Daten
Kommune
Kall
Größe
414 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
21.10.16, 18:07
Aktualisiert
26.10.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
216/2016
03.11.2016
Vorlage erstellt:
13.10.2016
Federführung:
1.1
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Diefenbach
Frau Floßdorf
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
A
Teamleiter/in
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 3.4
Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung"
hier: 3. Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührenkalkulation 2017 Alternative
________ für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ zu beschließen und die beigefügte 3.
Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall zu erlassen.
Sachdarstellung:
Die Verwaltung wurde damit beauftragt, in der Gebührenkalkulation 2017 die Gebührensenkung der
Deponiegebühren des Kreises Euskirchen an den Bürger weiterzugeben. Außerdem sollte alternativ in
einer Kalkulation dargestellt werden, wie sich die Gebühren entwickeln, wenn bei den Bioabfallgebühren anstatt zu 100 % lediglich zu 50 % quersubventioniert wird (Alternative 3 - FDP-Antrag vom
10.07.2016, auch TOP 10.1 Rat am 13.09.2016).
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 18.10.2016 beantragen die Ratsfraktionen von CDU
und Bündnis 90/Die Grünen (Alternative 2):
1. Die Reduzierung der Mindestentleerungen von 13 auf 10
2. Die Reduzierung der Vorauszahlungen von 15 auf 12
Für die Gebührenkalkulation 2017 für den Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“ ergeben sich folgende
3 Alternativen:
Vorlagen-Nr. 216/2016
Seite 2
Alternative 1:
Senkung der Behältergrundgebühr und Behältermengengebühr mit der Quersubventionierung
der Bioabfallgebühren zu 100 % bei 12 Vorauszahlungen
Behältergrundgebühr
Tonnen
BGG bisher
Summe
BGG neu
Summe neu
60 - Behälter
1525
46,50
70.912,50
30,00
45.750,00
80 - Behälter
593
60,00
35.580,00
40,00
23.720,00
120 - Behälter
2023
86,50
174.989,50
60,00
121.380,00
240 - Behälter
504
167,00
84.168,00
120,00
60.480,00
4.645
365.650,00
251.330,00
Behältermengengebühr/Leerungsgebühr aktuell
Tonnen
BMG
Summe
Anzahl Leerungen nach
Statistik
Stand
18.10.2016
Summe neu
60 - Behälter
1525
2,00
3.050,00
14
42.700,00
80 - Behälter
593
3,00
1.779,00
16
28.464,00
120 - Behälter
2023
4,00
8.092,00
17
137.564,00
240 - Behälter
504
8,00
4.032,00
19
76.608,00
1100 - Behälter
45
3.173,50
142.807,50
428.143,50
Vergleich bisher neu auf Basis der 12 Mindestentleerungen
BGG bisher
46,50
30,00
80 - Behälter
60,00
40,00
120 - Behälter
86,50
60,00
240 - Behälter
167,00
120,00
3.173,50
3.173,50
1100 - Behälter
Gesamt
BGG neu BMG bisher (13) BMG neu (12)
60 - Behälter
33,15
44,20
59,80
119,60
Ges. 679.473,50
Differenz
bisher
neu
24,00
79,65
54,00
-25,65
36,00
104,20
76,00
-28,20
48,00
146,30
108,00
-38,30
96,00
286,60
216,00
-70,60
3.173,50
3.173,50
0,00
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation „Alternative 1“ ergibt sich ein Überschuss i.H.v. 58.981,29
€. Es ist jedoch zu beachten, dass bereits ein Überschuss i.H.v. 113.200,79 € (50 %) aus dem Jahr
2015 in der Kalkulation berücksichtigt worden ist. Die Überschüsse kommen dem Gebührenzahler in
den Folgejahren zu Gute.
Alternative 1 wird von der Verwaltung favorisiert, da die unterjährige Abrechnung bei einer Vielzahl von
Fällen einen geringeren Verwaltungsaufwand verursacht. Außerdem sind hygienische Aspekte und der
bis 2020 gültige Abfuhrvertrag, der 26 Abfuhrtermine beinhaltet, zu bedenken.
