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Allgemeine Vorlage (Bestattungen nach Grabart 2013-2016)

Daten

Kommune
Kall
Größe
40 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
21.10.16, 18:07
Aktualisiert
21.10.16, 18:07
Allgemeine Vorlage (Bestattungen nach Grabart 2013-2016)

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Inhalt der Datei

Anzahl Bestattungen nach Grabart in den Jahren 2013, 2014, 2015 und bis 17.10.2016 Grabart Reihengrab Einzelwahlgrab Doppelwahlgrab Dreifachwahlgrab Einzelurnengrab Doppelurnengrab Anonymes Urnengrab Aschenstreufeld Urnengemeinschaftsfeld Geb.-Nr. 310000 320000 330000 340000 371000 372000 375000 376000 377000 2013 6 5 11 1 7 14 2 3 12 61 2014 8 7 14 1 7 11 2 3 12 65 Anzahl 2015 3 1 8 12 11 3 23 61 bis 17.10.2016 5 1 5 6 5 1 2 17 42 Erläuterungen: Anonymes Urnengrab: Unter der anonymen Beisetzung ist gemäß § 17 der Friedhofssatzung die Beisetzung von Aschenresten ohne Kennzeichnung der genauen Lage, namenlos unter dem grünen Rasen zu verstehen. Aschenstreufeld: Die Asche wird gemäß § 18 der Friedhofssatzung auf einem festgelegten Bereich des Friedhofes Kall-Heistert durch Verstreuung der Asche beigesetzt, wenn der Verstorbene dies durch Verfügung von Todes wegen bestimmt hat. Dem Friedhofsträger ist vor der Beisetzung der Asche die Verfügung von Todes wegen im Original vorzulegen. Am Aschenstreufeld wird nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist. Grabmale und bauliche Anlagen sind nicht zulässig. Urnengemeinschaftsfeld: Hierbei handelt es sich gemäß § 16 a der Friedhofssatzung um eine Beisetzungsform ohne individuelle Grabpflege. Daher dürfen auf der pflegefreien Rasenfläche kein Grabschmuck oder Grablichter abgelegt werden. Hierfür ist auf der gepflasterten Fläche um die Gedenkstätte herum Platz. An der zentralen Gedenkstätte des Urnengemeinschaftsfeldes werden auf einer Acrylglasplatte Aluminiumschilder mit den Daten der Verstorbenen angebracht.