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Allgemeine Vorlage (1. Änderung der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Kall und den Gemeinden Blankenheim und Dahlem zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz. hier: Optimierung der Vereinbarung zum 1.1.2017)

Daten

Kommune
Kall
Größe
22 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
12.12.16, 08:22
Aktualisiert
12.12.16, 08:22
Allgemeine Vorlage (1. Änderung der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Kall und den  Gemeinden Blankenheim und Dahlem zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz.
hier: Optimierung der Vereinbarung zum 1.1.2017)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 235/2016 20.12.2016 Vorlage erstellt: 01.12.2016 Federführung: 1.1 An den Rat mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7 1. Änderung der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Kall und den Gemeinden Blankenheim und Dahlem zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz. hier: Optimierung der Vereinbarung zum 1.1.2017 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kall beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Änderung der Öffentlichrechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Kall und den Gemeinden Blankenheim und Dahlem zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz. Sachdarstellung: Aufgrund der Praxiserfahrungen, den aktuellen GPA- und KGSt-Kennzahlen, der neuen Entgeltordnung (tritt zum 1.1.2017 in Kraft) sowie den Vorgaben der Kommunalaufsicht Euskirchen besteht bezüglich der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 17.05.2016 Optimierungsbedarf. Insbesondere handelt es sich um die von der Kommunalaufsicht geforderte Einführung eines Internen Kontrollsystems (IKS), siehe § 2 Abs. 2 und der damit verbundenen Anpassung der Kostenverteilung, siehe § 4. Die beigefügte 1. Änderung der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde mit der Kommunalaufsicht Euskirchen abgestimmt und soll am 1.1.2017 in Kraft treten, um somit die kommunale Kooperation im Bereich Wohngeld fortführen.