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Allgemeine Vorlage (Verdienstausfallsatzung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
143 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
21.10.16, 18:07
Aktualisiert
21.10.16, 18:07
Allgemeine Vorlage (Verdienstausfallsatzung)

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Inhalt der Datei

Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich selbstständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Kall, der beruflich selbstständigen Helfer der privaten Hilfsorganisationen in der Gemeinde Kall sowie über die Gewährung einer Zulage für private Arbeitgeber - Verdienstausfallsatzung – vom ______________________ Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am _________ aufgrund der §§ 3 Abs. 1, 21 Abs. 1, 3 und 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886) und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), folgende Satzung beschlossen: §1 Umfang des Verdienstausfalls 1. Die beruflich selbstständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Kall und die beruflich selbständigen Helfer der privaten Hilfsorganisationen in der Gemeinde Kall haben Anspruch (§ 21 Abs. 3, 4 BHKG) auf Ersatz ihres Verdienstausfalls, der ihnen durch die Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Aus- und Fortbildungen und die Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde entsteht, soweit der Einsatz während der regelmäßigen Arbeitszeit erfolgt. 2. Die regelmäßige Arbeitszeit ist individuell zu ermitteln. Entgangener Verdienst aus Nebentätigkeiten und Verdienst, der außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit hätte erzielt werden können, bleiben außer Betracht. §2 Höhe der Entschädigung 1. Als Entschädigung wird ein Regelstundensatz in Höhe von 40,00 Euro gewährt, es sei denn, dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. 2. Anstelle des Regelstundensatzes ist auf Antrag eine Verdienstausfallpauschale je Stunde zu zahlen, die im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Einkommens festgesetzt wird. Grundlage der Berechnung bildet der Bruttoverdienst. 3. Der Höchstbetrag der Verdienstausfallpauschale wird auf 75,00 Euro pro Stunde festgesetzt. 4. Die Entschädigung wird für höchstens 10 Stunden je Tag gewährt. §3 Antragsverfahren Der Antrag von Verdienstausfall ist schriftlich bei der Gemeinde Kall zu stellen. §4 Gewährung einer Zulage für private Arbeitgeber Privaten Arbeitgebern wird gemäß § 21 Abs. 1 Satz 3 BHKG zu den beantragten Lohnfortzahlungen eine Zulage gewährt. Die Höhe der Zulage beträgt 20 % der anerkannten Kosten der Lohnfortzahlung. §5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung über die Höhe des zu leistenden Verdienstausfalles nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) in der Gemeinde Kall vom 05.03.1999, zuletzt geändert am 01.10.2001, außer Kraft.