Daten
Kommune
Kall
Größe
40 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
28.10.16, 18:06
Aktualisiert
28.10.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anzahl Bestattungen nach Grabart in den Jahren 2013, 2014, 2015 und bis 17.10.2016
Grabart
Reihengrab
Einzelwahlgrab
Doppelwahlgrab
Dreifachwahlgrab
Einzelurnengrab
Doppelurnengrab
Anonymes Urnengrab
Aschenstreufeld
Urnengemeinschaftsfeld
Geb.-Nr.
310000
320000
330000
340000
371000
372000
375000
376000
377000
2013
6
5
11
1
7
14
2
3
12
61
2014
8
7
14
1
7
11
2
3
12
65
Anzahl
2015
3
1
8
12
11
3
23
61
bis 17.10.2016
5
1
5
6
5
1
2
17
42
Erläuterungen:
Anonymes Urnengrab:
Unter der anonymen Beisetzung ist gemäß § 17 der Friedhofssatzung
die Beisetzung von Aschenresten ohne Kennzeichnung der genauen
Lage, namenlos unter dem grünen Rasen zu verstehen.
Aschenstreufeld:
Die Asche wird gemäß § 18 der Friedhofssatzung auf einem festgelegten
Bereich des Friedhofes Kall-Heistert durch Verstreuung der Asche
beigesetzt, wenn der Verstorbene dies durch Verfügung von Todes
wegen bestimmt hat.
Dem Friedhofsträger ist vor der Beisetzung der Asche die Verfügung
von Todes wegen im Original vorzulegen. Am Aschenstreufeld wird
nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist. Grabmale und
bauliche Anlagen sind nicht zulässig.
Urnengemeinschaftsfeld:
Hierbei handelt es sich gemäß § 16 a der Friedhofssatzung um eine
Beisetzungsform ohne individuelle Grabpflege. Daher dürfen auf
der pflegefreien Rasenfläche kein Grabschmuck oder Grablichter
abgelegt werden. Hierfür ist auf der gepflasterten Fläche um die
Gedenkstätte herum Platz.
An der zentralen Gedenkstätte des Urnengemeinschaftsfeldes werden
auf einer Acrylglasplatte Aluminiumschilder mit den Daten der
Verstorbenen angebracht.