Daten
Kommune
Kall
Größe
222 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
28.10.16, 18:06
Aktualisiert
28.10.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Bebauungsplan Nr. 27 „Steuerung des Einzelhandels im Gewerbegebiet Kall 1“
Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Lfd. Behörden / Träger
Nr. öffentlicher Belange
01
02
Bezirksregierung Köln, Dez. 33
Bezirksregierung Düsseldorf,
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
-
-
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, stehen
aber in keiner Verbindung zu Ziel, Zweck und Inhalt
des hier anstehenden einfachen Bebauungsplans zur
Einzelhandelssteuerung.
Den nebenstehenden Ausführungen wird gefolgt. Keine
weitergehende Beschlussfassung.
27.07.2016
Keine Anregungen
24.06.2016
Luftbilder aus den Jahren1939 – 1945 und andere
historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und Bombenabwürfe. Ich empfehle eine Überprüfung der zu
überbauenden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte. Die
Beauftragung dieser Überprüfung erfolgt über das
Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung auf
unserer Internetseite.
In der Begründung war erläutert, dass derartige Belange bei späteren Bauausführungsplanungen abzuarbeiten sind.
Eine Beschlussfassung ist hierzu in diesem ZusamSofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, menhang nicht erforderlich.
sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945
abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise
wird um Terminabsprache für einen Ortstermin
gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen, wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc., empfehle ich zusätzliche eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in
diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt
für Baugrundeingriffe.
03
Kreis Euskirchen
-Kreisentwicklung und Planung-
22.07.2016
Keine grundsätzlichen Bedenken.
Für die betreffende Stellungnahme gilt weiterhin die Die nebenstehende Abwägung
anlässlich der 1. Beteiligungsrunde getroffene Abwä- wird aufrechterhalten.
gung:
1
D:\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 27 Kall-Steuerung EZH GE 1.docx
Lfd. Behörden / Träger
Nr. öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung
03
Fortsetzung
Kreis Euskirchen
-Kreisentwicklung und Planung-
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht wird auf die Alle über den Regelungsgehalt des hier anstehenden
Stellungnahme vom 21.08.2015 verwiesen, die einfachen Bebauungsplans hinausgehenden Belange
weiterhin Gültigkeit hat.
werden im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren
geklärt.
04
Unitiymedia GmbH, Kassel
05
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, NL Ville-Eifel, Euskirchen
19.08.2015
Keine Anregungen
27.06.2016
Eine Stellungnahme ist mir erst möglich, wenn die
Auswirkungen dieses Steuerungsinstrumentes in
verkehrlicher Hinsicht beziffert werden können.
Verkehrsintensive Nutzungen haben einen höheren
Ziel-/ Quellverkehr zur Folge, der evtl. von den
vorhandenen Knotenpunktformen nicht mehr einwandfrei bewältigt werden kann.
Beschlussvorschlag
-
-
Eine Zunahme des Verkehrs ist durch die Zunahme
der Limitierung der Einzelhandelsnutzungen gerade
nicht zu erwarten. Auch die übrigen vorgetragenen
Punkte stehen in keiner Verbindung zu Ziel, Zweck
und Inhalt des hier anstehenden einfachen Bebauungsplanes zur Einzelhandelssteuerung.
Den nebenstehenden Ausführungen wird gefolgt. Keine
weitergehende Beschlussfassung erforderlich.
Darüber hinausgehende Regelungen werden gerade
Auch sind die Bedürfnisse insbesondere der Men- nicht durch den B-Plan, sondern durch sonstiges
schen mit Mobilitäteinschränkungen besonders zu geltendes Recht getroffen. In der Begründung war
berücksichtigen.
erläutert, dass derartige Belange bei späteren Bauausführungsplanungen abzuarbeiten sind. Auch könDurch Änderungen/Regelungen von Einzelhan- nen
aus
dem
B-Plan
heraus
keine
delsstandorten werden durch den Landesbetrieb immissionsschutzrechtlichen Ansprüche an den Lannicht zu vertretende Begehrlichkeiten hervorgeru- desbetrieb (oder die Gemeinde) gestellt werden.
fen, die einer sicheren Regelung und Umsetzung
bedürfen (Rad-/ Gehwege. Dahingehend weise ich Eine weitergehende Beschlussfassung ist hierzu in
auch darauf hin, dass Versiegelungen weitere diesem Zusammenhang nicht erforderlich.