Nach dem bis 2020 gültigen Abfuhrvertrag beträgt der generelle Abfuhrrhythmus grundsätzlich 14 Tage, d.h. bei 52 Wochen erfolgen 26 Abfuhrtermine im Jahr.
Vorlagen-Nr. 216/2016
Seite 3
Alternative 2:
Senkung der Behältergrundgebühr und Behältermengengebühr mit der Quersubventionierung
der Bioabfallgebühren zu 100 % bei 10 Vorauszahlungen
Behältergrundgebühr
Tonnen
BGG bisher Summe
BGG neu
Summe neu
60 - Behälter
1525
46,50
70.912,50
30,00
45.750,00
80 - Behälter
593
60,00
35.580,00
40,00
23.720,00
120 - Behälter
2023
86,50
174.989,50
60,00
121.380,00
240 - Behälter
504
167,00
84.168,00
120,00
60.480,00
4.645
365.650,00
251.330,00
Behältermengengebühr/Leerungsgebühr aktuell
Tonnen
BMG
Summe
Anzahl Leerungen nach
Statistik
Stand
18.10.2016
Summe neu
60 - Behälter
1525
2,00
3.050,00
14
42.700,00
80 - Behälter
593
3,00
1.779,00
16
28.464,00
120 - Behälter
2023
4,00
8.092,00
17
137.564,00
240 - Behälter
504
8,00
4.032,00
19
76.608,00
3.173,50
142.807,50
1100 - Behälter
45
4690
428.143,50
Vergleich bisher neu auf Basis der 10 Mindestentleerungen
BGG bisher
46,50
30,00
80 - Behälter
60,00
40,00
120 - Behälter
86,50
60,00
240 - Behälter
167,00
120,00
3.173,50
3.173,50
1100 - Behälter
Gesamt
BGG neu BMG bisher (13) BMG neu (10)
60 - Behälter
33,15
44,20
59,80
119,60
Ges. 679.473,50
Differenz
bisher
neu
20,00
79,65
50,00
-29,65
30,00
104,20
70,00
-34,20
40,00
146,30
100,00
-46,30
80,00
286,60
200,00
-86,60
3.173,50
3.173,50
0,00
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation „Alternative 2“ ergibt sich wie bei Alternative 1 ein Überschuss i.H.v. 58.981,29 €. Es ist jedoch zu beachten, dass bereits ein Überschuss i.H.v. 113.200,79 €
(50 %) aus dem Jahr 2015 in der Kalkulation berücksichtigt worden ist.
Anhand der beigefügten Leerungsstatistik 2016 ist festzustellen, dass 38 % der 1- 2 PersonenHaushalte 10 oder weniger Entleerungen im Jahr aufweisen. Nach Auffassung der Verwaltung und
auch nach Ansicht des NWStGB und der RWTH Aachen sind aus hygienischen Gründen 12 Mindestentleerungen ratsam. Eine weitere Reduzierung der Pflichtentleerungsgebühr auf 10 Entleerungen
sollte aus Sicht der Verwaltung in den Folgejahren, gegebenenfalls bereits für das Jahr 2018 überprüft
werden. Alternativ wäre eine weitere grundsätzliche Umstellung mit Beginn des neuen Abfuhrvertrages
im Jahr 2020 zu prüfen. Die Vorbereitungen hierzu beginnen bereits Mitte 2018.
