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Allgemeine Vorlage (Forstwirtschaftsplan 2017)

Daten

Kommune
Kall
Größe
23 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
28.10.16, 18:06
Aktualisiert
28.10.16, 18:06
Allgemeine Vorlage (Forstwirtschaftsplan 2017)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 207/2016 1.Ergänzung 08.11.2016 Vorlage erstellt: 19.10.2016 Federführung: 2.1 An den Rat mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Auel Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt den Haushalt 2017 Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7 Forstwirtschaftsplan 2017 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführungen des Regionalforstamtes Hocheifel Zülpicher Börde zur Kenntnis und genehmigt gemäß Empfehlung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 25.10.2016 -TOP 4- den aufgestellten Forstwirtschaftsplan 2017 in der vorgelegten Fassung. Sachdarstellung: Der reine Forstwirtschaftsplan 2017 schließt zunächst mit einer Einnahme von 227.038,00 Euro und einer Ausgabe von 135.784,00 Euro ab, so dass sich hieraus ein Überschuss in Höhe von 91.254,00 Euro ergibt. Unter Berücksichtigung aller Einnahmen und Ausgaben des Forstbetriebes der Gemeinde Kall schließt der gesamte Forstetat für das Wirtschaftsjahr 2017 mit einem Überschuss von rund 66.890,00 Euro. Der vom Regionalforstamt Hocheifel Zülpicher Börde für das Haushaltsjahr 2017 aufgestellte Entwurf des Wirtschaftsplanes über Betriebsmaßnahmen im Gemeindewald Kall wurde vom Forstamt in der Sitzung des Fachausschusses am 25.10.2016 näher erläutert und begründet. Die Zusammenstellungen der Einnahmen und Ausgaben des Forstwirtschaftsplanes sowie der zusätzlichen Positionen aus dem Forstetat der Gemeinde sind der Vorlage beigefügt. Ferner hat der Fachausschuss in seiner Sitzung am 25.10.2016 angeregt, eine Gegenüberstellung des Forstetats 2016/2017 in der Sitzung des Rates vorzulegen. Diese Gegenüberstellung ist ebenfalls als Anlage beigefügt.