Genehmigungsverfahren (ULB, UWB usw.) nach
sich ziehen können. Im Übrigen ist eine Realisierung und Nutzung dieser Wege zu ermöglichen.
Evtl. Flächenfestsetzungen und die Verfügbarkeit
der notwendigen Flächen zur regelgerechten Herstellung von Rad-/Gehweganlagen.
Weiterhin sind Festsetzungen hinsichtlich von
Werbeanlagen erforderlich. Die Art, Größe und
Farbe sowie der Standort von Werbeanlagen wird
im B-Plan nicht festgeschrieben, sondern ergibt
sich erst später aufgrund der nachfolgenden Bebauung. Im B-Plan-Text ist deshalb darauf hinzuweisen, dass Werbeanlagen innerhalb der Werbeverbotszonen nicht errichtet werden sowie in der
Anbauverbotszone und mit Wirkung zur L 105/L
206 der gesonderten Zustimmung der Straßenbauverwaltung bedürfen (§ 9 Abs. 6 FStrG).
2
D:\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 27 Kall-Steuerung EZH GE 1.docx
Lfd. Behörden / Träger
Nr. öffentlicher Belange
05
Fortsetzung
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, NL Ville-Eifel, Euskirchen
Kurzinhalt der Stellungnahme
Grundsätzlich sind Werbeanlagen nur an der Stätte
der Leistung und nur bis zur jeweiligen Gebäudeoberkante zulässig. Anlagen der Außenwerbung
dürfen bis zu einer Entfernung von 20 m, gemessen vom äußeren Rand der für den Kfz-Verkehr
bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet werden. Werbeanlagen mit retroreflektierender bzw. fluoreszierender Wirkung dürfen nicht verwendet werden.
Evtl. Beleuchtung ist zur Landesstraße hin so abzuschirmen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht
geblendet oder anderweitig abgelenkt werden.
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
s.v.
s.v.
.
Schaufenster sind ebenfalls zur Landesstraße hin
abzuschirmen; den Verkehrsteilnehmer ablenkende
Gestaltungen sind nicht hinnehmbar.
Da die Werbeanlagen im B-Plan nicht festgesetzt
sind, ist die Straßenbauverwaltung im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens erneut zu beteiligen.
Innerhalb der 40,0 m Anbaubeschränkungszone ist
die Fassadengestaltung so zu wählen, dass die
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der L
105 / L206 nicht gefährdet werden.
Aus dem B-Plan heraus bestehen gegenüber der
Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche
auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch
Verkehrslärm der Bundes- und Landesstraßen,
auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin,
dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen
zu Lasten der Gemeinde Kall.
Auch künftig können keine Ansprüche in Bezug auf
Lärmsanierung gegenüber dem Landesbetrieb
geltend gemacht werden. Sollte die schalltechnische Untersuchung zu dem Schluss kommen, dass
eine Lärmschutzwand oder ein Lärmschutzwall
hergestellt werden muss, ist weder der Baumbestand noch die Entwässerungseinrichtung (Graben
/ Mulde) des Landesbetriebs in Mitleidenschaft zu
ziehen.
3
D:\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 27 Kall-Steuerung EZH GE 1.docx
Lfd. Behörden / Träger
Nr. öffentlicher Belange
05
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
s.v.
s.v.
