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Allgemeine Vorlage (TÖB Offenlage BP 27 Kall_Steuerung EZH GE 1)

Daten

Kommune
Kall
Größe
222 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
28.10.16, 18:06
Aktualisiert
28.10.16, 18:06
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Bebauungsplan Nr. 27 „Steuerung des Einzelhandels im Gewerbegebiet Kall 1“ Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB Lfd. Behörden / Träger Nr. öffentlicher Belange 01 02 Bezirksregierung Köln, Dez. 33 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag - - Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, stehen aber in keiner Verbindung zu Ziel, Zweck und Inhalt des hier anstehenden einfachen Bebauungsplans zur Einzelhandelssteuerung. Den nebenstehenden Ausführungen wird gefolgt. Keine weitergehende Beschlussfassung. 27.07.2016 Keine Anregungen 24.06.2016 Luftbilder aus den Jahren1939 – 1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und Bombenabwürfe. Ich empfehle eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte. Die Beauftragung dieser Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung auf unserer Internetseite. In der Begründung war erläutert, dass derartige Belange bei späteren Bauausführungsplanungen abzuarbeiten sind. Eine Beschlussfassung ist hierzu in diesem ZusamSofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, menhang nicht erforderlich. sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen, wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc., empfehle ich zusätzliche eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. 03 Kreis Euskirchen -Kreisentwicklung und Planung- 22.07.2016 Keine grundsätzlichen Bedenken. Für die betreffende Stellungnahme gilt weiterhin die Die nebenstehende Abwägung anlässlich der 1. Beteiligungsrunde getroffene Abwä- wird aufrechterhalten. gung: 1 D:\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 27 Kall-Steuerung EZH GE 1.docx Lfd. Behörden / Träger Nr. öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung 03 Fortsetzung Kreis Euskirchen -Kreisentwicklung und Planung- Aus wasserwirtschaftlicher Sicht wird auf die Alle über den Regelungsgehalt des hier anstehenden Stellungnahme vom 21.08.2015 verwiesen, die einfachen Bebauungsplans hinausgehenden Belange weiterhin Gültigkeit hat. werden im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren geklärt. 04 Unitiymedia GmbH, Kassel 05 Landesbetrieb Straßenbau NRW, NL Ville-Eifel, Euskirchen 19.08.2015 Keine Anregungen 27.06.2016 Eine Stellungnahme ist mir erst möglich, wenn die Auswirkungen dieses Steuerungsinstrumentes in verkehrlicher Hinsicht beziffert werden können. Verkehrsintensive Nutzungen haben einen höheren Ziel-/ Quellverkehr zur Folge, der evtl. von den vorhandenen Knotenpunktformen nicht mehr einwandfrei bewältigt werden kann. Beschlussvorschlag - - Eine Zunahme des Verkehrs ist durch die Zunahme der Limitierung der Einzelhandelsnutzungen gerade nicht zu erwarten. Auch die übrigen vorgetragenen Punkte stehen in keiner Verbindung zu Ziel, Zweck und Inhalt des hier anstehenden einfachen Bebauungsplanes zur Einzelhandelssteuerung. Den nebenstehenden Ausführungen wird gefolgt. Keine weitergehende Beschlussfassung erforderlich. Darüber hinausgehende Regelungen werden gerade Auch sind die Bedürfnisse insbesondere der Men- nicht durch den B-Plan, sondern durch sonstiges schen mit Mobilitäteinschränkungen besonders zu geltendes Recht getroffen. In der Begründung war berücksichtigen. erläutert, dass derartige Belange bei späteren Bauausführungsplanungen abzuarbeiten sind. Auch könDurch Änderungen/Regelungen von Einzelhan- nen aus dem B-Plan heraus keine delsstandorten werden durch den Landesbetrieb immissionsschutzrechtlichen Ansprüche an den Lannicht zu vertretende Begehrlichkeiten hervorgeru- desbetrieb (oder die Gemeinde) gestellt werden. fen, die einer sicheren Regelung und Umsetzung bedürfen (Rad-/ Gehwege. Dahingehend weise ich Eine weitergehende Beschlussfassung ist hierzu in auch darauf hin, dass Versiegelungen weitere diesem Zusammenhang nicht erforderlich. Genehmigungsverfahren (ULB, UWB usw.) nach sich ziehen können. Im Übrigen ist eine Realisierung und Nutzung dieser Wege zu ermöglichen. Evtl. Flächenfestsetzungen und die Verfügbarkeit der notwendigen Flächen zur regelgerechten Herstellung von Rad-/Gehweganlagen. Weiterhin sind Festsetzungen hinsichtlich von Werbeanlagen erforderlich. Die Art, Größe und Farbe sowie der Standort von Werbeanlagen wird im B-Plan nicht festgeschrieben, sondern ergibt sich erst später aufgrund der nachfolgenden Bebauung. Im B-Plan-Text ist deshalb darauf hinzuweisen, dass Werbeanlagen innerhalb der Werbeverbotszonen nicht errichtet werden sowie in der Anbauverbotszone und mit Wirkung zur L 105/L 206 der gesonderten Zustimmung der Straßenbauverwaltung bedürfen (§ 9 Abs. 6 FStrG). 