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Allgemeine Vorlage (Bürg Vorverfahren BP 27 Kall_Steuerung Einzelhandel Gewerbegeb)

Daten

Kommune
Kall
Größe
137 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
14.10.16, 18:07
Aktualisiert
14.10.16, 18:07
Allgemeine Vorlage (Bürg Vorverfahren BP 27 Kall_Steuerung Einzelhandel Gewerbegeb)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Bebauungsplan Nr. 27 „Steuerung des Einzelhandels im Gewerbegebiet Kall 1“ Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Lfd. Bürger Nr. 01 Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung 31.08.2015 Wie Sie verstehen, sind wir generell gegen den Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Inhalt des geplanten B-Plans, da dieser künftige Entwicklungsmöglichkeiten (Erweiterungen, Nachfolgenutzungen etc.) beschränkt. Beschlussvorschlag Den nebenstehenden Ausführungen zur Abwägung der Eingabe wird gefolgt. Soweit der B-Plan gleichwohl weiterverfolgt wird, regen wir an, Erweiterungsmöglichkeiten nicht nur im vorgegebenen Rahmen vorzusehen, sondern Erweiterungsmöglichkeiten ohne eine feste Verkaufsflächenobergrenze. Dies kann z.B. damit gekoppelt werden, dass die Erweiterung nicht zu schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche führt. Die Planung resultiert aus den landesplanerischen Die getroffenen Festlegungen Vorgaben, insbesondere dem „Sachlichen Teilplan sind aufrecht zu erhalten. großflächiger Einzelhandel“ für NRW. Vorgeschrieben wird dort eine Beschränkung der Verkaufsfläche auf den Bestand, mit allenfalls geringer Erweiterungsmöglichkeit. Dies soll hier nunmehr umgesetzt werden. Dass keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche erfolgen dürfen, ist bereits Bestandteil der einschlägigen Bestimmungen und würde nicht ausreichen, den an die Gemeinde gestellten Anforderungen gerecht zu werden. Bei der Beschreibung der Nutzungsart bitten wir das uns genehmigte Sortiment (Einzelhandel zum Verkauf von Waren aller Art, mind. 70 % Lebensmittel, Getränke, Drogerie- und Kosmetikartikel und Haushaltswaren) zu berücksichtigen. Sortimentsfestlegungen werden in dem hier anstehenden einfachen Bebauungsplan nicht getroffen. Sie gelten als Detailbestimmungen der Baugenehmigung unverändert weiter fort. Darin wird nicht eingegriffen. Dies kann in der Begründung noch klargestellt werden. Aufgestellt: 18.12.2015 My/Dö 1 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\Bürg BP 27 Kall-Steuerung Einzelhandel Gewerbegebiet 1.docx In der Begründung ist klarzustellen, dass in die Sortimentsfestlegungen der jeweiligen Baugenehmigung nicht eingegriffen wird.