Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Anteilmäßige Beteiligung an Vergütungen für auf gemeindlichen Grundstücksflächen errichtete Windkraftanlagen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
28 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
02.12.16, 18:06
Aktualisiert
02.12.16, 18:06
Allgemeine Vorlage (Anteilmäßige Beteiligung an Vergütungen für auf gemeindlichen Grundstücksflächen errichtete Windkraftanlagen) Allgemeine Vorlage (Anteilmäßige Beteiligung an Vergütungen für auf gemeindlichen Grundstücksflächen errichtete Windkraftanlagen)

öffnen download melden Dateigröße: 28 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 229/2016 13.12.2016 Vorlage erstellt: 07.11.2016 Federführung: 2.1 An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Auel Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 4 Anteilmäßige Beteiligung an Vergütungen für auf gemeindlichen Grundstücksflächen errichtete Windkraftanlagen Beschlussvorschlag: Alternative 1 Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, an die direkt betroffenen Ortsvorsteherbezirke ab dem Jahr 2017 einen jährlichen Betrag in Höhe von 3.000,00 Euro aus den der Gemeinde Kall zufließenden Pachteinnahmen für auf gemeindeeigenen Grundstücken errichtete Windkraftanlagen auszuzahlen. Alternative 2 Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Antrag der SPD-Fraktion zurückzuweisen, da die beantragte Beschlussfassung eine Benachteiligung anderer Ortslagen zur Folge haben würde. Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 31. Oktober 2016 beantragt die SPD-Fraktion, einen Anteil aus den der Gemeinde Kall zufließenden Einnahmen aus der Verpachtung von gemeindeeigenen Grundstücksflächen, auf denen Windkraftanlagen errichtet worden sind, an die im direkten Umfeld liegenden Ortslagen weiterzuleiten. Es wird vorgeschlagen, die betroffenen Ortsvorsteherbezirke mit einem Anteil von 20% der Pachteinnahmen, höchstens jedoch mit 3.000,- Euro pro Jahr und Ortsvorsteherbezirk zu beteiligen. Begründet wird der Antrag damit, dass die im unmittelbaren Umkreis von Windkraftanlagen wohnenden Anwohner erfahrungsgemäß dauerhaft mit den von ihnen wahrgenommenen Beeinträchtigungen leben müssen. Auf dem Gebiet der Gemeinde Kall wurden im Bereich des Windparks Honderberg/Sistiger Venn im Jahre 2007 insgesamt 5 Windkraftanlagen errichtet. 3 dieser Windkraftanlagen (WEA1-3) ste- Vorlagen-Nr. 229/2016 Seite 2 hen auf gemeindeeigenem Grund und Boden. Die anderen beiden Windkraftanlagen (WEA4-5) wurden auf privaten Grundstücksflächen errichtet. Die Windkraftanlagen 1-3 stehen im Bereich des Sistiger Venns und die Windkraftanlagen 4-5 befinden sich in Richtung der Ortslagen Golbach und Straßbüsch. Schallimmissionsmessungen, die in der Vergangenheit durchgeführt wurden, haben in den umliegenden Ortslagen keine Überschreitung der gesetzlich festgesetzten Grenzwerte ergeben. Die von der SPD-Fraktion beantragte Beteiligung an den der Gemeinde zufließenden Pachteinnahmen würde zu einer Ungleichbehandlung von Einwohnern führen, die an anderer Stelle mit einer vergleichbaren geräuschmäßigen Einschränkung leben müssen. Darüber hinaus sollten anteilmäßige Beteiligungen schon alleine unter Wahrung aller Interessen, allen Einwohnern des Gemeindegebietes zugutekommen und nicht nur einem bestimmten, definierten Personenkreis. Es wird darauf hingewiesen, dass die der Gemeinde Kall zufließenden Pachteinnahmen als allgemeine Deckungsmittel dienen und in der beantragten Weise keine Verwendung finden sollten.