2 D:\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 27 Kall-Steuerung EZH GE 1.docx Lfd. Behörden / Träger Nr. öffentlicher Belange 05 Fortsetzung Landesbetrieb Straßenbau NRW, NL Ville-Eifel, Euskirchen Kurzinhalt der Stellungnahme Grundsätzlich sind Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung und nur bis zur jeweiligen Gebäudeoberkante zulässig. Anlagen der Außenwerbung dürfen bis zu einer Entfernung von 20 m, gemessen vom äußeren Rand der für den Kfz-Verkehr bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet werden. Werbeanlagen mit retroreflektierender bzw. fluoreszierender Wirkung dürfen nicht verwendet werden. Evtl. Beleuchtung ist zur Landesstraße hin so abzuschirmen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht geblendet oder anderweitig abgelenkt werden. Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag s.v. s.v. . Schaufenster sind ebenfalls zur Landesstraße hin abzuschirmen; den Verkehrsteilnehmer ablenkende Gestaltungen sind nicht hinnehmbar. Da die Werbeanlagen im B-Plan nicht festgesetzt sind, ist die Straßenbauverwaltung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erneut zu beteiligen. Innerhalb der 40,0 m Anbaubeschränkungszone ist die Fassadengestaltung so zu wählen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der L 105 / L206 nicht gefährdet werden. Aus dem B-Plan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der Bundes- und Landesstraßen, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Gemeinde Kall. Auch künftig können keine Ansprüche in Bezug auf Lärmsanierung gegenüber dem Landesbetrieb geltend gemacht werden. Sollte die schalltechnische Untersuchung zu dem Schluss kommen, dass eine Lärmschutzwand oder ein Lärmschutzwall hergestellt werden muss, ist weder der Baumbestand noch die Entwässerungseinrichtung (Graben / Mulde) des Landesbetriebs in Mitleidenschaft zu ziehen. 3 D:\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 27 Kall-Steuerung EZH GE 1.docx Lfd. Behörden / Träger Nr. öffentlicher Belange 05 Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag s.v. s.v. 20.07.2016 Keine Anregungen - - Wasserverband Eifel-Rur, Düren 19.07.2016 Keine Anregungen - - Kreis-Energie-Versorgung Schleiden, Kall –ene- 11.07.2016 Keine Anregungen - - e-regio GmbH & Co. KG, Euskirchen 26.07.2016 Keine Anregungen - - PLEdoc GmbH, Essen 20.07.2016 Keine Anregungen - - 12.07.2016 Keine Anregungen - - 01.07.2016 Keine Anregungen - - Fortsetzung Landesbetrieb Straßenbau NRW, NL Ville-Eifel, Euskirchen Kurzinhalt der Stellungnahme Unterhaltungsarbeiten an der Fahrbahn oder deren Bestandteile sind keinesfalls zu behindern oder zu erschweren. Fremdwässer, auch von Lärmschutzwällen o.ä., sind nicht den Entwässerungseinrichtungen der Landesstraßen zuzuleiten. Im B-Plan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. 06 07 08 09 10 11 12 IHK Aachen Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde, Fachgebiet Hoheit, Nettersheim Bundesagentur für Arbeit, Brühl 4 D:\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 27 Kall-Steuerung EZH GE 1.docx Lfd. Behörden / Träger Nr. öffentlicher Belange 13 Deutsche Bahn AG, Köln Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag 21.06.2016 Unsererseits bestehen grundsätzlich keine Beden- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, steht aber Keine Beschlussfassung erforken, wenn die nachfolgenden Hinweise beachtet in keiner Verbindung zu Ziel, Zweck und Inhalt des derlich. werden: hier anstehenden einfachen B-Plans zur Einzelhandelssteuerung. Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Betriebsanlagen entstehen Eine Beschlussfassung ist hierzu in diesem ZusamImmissionen. Entschädigungsansprüche menhang nicht erforderlich. oder Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen können gegen die DB AG nicht geltend gemacht werden, da die Bahnstrecke eine Plan festgestellte Anlage ist. - Bei allen baulichen Veränderungen in der Dies ist Angelegenheit der Beteiligten im jeweiligen Nebenstehender StellungNähe unserer Anlagen sind wir durch Baugenehmigungsverfahren. nahme wird gefolgt, es ist entVorlage von aussagekräftigen Unterlagen sprechend zu verfahren. in Form von Bauanträgen zu beteiligen. 14 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn 11.07.2016 Meine Stellungnahme vom 31.07.2015 hat voll Die Abwägung zu der Stellungnahme aus der 1. Betei- Die nebenstehende Abwägung inhaltlich weiterhin Bestand. ligungsrunde wird aufrecht erhalten: Alle über den wird aufrecht erhalten. Regelungsgehalt des hier anstehenden einfachen Bebauungsplanes hinausgehenden Belange werden im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren geklärt. 15 LVR-Dezernat Finanz- und Immobilienmanagement, Köln 22.06.2016 Keine Anregungen - - Amprion GmbH, Dortmund 27.06.2016 Keine Anregungen - - 29.06.2016 Keine Anregungen - - 22.06.2016 Keine Anregungen - - 16 17 18 Westnetz GmbH, Düren Regionalzentrum Westliches Rheinland Gemeinde Dahlem 5 D:\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 27 Kall-Steuerung EZH GE 1.docx Lfd. Behörden / Träger Nr. öffentlicher Belange 19 20 Eifelgemeinde Nettersheim Stadt Schleiden Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag 24.06.2016 Keine Anregungen - - 23.06.2016 Keine Anregungen - - Aufgestellt: 04.10.2016 My/So 6 D:\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 27 Kall-Steuerung EZH GE 1.docx