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Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung" hier: 3. Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung )

Daten

Kommune
Kall
Größe
414 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
21.10.16, 18:07
Aktualisiert
26.10.16, 18:06
Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung"
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 216/2016 03.11.2016 Vorlage erstellt: 13.10.2016 Federführung: 1.1 An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Diefenbach Frau Floßdorf Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: A Teamleiter/in Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3.4 Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung" hier: 3. Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührenkalkulation 2017 Alternative ________ für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ zu beschließen und die beigefügte 3. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall zu erlassen. Sachdarstellung: Die Verwaltung wurde damit beauftragt, in der Gebührenkalkulation 2017 die Gebührensenkung der Deponiegebühren des Kreises Euskirchen an den Bürger weiterzugeben. Außerdem sollte alternativ in einer Kalkulation dargestellt werden, wie sich die Gebühren entwickeln, wenn bei den Bioabfallgebühren anstatt zu 100 % lediglich zu 50 % quersubventioniert wird (Alternative 3 - FDP-Antrag vom 10.07.2016, auch TOP 10.1 Rat am 13.09.2016). Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 18.10.2016 beantragen die Ratsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Alternative 2): 1. Die Reduzierung der Mindestentleerungen von 13 auf 10 2. Die Reduzierung der Vorauszahlungen von 15 auf 12 Für die Gebührenkalkulation 2017 für den Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“ ergeben sich folgende 3 Alternativen: Vorlagen-Nr. 216/2016 Seite 2 Alternative 1: Senkung der Behältergrundgebühr und Behältermengengebühr mit der Quersubventionierung der Bioabfallgebühren zu 100 % bei 12 Vorauszahlungen Behältergrundgebühr Tonnen BGG bisher Summe BGG neu Summe neu 60 - Behälter 1525 46,50 70.912,50 30,00 45.750,00 80 - Behälter 593 60,00 35.580,00 40,00 23.720,00 120 - Behälter 2023 86,50 174.989,50 60,00 121.380,00 240 - Behälter 504 167,00 84.168,00 120,00 60.480,00 4.645 365.650,00 251.330,00 Behältermengengebühr/Leerungsgebühr aktuell Tonnen BMG Summe Anzahl Leerungen nach Statistik Stand 18.10.2016 Summe neu 60 - Behälter 1525 2,00 3.050,00 14 42.700,00 80 - Behälter 593 3,00 1.779,00 16 28.464,00 120 - Behälter 2023 4,00 8.092,00 17 137.564,00 240 - Behälter 504 8,00 4.032,00 19 76.608,00 1100 - Behälter 45 3.173,50 142.807,50 428.143,50 Vergleich bisher neu auf Basis der 12 Mindestentleerungen BGG bisher 46,50 30,00 80 - Behälter 60,00 40,00 120 - Behälter 86,50 60,00 240 - Behälter 167,00 120,00 3.173,50 3.173,50 1100 - Behälter Gesamt BGG neu BMG bisher (13) BMG neu (12) 60 - Behälter 33,15 44,20 59,80 119,60 Ges. 679.473,50 Differenz bisher neu 24,00 79,65 54,00 -25,65 36,00 104,20 76,00 -28,20 48,00 146,30 108,00 -38,30 96,00 286,60 216,00 -70,60 3.173,50 3.173,50 0,00 Nach der