Vorlagen-Nr. 216/2016
Seite 4
Alternative 3:
Senkung der Behältergrundgebühr mit der 50 % Quersubventionierung der Bioabfallgebühren
bei 12 Vorauszahlungen
Behältergrundgebühr
Tonnen
BGG bisher Summe
BGG neu
Summe
neu
60 - Behälter
1525
30,00
45.750,00
19,50
29.737,50
80 - Behälter
593
40,00
23.720,00
26,00
15.418,00
120 - Behälter
2023
60,00
121.380,00
39,00
78.897,00
504
120,00
60.480,00
78,00
240 - Behälter
4.645
251.330,00
39.312,00
163.364,50
Behältermengengebühr/Leerungsgebühr aktuell
Tonnen
BMG
Anzahl Leerungen nach
Summe
Statistik
neu
Stand
18.10.2016
Summe
60 - Behälter
1507
1,50
2.260,50
14
31.647,00
80 - Behälter
604
2,50
1.510,00
16
24.160,00
120 - Behälter
2026
3,00
6.078,00
17 103.326,00
240 - Behälter
520
7,00
3.640,00
19
1100 - Behälter
45
69.160,00
3.173,50 142.807,50
371.100,50
BGG Bioabfall
BMG Bioabfall
Preis pro
Tonne neu
Volumengröße
7,00
13,00
20,00
120 l
3.162
14,00
26,00
40,00
240 l
1.376
Gesamterträge Bioabfall
Anzahl der
Preis
Gesamt
Biotonne
pro Tonne
3.162
20,00
1.376
40,00
Anzahl der
Biotonne
Volumengröße
63.240,00
55.040,00
120 l
Ges. 652.745,00
240 l
118.280,00
Vergleich bisher neu auf Basis der 12 Mindestentleerungen
BGG
BGG
BMG
BMG
bisher
neu
bisher (13)
neu (12)
60 - Behälter
46,50
19,50
80 - Behälter
60,00
26,00
120 - Behälter
86,50
39,00
240 - Behälter
167,00
78,00
3.173,50
3.173,50
1100 - Behälter
33,15
44,20
59,80
119,60
Gesamt
Kosten
Differenz
bisher
neu
Biotonne
18,00
79,65
37,50
20,00
-22,15
30,00
104,20
56,00
20,00
-28,20
36,00
146,30
75,00
40,00
-31,30
84,00
286,60
162,00
40,00
-84,60
3.173,50
3.173,50
0,00
Vorlagen-Nr. 216/2016
Seite 5
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation „Alternative 3“ ergibt sich ein Überschuss i.H.v. 32.252,79
€. Weiterhin ist jedoch zu beachten, dass bereits ein Überschuss i.H.v. 113.200,79 € (50 %) aus dem
Jahr 2015 in der Kalkulation berücksichtigt worden ist.
Bei der Quersubventionierung der Biotonne i.H.v. 50 % kann die Behältergrundgebühr der Restabfallgefäße zwar reduziert werden, jedoch fällt für die Biotonne eine zusätzliche Behältergrundgebühr und
Behältermengengebühr an.
Zusammenstellung der Gebührenreduzierung der Alternativen 1 -3
Berechnung auf Basis von 12 Mindestentleerungen
Behälter
60 l
80 l
120 l
240 l
Alternative 1
12/12
Alternative 2
12/10
Alternative 3
12/12
Bio 50%
25,65 €
28,20 €
38,30 €
70,60 €
29,65 €
34,20 €
46,30 €
86,60 €
22,15 €
28,20 €
31,30 €
84,60 €
Notwendige Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung:
Aufgrund der Anpassung der Behältergrundgebühr und Behältermengengebühr ist § 2 Abs. 1 und 2
der Gebührensatzung entsprechend zu ändern.
Die Vorausleistung für die Leerungsgebühren der Restabfallbehälter wird ab dem 01.01.2017 reduziert
und auf ________ Leerungen festgesetzt. Aufgrund dieser Anpassung der Vorausleistung ist § 4 Abs.
3 und 4 der Gebührensatzung entsprechend zu ändern.
Ein Entwurf der 3. Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.
Folgende Unterlagen sind der Einladung des Haupt- und Finanzausschusses als Anlage beigefügt:
Alternative 1 Gebührenkalkulation Abfallbeseitigung 2017 - 12/12
Alternative 2 Gebührenkalkulation Abfallbeseitigung 2017 - 12/10
Alternative 3 Gebührenkalkulation Abfallbeseitigung 2017 – 12/12 mit 50 % Bio
Entwurf der Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Abfallbeseitigung in der
Gemeinde Kall
Leerungsstatistik 2016