Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
03.04.14, 06:10
Aktualisiert
03.04.14, 06:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Betriebsausschusses Straßen am 18.03.2014
9
Anregung bzgl. Einrichtung eines Fußgängerüberweges am Ortseingang von Blessem,
Beschluss des BA Straßen vom 29.01.2008, Vorlage 16/2008 399/2013
Der Betriebsausschuss Straßen schließt sich der Beschlussfassung des Ausschusses für
öffentliche Ordnung und Verkehr am 12.02.2014 an, hinsichtlich der Beleuchtung soll eine
Verbesserung geschaffen werden. Dies erfolgt durch die Aufstellung von zwei zusätzlichen
Straßenleuchten. Zum einen soll auf der westlichen Seite (gegenüber der Einmündung der
Wilfred-Neumann-Straße) in Höhe der Querungshilfe eine zusätzliche Laterne aufgestellt werden.
Weiterhin soll an der Abbiegerspur bzw. an der Abfahrtsrampe zur B 265 im Verlauf des östlichen
Geh- und Radweges an der Frauenthaler Strasse in Höhe der dortigen Querungshilfe eine
weitere Straßenleuchte aufgestellt werden.
Da in Höhe der Einmündung Wilfred-Neumann-Straße der Radweg aus Richtung Liblar endet, soll
der Radfahrer in Fahrtrichtung Ortsmitte Blessem mit Beginn der Tempo 30-Zone auf der
Fahrbahn weiterfahren. Um ihm einen gesicherten Übergang vom Radweg in die Fahrbahn zu
gewährleisten, soll hier hinter dem Einmündungsbereich eine Furtmarkierung auf der Fahrbahn in
einer Länge von ca. 10 Metern markiert werden. Die in diesem Bereich auf der Fahrbahn
angeordneten beiden Parkplätze sollen demarkiert werden.
Entsprechend der Anregung des Ortsbürgermeisters soll am Ortseingang von Blessem Tempo 30
Piktogramme auf die Fahrbahn aufgebracht werden.
Weiterhin soll das Zonenschild für die 30 km-Geschwindigkeitsbegrenzung am Ortseingang von
Blessem, welches zur Zeit hinter der Einmündung Wilfred-Neumann-Straße steht, vor diese
Einmündung gesetzt werden.
Im Einvernehmen mit dem Antragsteller soll auf die Markierung eines Zebrastreifens verzichtet
werden.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)