beigefügten Gebührenkalkulation „Alternative 1“ ergibt sich ein Überschuss i.H.v. 58.981,29 €. Es ist jedoch zu beachten, dass bereits ein Überschuss i.H.v. 113.200,79 € (50 %) aus dem Jahr 2015 in der Kalkulation berücksichtigt worden ist. Die Überschüsse kommen dem Gebührenzahler in den Folgejahren zu Gute. Alternative 1 wird von der Verwaltung favorisiert, da die unterjährige Abrechnung bei einer Vielzahl von Fällen einen geringeren Verwaltungsaufwand verursacht. Außerdem sind hygienische Aspekte und der bis 2020 gültige Abfuhrvertrag, der 26 Abfuhrtermine beinhaltet, zu bedenken. Nach dem bis 2020 gültigen Abfuhrvertrag beträgt der generelle Abfuhrrhythmus grundsätzlich 14 Tage, d.h. bei 52 Wochen erfolgen 26 Abfuhrtermine im Jahr. Vorlagen-Nr. 216/2016 Seite 3 Alternative 2: Senkung der Behältergrundgebühr und Behältermengengebühr mit der Quersubventionierung der Bioabfallgebühren zu 100 % bei 10 Vorauszahlungen Behältergrundgebühr Tonnen BGG bisher Summe BGG neu Summe neu 60 - Behälter 1525 46,50 70.912,50 30,00 45.750,00 80 - Behälter 593 60,00 35.580,00 40,00 23.720,00 120 - Behälter 2023 86,50 174.989,50 60,00 121.380,00 240 - Behälter 504 167,00 84.168,00 120,00 60.480,00 4.645 365.650,00 251.330,00 Behältermengengebühr/Leerungsgebühr aktuell Tonnen BMG Summe Anzahl Leerungen nach Statistik Stand 18.10.2016 Summe neu 60 - Behälter 1525 2,00 3.050,00 14 42.700,00 80 - Behälter 593 3,00 1.779,00 16 28.464,00 120 - Behälter 2023 4,00 8.092,00 17 137.564,00 240 - Behälter 504 8,00 4.032,00 19 76.608,00 3.173,50 142.807,50 1100 - Behälter 45 4690 428.143,50 Vergleich bisher neu auf Basis der 10 Mindestentleerungen BGG bisher 46,50 30,00 80 - Behälter 60,00 40,00 120 - Behälter 86,50 60,00 240 - Behälter 167,00 120,00 3.173,50 3.173,50 1100 - Behälter Gesamt BGG neu BMG bisher (13) BMG neu (10) 60 - Behälter 33,15 44,20 59,80 119,60 Ges. 679.473,50 Differenz bisher neu 20,00 79,65 50,00 -29,65 30,00 104,20 70,00 -34,20 40,00 146,30 100,00 -46,30 80,00 286,60 200,00 -86,60 3.173,50 3.173,50 0,00 Nach der beigefügten Gebührenkalkulation „Alternative 2“ ergibt sich wie bei Alternative 1 ein Überschuss i.H.v. 58.981,29 €. Es ist jedoch zu beachten, dass bereits ein Überschuss i.H.v. 113.200,79 € (50 %) aus dem Jahr 2015 in der Kalkulation berücksichtigt worden ist. Anhand der beigefügten Leerungsstatistik 2016 ist festzustellen, dass 38 % der 1- 2 PersonenHaushalte 10 oder weniger Entleerungen im Jahr aufweisen. Nach Auffassung der Verwaltung und auch nach Ansicht des NWStGB und der RWTH Aachen sind aus hygienischen Gründen 12 Mindestentleerungen ratsam. Eine weitere Reduzierung der Pflichtentleerungsgebühr auf 10 Entleerungen sollte aus Sicht der Verwaltung in den Folgejahren, gegebenenfalls bereits für das Jahr 2018 überprüft werden. Alternativ wäre eine weitere grundsätzliche Umstellung mit Beginn des neuen Abfuhrvertrages im Jahr 2020 zu prüfen. Die Vorbereitungen hierzu beginnen bereits Mitte 2018. Vorlagen-Nr. 216/2016 Seite 4 Alternative 3: Senkung der Behältergrundgebühr mit der 50 % Quersubventionierung der Bioabfallgebühren bei 12 Vorauszahlungen Behältergrundgebühr Tonnen BGG bisher