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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 90/2011)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
57 kB
Erstellt
05.07.11, 19:01
Aktualisiert
05.07.11, 19:01
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 90/2011) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 90/2011)

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Inhalt der Datei

05.07.2011 Entgelteverzeichnis für den Ruhehain Hürtgenwald Stand: Juni 2011 Für Aschebeisetzungen im Ruhehain Hürtgenwald sind neben Baumgruppen (z.B. Zwiesel pp. und sehr nahe beieinander stehende Bäume), Einzelbäume und sonstige markante Stellen vorgesehen. Hier ist es möglich, das Nutzungsrecht an Gemeinschaftsgrabstellen und Einzel– oder Familien– bzw. Partner-Grabstellen zu erwerben. Aufgrund der stark schwankenden Stammdurchmesser wurden die Baumgruppen und Bäume wie folgt kategorisiert: Kategorie 1: Baumgruppen und Bäume mit einem Durchmesser bis 40 cm Kategorie 2: Bäume mit einem Durchmesser von 41 bis 60 cm Kategorie 3: Bäume mit einem Durchmesser von 61 bis 80 cm Kategorie 4: Bäume mit einem Durchmesser von 81 cm und mehr Der offensichtliche Meilerplatz zwischen den Bäumen Nrn. 13, 14, 16, 17, 18 und 36 in der Nähe des sog. Eingangsbereichs wird beispielsweise als markante Stelle im vorstehenden Sinne angesehen. Da die genannten Bäume aufgrund des jeweiligen Stammdurchmessers zur Kategorie 3 gehören, zählt auch der Meilerplatz zu dieser Kategorie. Der Platz ist für Gemeinschaftsgrabstellen bestimmt. Die Bäume, und ggfls. nach entsprechender Feststellung markante Stellen, der Kategorie 4 sind ausschließlich für Einzel– und Familien– bzw. Partnergrabstellen vorgesehen. 05.07.2011 Die Kategorien 1 bis 3 stehen auch für Gemeinschaftsgrabstellen zur Verfügung. Die Entgelte für ein Nutzungsrecht bestimmen sich unter Berücksichtigung der zuvorgenannten Kategorien wie folgt: Gemeinschaftsbäume je Grabstelle der Kategorie 1 500,00 € Gemeinschaftsbäume je Grabstelle der Kategorie 2 800,00 € Gemeinschaftsbäume je Grabstelle der Kategorie 3 1.000,00 € Einzel-, Familien- oder Partnerbäume der Kategorie 1 3.000,00 € Einzel-, Familien- oder Partnerbäume der Kategorie 2 4.800,00 € Einzel-, Familien- oder Partnerbäume der Kategorie 3 6.000,00 € Einzel-, Familien- oder Partnerbäume der Kategorie 4 8.000,00 € Für eine Beisetzung durch die Ruhehain Hürtgenwald GmbH ist ein Bestattungsentgelt in Höhe von 171,00 € zu zahlen. Hierin enthalten ist die Öffnung des Urnengrabes, die Beisetzung der Urne und das Schließen des Urnengrabes. Soweit eine biologisch abbaubare Urne zur Verfügung zu stellen ist, beträgt das Entgelt hierfür 50,00 €.