Daten
Kommune
Kall
Größe
22 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
12.12.16, 08:22
Aktualisiert
12.12.16, 08:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
235/2016
20.12.2016
Vorlage erstellt:
01.12.2016
Federführung:
1.1
An den
Rat
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Emons
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7
1. Änderung der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Kall und
den Gemeinden Blankenheim und Dahlem zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem
Wohngeldgesetz.
hier: Optimierung der Vereinbarung zum 1.1.2017
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kall beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Änderung der Öffentlichrechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Kall und den Gemeinden Blankenheim und
Dahlem zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz.
Sachdarstellung:
Aufgrund der Praxiserfahrungen, den aktuellen GPA- und KGSt-Kennzahlen, der neuen Entgeltordnung (tritt zum 1.1.2017 in Kraft) sowie den Vorgaben der Kommunalaufsicht Euskirchen besteht bezüglich der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 17.05.2016 Optimierungsbedarf.
Insbesondere handelt es sich um die von der Kommunalaufsicht geforderte Einführung eines
Internen Kontrollsystems (IKS), siehe § 2 Abs. 2 und der damit verbundenen Anpassung der
Kostenverteilung, siehe § 4.
Die beigefügte 1. Änderung der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde mit der Kommunalaufsicht Euskirchen abgestimmt und soll am 1.1.2017 in Kraft treten, um somit die kommunale
Kooperation im Bereich Wohngeld fortführen.