlagen-Nr. 202/2016 Seite 2 Danach würde sich folgende neue Windparkkonstellation ergeben: Bezeichnung Art Typ Nennleistung Nabenhöhe 74,0 m Anzahl 750 kW Rotordurchmesser 46,0 m WEA A-C Bestand WEA I + II Bestand WEA 1 – 3 Neubau Südwind S.46 Enercon E-44 Nordex N117 600 kW 44,0 m 65,0 m 2 2.400 kW 116,8 m 140,6 m 3 3 Zur weiteren Erläuterung des Windparks werden die derzeit vorliegenden Antragsunterlagen im Fraktionszimmer (Zi. 15) zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde Kall wurde mit Verfügung vom 31.08.2015 vom Kreis Euskirchen als Genehmigungsbehörde am immissionsschutzrechtlichen Verfahren beteiligt und um Prüfung und Abgabe einer Stellungnahme zu den von der Gemeinde vertretenen Belangen bis zum 02.10.2015 gebeten. Dem Antrag der Verwaltung auf Fristverlängerung bis zum 12.11.2015 wurde entsprochen. Am 21.Oktober 2015 hat die Stadt Mechernich zu einer Bürgerversammlung zum Thema „Windenergie in Kallmuth“ in das Bürgerhaus in Kallmuth eingeladen. Hierzu wurden u.a. auch die Einwohner in Dottel eingeladen. Es wurden grundsätzliche Fragen mit dem potenziellen Betreiber, der Stadt Mechernich sowie dem Kreis Euskirchen als Genehmigungsbehörde, erörtert. In der Bürgerversammlung wurde mit der Stadt Mechernich vereinbart, dass noch ein Abstimmungsgespräch zwischen den Beteiligten stattfinden soll. Aufgrund dessen hat die Verwaltung mit Antrag vom 09.11.2015 um weitere Fristverlängerung gebeten. Der vereinbarte Abstimmungstermin mit den Beteiligten hat bis heute nicht stattgefunden, so dass die Verwaltung mit Bericht vom 13. September 2016 – vorbehaltlich der Zustimmung und Ergänzung des zuständigen Fachausschusses – zu dem o.a. Antrag nach § 4 BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) wie folgt Stellung genommen: Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist sicherzustellen, dass die Errichtung oder der Betrieb der Anlagen keine schädlichen Umwelteinwirkungen verursacht. Die geforderte Analyse der Umweltbeeinflussung wurde insbesondere durch die Vorlage eines Schalltechnischen Gutachtens bzw. einer Schattenwurfprognose dargelegt. Aus Sicht der Verwaltung wird zu diesen gutachterlichen Beurteilungen wie folgt Stellung genommen: A) Schalltechnisches Gutachten (4.4): Gemäß Darstellung im Schalltechnischen Gutachten verursacht der Windpark Ravelsberg in seinem ursprünglichen Bestand mit 14 WEA, ausgehend von einer „Worst Case“-Betrachtung mit konservativ gewählten Sicherheitszuschlägen etc., vor allem in der Ortschaft Dottel Überschreitungen der geforderten nächtlichen Schallgrenzwerte. Zu dem Gutachten werden aus Sicht der Gemeinde folgende Bedenken vorgetragen: 1. Einstufung der Ortsrandlage von Dottel als Gemengelage Für die Ortslagen Dottel und Keldenich wurden dem Gutachter Auszüge aus den rechtskräftigen Ortslagenabgrenzungssatzungen gemäß § 34 Abs. 4 BauGB zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass nach Auffassung der Gemeinde an den vorgegebenen Immissionspunkten zumindest eine Einstufung als „Allgemeines Wohngebiet“ gegeben sei. Anhaltspunkt hierfür gebe die Darstellung als „Wohnbaufläche“ im Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall. Vorlagen-Nr. 202/2016 Seite 3 Gemäß dem Windenergieerlass (Ziffer 5.2.1.1) erfolgt die Beurteilung, ob schädliche Umweltauswirkungen in Form von erheblichen Belästigungen durch Geräuschimmissionen zu befürchten sind, auf der Grundlage der TA Lärm. Bei einem Aufeinandertreffen verschiedener Gebietstypen kann es danach angemessen sein, Zwischenwerte zu bilden (vgl. 6.7- Gemengelagen-TA Lärm). Die Anwendbarkeit der TA-Lärm in einer Gemengelage mit der Folge einer geeigneten Zwischenwertbildung setzt demnach jedoch voraus, dass ein Wohngebiet an ein gewerblich, industriell oder hinsichtlich der Geräuschauswirkungen vergleichbar genutztes Gebiet angrenzt (sog. Gemengelage). Die im Gutachten dargelegte und angewendete Bildung eines Zwischenwertes bei einem Aufeinandertreffen des Außenbereichs mit einem allgemeinen Wohngebiet (vgl. Ziff. 5.2.1.1 Windenergieerlass NRW) ist aus Sicht der Gemeinde zum Schutz der Bürger, insbesondere der Ortslage Dottel, nicht hinnehmbar. Zur Begründung wird im Gutachten insbesondere angeführt, dass der neue FNP Kall noch nicht rechtswirksam sei. Der FNP Kall ist zwischenzeitlich mit seiner öffentlichen Bekanntmachung am 12.08.2016 rechtswirksam geworden. Darüber hinaus sind die Randbereiche der Ortslagen von Keldenich und Dottel im bis dahin gültigen FNP Kall ebenfalls als Wohnbaufläche dargestellt. Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, warum der Gutachter für die Ortsrandlage Dottel die Einstufung als Gemengelage empfiehlt und bei gleichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Immissionspunkt in der Ortsrandlage in Keldenich (IO 10), an dem die Einhaltung der Grenzwerte unproblematisch ist, hingegen die von der Gemeinde vorgegebene bauleitplanerische Mindesteinstufung eines allgemeinen Wohngebietes und einem hier zulässigen Grenzwert von 40 dB(A) nachts vorschlägt. Würde man hingegen auch in der Ortsrandlage Dottel die von der Gemeinde geforderte und zutreffende Mindesteinstufung eines WA-Gebiet ansetzen, wären an allen 4 Immissionspunkten eine Überschreitung des hier zulässigen Nacht-Grenzwertes von 40 dB(A) gegeben. Bei der im Gutachten vorgenommenen Anwendung von Zwischenwerten werden die Schallgrenzwerte im Bereich Dottel wertgenau eingehalten bzw. an einem Immissionspunkt um 0,2 dB(A) überschritten. 2. Festlegung weiterer immissionsrelevanter Punkte in der Ortslage Dottel Aus den vorgenannten Gründen ist es aus Sicht der Gemeinde darüber hinaus zwingend erforderlich, weitere Immissionspunkte in der zweiten (nächsten) Baureihe zu untersuchen und auch hier den Mindestschutzanspruch eines allgemeinen Wohngebietes anzusetzen. Aus Sicht der Gemeinde wird somit gefordert, das Gutachten entsprechend den o.a. Forderungen nachzubessern und im Genehmigungsbescheid entsprechende Auflagen (z.B. Drehzahl-/ Leistungsbegrenzung bzw. zeitweise Abschaltung der Anlagen) zur Vermeidung von schädlichen Umweltauswirkungen durch Geräuschimmissionen insbesondere zum Schutz der Anwohner der Ortslage Dottel zu formulieren. Die Genehmigungsbehörde hat nach Rücksprache eine Nachbesserung des schalltechnischen Gutachtens (insbesondere Untersuchung weiterer Immissionspunkte in der Ortslage Dottel) gefordert. Das Ergebnis dieser Nachbesserung liegt der Gemeinde noch nicht vor. B) Schattenwurfprognose (4.4): In Tabelle 5 der Schattenwurfprognose sind die Ergebnisse der Ermittlung der Gesamtbelastung aufgeführt. Vorlagen-Nr. 202/2016 Seite 4 Danach ist festzustellen, dass an sieben Immissionspunkten (davon alle vier ausgewählten Immissionspunkte in der Ortslage Dottel (IO 01- 04) und ein Immissionspunkt in der Ortslage Keldenich (IO 10) eine Belastung durch periodischen Schattenwurf auftritt, welche über die geforderten Grenzwerte hinausgeht. Damit die Einhaltung der Grenzwerte gewährleistet werden kann, wird gefordert, dass die Installation der im Gutachten vorgeschlagenen Abschaltautomatik in den betreffenden WEA in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung festgeschrieben wird. Darüber hinaus wird zu folgenden Punkten Stellung genommen: Landschaftsbildbewertung: Die Fläche des Windparks Ravelsberg sowie Großteile der Flächen im Untersuchungsraum wurden gemäß dem Konzept zur Bewertung der Landschaftsbildqualitäten im Kreis Euskirchen als Landschaftsbildeinheiten mit den Landschaftsbildqualitätsstufen 4 (hoch) eingestuft. Gemäß der Planungsempfehlung des Konzeptes des Kreises Euskirchen können diese Landschaftsbildeinheiten grundsätzlich nicht für neue großflächige und das Landschaftsbild erheblich verändernde Infrastrukturmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Ausnahmen hiervon sind aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung, aus städtebaulicher Sicht und aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege besonders zu begründen. Die Wirkung der geplanten Windparkkonstellation auf das Orts- und Landschaftsbild und die Veränderung auf das Orts- und Landschaftsbild, insbesondere hinsichtlich der neuen Anlagenhöhe und der beantragen Vermischung der verschiedenen Anlagentypen im Windpark, wird aus Sicht der Gemeinde unzureichend dargelegt. Erschließung: Die wegemäßige Erschließung soll gemäß dem beigefügten landschaftspflegerischen Begleitplan über die vorhandenen Wirtschaftswege von der L 206 aus erfolgen. Die genaue Trasse der wegemäßigen Erschließung kann den Antragsunterlagen nicht entnommen werden. Diesbezüglich werden sicherlich noch entsprechende Vereinbarungen mit der Gemeinde Kall erforderlich. Ein Vertreter des Kreises Euskirchen wird in der Sitzung zur Beantwortung von Fragen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Verfügung stehen.