Daten
Kommune
Kall
Größe
143 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
28.10.16, 18:06
Aktualisiert
28.10.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Satzung
über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich selbstständigen
ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Kall, der beruflich
selbstständigen Helfer der privaten Hilfsorganisationen in der Gemeinde Kall sowie
über die Gewährung einer Zulage für private Arbeitgeber
- Verdienstausfallsatzung –
vom ______________________
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am _________ aufgrund der §§ 3 Abs. 1,
21 Abs. 1, 3 und 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886) und des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), folgende Satzung beschlossen:
§1
Umfang des Verdienstausfalls
1. Die beruflich selbstständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Kall
und die beruflich selbständigen Helfer der privaten Hilfsorganisationen in der Gemeinde Kall
haben Anspruch (§ 21 Abs. 3, 4 BHKG) auf Ersatz ihres Verdienstausfalls, der ihnen durch
die Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Aus- und Fortbildungen und die Teilnahme an
sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde entsteht, soweit der Einsatz
während der regelmäßigen Arbeitszeit erfolgt.
2. Die regelmäßige Arbeitszeit ist individuell zu ermitteln. Entgangener Verdienst aus
Nebentätigkeiten und Verdienst, der außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit hätte erzielt
werden können, bleiben außer Betracht.
§2
Höhe der Entschädigung
1. Als Entschädigung wird ein Regelstundensatz in Höhe von 40,00 Euro gewährt, es sei
denn, dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind.
2. Anstelle des Regelstundensatzes ist auf Antrag eine Verdienstausfallpauschale je Stunde
zu zahlen, die im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Einkommens
festgesetzt wird. Grundlage der Berechnung bildet der Bruttoverdienst.
3. Der Höchstbetrag der Verdienstausfallpauschale wird auf 75,00 Euro pro Stunde
festgesetzt.
4. Die Entschädigung wird für höchstens 10 Stunden je Tag gewährt.
§3
Antragsverfahren
Der Antrag von Verdienstausfall ist schriftlich bei der Gemeinde Kall zu stellen.
§4
Gewährung einer Zulage für private Arbeitgeber
Privaten Arbeitgebern wird gemäß § 21 Abs. 1 Satz 3 BHKG zu den beantragten
Lohnfortzahlungen eine Zulage gewährt. Die Höhe der Zulage beträgt 20 % der anerkannten
Kosten der Lohnfortzahlung.
§5
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die
bisherige Satzung über die Höhe des zu leistenden Verdienstausfalles nach dem Gesetz
über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) in der Gemeinde Kall vom 05.03.1999,
zuletzt geändert am 01.10.2001, außer Kraft.