Daten
Kommune
Kall
Größe
99 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
28.10.16, 18:06
Aktualisiert
28.10.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
195/2016 1.Ergänzung
08.11.2016
Vorlage erstellt:
19.10.2016
Federführung:
2.1
An den
Rat
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Auel
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 6
Bebauungsplan Kall Nr. 27 „Steuerung des Einzelhandels im Gewerbegebiet Kall 1“ (Einfacher Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2a des Baugesetzbuches – BauGB i. V. m. § 30
Abs. 3 BauGB)
a)
Beratung und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren
b)
Beratung und Beschluss über die Ergebnisse aus der öffentlichen Auslegung
c)
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(gem. § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 27.10.2016 -TOP 5- beschließt der Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen, entsprechend der Beschlussfassung im Rat der Gemeinde Kall am 12.04.2016 zu folgen.
Die diesbezüglich erstellten Listen sind Bestandteil des Beschlusses.
b) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 27.10.2016 -TOP 5- beschließt der Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zu folgen.
Die diesbezüglich erstellte Liste ist Bestandteil des Beschlusses.
c) Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 27.10.2016 -TOP 5- beschließt der Rat, den Bebauungsplan Kall Nr. 27 „Steuerung des Einzelhandels im Gewerbegebiet Kall 1“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
zu beschließen. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.
Vorlagen-Nr. 195/2016 1. Ergänzung
Seite 2
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan Kall Nr. 27 „Steuerung des Einzelhandels im
Gewerbegebiet Kall 1“ wird durch den beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan
ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 14. Januar 2014 - Punkt 5 der Niederschrift
zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung des Bebauungsplanes Kall Nr. 27 „Steuerung des Einzelhandels im Gewerbegebiet Kall 1“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. In der Sitzung des
Rates der Gemeinde Kall am 12.04.2016 wurde beschlossen, den Plangeltungsbereich neu festzulegen und den Aufstellungsbeschluss vom 14.01.2014 entsprechend der Darstellung in der
beigefügten Übersichtskarte zu ändern.
Ziel der Planung ist es, insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches Kall in einem einfachen Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB i. V. m. § 30 Abs. 3
BauGB Bestimmungen zur Zulässigkeit und Unzulässigkeit u.a. bestimmter Einzelhandelsnutzungen zu treffen, inkl. einer Differenzierung unterschiedlicher Teilflächen und Limitierung der
bereits großflächigen Bestandseinheiten.
Der Bebauungsplan soll nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden. Nach
§ 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2
BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB) abgesehen.
Der Vorentwurf wurde in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln mehrfach modifiziert und im
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 08. April 2014 – Punkt 5
der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – sowie die Änderung des Vorentwurfes am 10.07.2014
–Punkt 6 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung– und die erneute Änderung des Vorentwurfes
am 20.11.2014 –Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung- vorgestellt.
Der Rat der Gemeinde Kall hat dann in seiner Sitzung am 02.12.2014 – Punkt 13 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - auf der Grundlage des am 20.11.2014 in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vorgestellten und modifizierten
Vorentwurfes des Bebauungsplanes Kall Nr. 27 „Steuerung des Einzelhandels im Gewerbegebiet
Kall 1“ die Durchführung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit - und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange - beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 03. August 2015 bis einschließlich 31. August 2015. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 23. Juli 2015 frühzeitig am Verfahren beteiligt.
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
am 07.04.2016 hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 12.04.2016 über die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Vorverfahren beschlossen.
Die Stellungnahmen, nebst zugehörigen Abwägungs- und Beschlussvorschlägen sind den hierzu
erstellten Listen zu entnehmen.
Der Rat der Gemeinde Kall hat in der Sitzung am 12.04.2016 gleichzeitig die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Kall Nr. 27 „Steuerung des Einzelhandels im Gewerbegebiet Kall 1“ einschließlich Begründung beschlossen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Kall Nr. 27 „Steuerung des
Vorlagen-Nr. 195/2016 1. Ergänzung
Seite 3
Einzelhandels im Gewerbegebiet Kall 1“ einschließlich Begründung fand in der Zeit vom 01. Juli
2016 bis einschließlich 01. August 2016 statt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.06.2016
von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der
Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der hierzu erstellten Liste zu entnehmen. Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen im Rahmen
der öffentlichen Auslegung eingegangen.
Einzelheiten der Planung können dem anliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Kall Nr. 27
„Steuerung des Einzelhandels im Gewerbegebiet Kall 1“ einschließlich Begründung entnommen
werden.