Daten
Kommune
Kall
Größe
85 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
28.10.16, 18:06
Aktualisiert
28.10.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
222/2016 1.Ergänzung
08.11.2016
Vorlage erstellt:
20.10.2016
Federführung:
2.3
An den
Rat
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Hochscheid
Herr Heinen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 11
Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Gemeinde Kall -Brandverhütungsschausatzung-
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.11.2016 -TOP 7- beschließt der
Rat, die als Anlage beigefügte Brandverhütungsschausatzung zu erlassen.
Sachdarstellung:
Zum 01.01.2016 wurde das frühere Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG
NRW) durch das neue Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) abgelöst. Die Gebührensatzung für die Durchführung der Brandverhütungsschau ist an die neue Rechtsgrundlage der §§ 26 und 52 Abs. 5 des BHKG NRW angepasst worden.
Die folgenden wesentlichen Änderungen sind:
• Umbenennung der Brandschau in Brandverhütungsschau und
• die Frist wurde von 5 Jahre auf längstens 6 Jahre erhöht.
Es mussten daher im gesamten Satzungstext die Benennungen geändert und die Frist in § 2
Abs. 1 angepasst werden.
Es wurde zudem eine rechtlich inzwischen überholte Formulierung zur Fälligkeit der Gebühren in
§ 6 Abs. 1 aktualisiert.
Die an die neue Rechtslage nach BHKG NRW angepasste Brandverhütungsschausatzung ist als
Anlage beigefügt.