Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
76 kB
Erstellt
05.07.11, 19:01
Aktualisiert
05.07.11, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 14.07.2011
öffentlich
TOP- Nr.:
90/2011
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/3
Herr Görner
Aktenzeichen:
Datum:
752.270
16.06.2011
Ruhehain Hürtgenwald;
Entgelteverzeichnis der Ruhehain Hürtgenwald GmbH
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald, den Gesellschaftsvertreter, Herrn Bürgermeister Axel Buch, anzuweisen, dem Entgelteverzeichnis in der
Gesellschafterversammlung der Ruhehain Hürtgenwald GmbH zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Ja
Einnahmen 25.000,00 € jährlich geschätzt
Sachverhalt:
Unter Hinweis auf § 4 Abs. 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz – BestG NRW) ist die Gemeinde als Friedhofsträger verpflichtet, durch Satzung u.a.
die Höhe der Gebühren oder Entgelte für die Nutzung des Friedhofs und dessen Einrichtungen zu
regeln.
Verschiedene Anbieter vergleichbarer Bestattungsformen, z.B. Friedwald, Ruheforst und Ruhehain-Gesellschaften haben sich für die Erhebung von Nutzungsentgelten entschieden. Da dem
entgegenstehende Gründe nicht offensichtlich sind, hat sich der Rat in § 11 der Friedhofssatzung
für den Ruhehain Hürtgenwald ebenfalls für die Erhebung von Entgelten ausgesprochen.
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Ebenso wie die zuvor genannten Anbieter wurden u.a. aufgrund der stark schwankenden Stammdurchmesser der als Baumgrabstellen vorgesehenen Bäume unterschiedliche Kategorien vorgesehen.
Unter Berücksichtigung der Entgelte, die auch die Friedwald-, Ruheforst- und verschiedene
Ruhehain-Gesellschaften durchschnittlich verlangen, wurden die Entgelte für die Baumgrabstellen
und sonstigen markanten Stellen im Ruhehain Hürtgenwald bemessen. Diese sind auch bereits
mit den zukünftigen privaten Gesellschaftern besprochen worden. Diese haben die vorgesehenen
Nutzungsentgelte aufgrund eigener Recherchen als vergleichbar bestätigt.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Gründe, die für die Festsetzung anderer Nutzungsentgelte sprechen, als diejenigen in dem von
der Verwaltung der Einladung zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügten Entgelteverzeichnis,
sind nicht zu erkennen. Dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald wird daher empfohlen zu beschließen, Herrn Bürgermeister Axel Buch als Gesellschaftsvertreter in der Gesellschafterversammlung der „Ruhehain Hürtgenwald GmbH“ aufzugeben, dem Entgelteverzeichnis für den
Ruhehain Hürtgenwald zuzustimmen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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