Summe BGG neu Summe neu 60 - Behälter 1525 30,00 45.750,00 19,50 29.737,50 80 - Behälter 593 40,00 23.720,00 26,00 15.418,00 120 - Behälter 2023 60,00 121.380,00 39,00 78.897,00 504 120,00 60.480,00 78,00 240 - Behälter 4.645 251.330,00 39.312,00 163.364,50 Behältermengengebühr/Leerungsgebühr aktuell Tonnen BMG Anzahl Leerungen nach Summe Statistik neu Stand 18.10.2016 Summe 60 - Behälter 1507 1,50 2.260,50 14 31.647,00 80 - Behälter 604 2,50 1.510,00 16 24.160,00 120 - Behälter 2026 3,00 6.078,00 17 103.326,00 240 - Behälter 520 7,00 3.640,00 19 1100 - Behälter 45 69.160,00 3.173,50 142.807,50 371.100,50 BGG Bioabfall BMG Bioabfall Preis pro Tonne neu Volumengröße 7,00 13,00 20,00 120 l 3.162 14,00 26,00 40,00 240 l 1.376 Gesamterträge Bioabfall Anzahl der Preis Gesamt Biotonne pro Tonne 3.162 20,00 1.376 40,00 Anzahl der Biotonne Volumengröße 63.240,00 55.040,00 120 l Ges. 652.745,00 240 l 118.280,00 Vergleich bisher neu auf Basis der 12 Mindestentleerungen BGG BGG BMG BMG bisher neu bisher (13) neu (12) 60 - Behälter 46,50 19,50 80 - Behälter 60,00 26,00 120 - Behälter 86,50 39,00 240 - Behälter 167,00 78,00 3.173,50 3.173,50 1100 - Behälter 33,15 44,20 59,80 119,60 Gesamt Kosten Differenz bisher neu Biotonne 18,00 79,65 37,50 20,00 -22,15 30,00 104,20 56,00 20,00 -28,20 36,00 146,30 75,00 40,00 -31,30 84,00 286,60 162,00 40,00 -84,60 3.173,50 3.173,50 0,00 Vorlagen-Nr. 216/2016 Seite 5 Nach der beigefügten Gebührenkalkulation „Alternative 3“ ergibt sich ein Überschuss i.H.v. 32.252,79 €. Weiterhin ist jedoch zu beachten, dass bereits ein Überschuss i.H.v. 113.200,79 € (50 %) aus dem Jahr 2015 in der Kalkulation berücksichtigt worden ist. Bei der Quersubventionierung der Biotonne i.H.v. 50 % kann die Behältergrundgebühr der Restabfallgefäße zwar reduziert werden, jedoch fällt für die Biotonne eine zusätzliche Behältergrundgebühr und Behältermengengebühr an. Zusammenstellung der Gebührenreduzierung der Alternativen 1 -3 Berechnung auf Basis von 12 Mindestentleerungen Behälter 60 l 80 l 120 l 240 l Alternative 1 12/12 Alternative 2 12/10 Alternative 3 12/12 Bio 50% 25,65 € 28,20 € 38,30 € 70,60 € 29,65 € 34,20 € 46,30 € 86,60 € 22,15 € 28,20 € 31,30 € 84,60 € Notwendige Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung: Aufgrund der Anpassung der Behältergrundgebühr und Behältermengengebühr ist § 2 Abs. 1 und 2 der Gebührensatzung entsprechend zu ändern. Die Vorausleistung für die Leerungsgebühren der Restabfallbehälter wird ab dem 01.01.2017 reduziert und auf ________ Leerungen festgesetzt. Aufgrund dieser Anpassung der Vorausleistung ist § 4 Abs. 3 und 4 der Gebührensatzung entsprechend zu ändern. Ein Entwurf der 3. Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt. Folgende Unterlagen sind der Einladung des Haupt- und Finanzausschusses als Anlage beigefügt: Alternative 1 Gebührenkalkulation Abfallbeseitigung 2017 - 12/12 Alternative 2 Gebührenkalkulation Abfallbeseitigung 2017 - 12/10 Alternative 3 Gebührenkalkulation Abfallbeseitigung 2017 – 12/12 mit 50 % Bio Entwurf der Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Abfallbeseitigung in der Gemeinde Kall Leerungsstatistik 2016