20.07.2016
Keine Anregungen
-
-
Wasserverband Eifel-Rur, Düren 19.07.2016
Keine Anregungen
-
-
Kreis-Energie-Versorgung
Schleiden, Kall –ene-
11.07.2016
Keine Anregungen
-
-
e-regio GmbH & Co. KG,
Euskirchen
26.07.2016
Keine Anregungen
-
-
PLEdoc GmbH, Essen
20.07.2016
Keine Anregungen
-
-
12.07.2016
Keine Anregungen
-
-
01.07.2016
Keine Anregungen
-
-
Fortsetzung
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, NL Ville-Eifel, Euskirchen
Kurzinhalt der Stellungnahme
Unterhaltungsarbeiten an der Fahrbahn oder deren
Bestandteile sind keinesfalls zu behindern oder zu
erschweren. Fremdwässer, auch von Lärmschutzwällen
o.ä.,
sind
nicht
den
Entwässerungseinrichtungen
der
Landesstraßen
zuzuleiten.
Im B-Plan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die
Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase,
Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der
angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen
hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der
Kommunen / Vorhabenträger und nicht zu Lasten
der Straßenbauverwaltung.
06
07
08
09
10
11
12
IHK Aachen
Landesbetrieb Wald und Holz
NRW, Regionalforstamt
Hocheifel-Zülpicher Börde,
Fachgebiet Hoheit, Nettersheim
Bundesagentur für Arbeit, Brühl
4
D:\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 27 Kall-Steuerung EZH GE 1.docx
Lfd. Behörden / Träger
Nr. öffentlicher Belange
13
Deutsche Bahn AG, Köln
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
21.06.2016
Unsererseits bestehen grundsätzlich keine Beden- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, steht aber Keine Beschlussfassung erforken, wenn die nachfolgenden Hinweise beachtet in keiner Verbindung zu Ziel, Zweck und Inhalt des derlich.
werden:
hier anstehenden einfachen B-Plans zur Einzelhandelssteuerung.
Durch den Eisenbahnbetrieb und die
Erhaltung der Betriebsanlagen entstehen Eine Beschlussfassung ist hierzu in diesem ZusamImmissionen. Entschädigungsansprüche menhang nicht erforderlich.
oder Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen können gegen die DB AG
nicht geltend gemacht werden, da die
Bahnstrecke eine Plan festgestellte Anlage
ist.
-
Bei allen baulichen Veränderungen in der Dies ist Angelegenheit der Beteiligten im jeweiligen Nebenstehender
StellungNähe unserer Anlagen sind wir durch Baugenehmigungsverfahren.
nahme wird gefolgt, es ist entVorlage von aussagekräftigen Unterlagen
sprechend zu verfahren.
in Form von Bauanträgen zu beteiligen.
14
Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn
11.07.2016
Meine Stellungnahme vom 31.07.2015 hat voll Die Abwägung zu der Stellungnahme aus der 1. Betei- Die nebenstehende Abwägung
inhaltlich weiterhin Bestand.
ligungsrunde wird aufrecht erhalten: Alle über den wird aufrecht erhalten.
Regelungsgehalt des hier anstehenden einfachen
Bebauungsplanes hinausgehenden Belange werden
im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren geklärt.
15
LVR-Dezernat Finanz- und
Immobilienmanagement, Köln
22.06.2016
Keine Anregungen
-
-
Amprion GmbH, Dortmund
27.06.2016
Keine Anregungen
-
-
29.06.2016
Keine Anregungen
-
-
22.06.2016
Keine Anregungen
-
-
16
17
18
Westnetz GmbH, Düren
Regionalzentrum Westliches
Rheinland
Gemeinde Dahlem
5
D:\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 27 Kall-Steuerung EZH GE 1.docx
Lfd. Behörden / Träger
Nr. öffentlicher Belange
19
20
Eifelgemeinde Nettersheim
Stadt Schleiden
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung
Beschlussvorschlag
24.06.2016
Keine Anregungen
-
-
23.06.2016
Keine Anregungen
-
-
Aufgestellt: 04.10.2016 My/So
6
D:\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 27 Kall-Steuerung EZH GE 1.docx