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Allgemeine Vorlage (Antrag auf Städtebauförderung Kall 1. Gesamtantrag 2. Programmantrag 2017)

Daten

Kommune
Kall
Größe
90 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
19.12.16, 12:30
Aktualisiert
19.12.16, 12:30
Allgemeine Vorlage (Antrag auf Städtebauförderung Kall
1. Gesamtantrag
2. Programmantrag 2017) Allgemeine Vorlage (Antrag auf Städtebauförderung Kall
1. Gesamtantrag
2. Programmantrag 2017)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 244/2016 20.12.2016 Vorlage erstellt: 16.12.2016 Federführung: 2.2 An den Rat mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Feld Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 10 Antrag auf Städtebauförderung Kall 1. Gesamtantrag 2. Programmantrag 2017 Beschlussvorschlag: 1. Der Rat stimmt dem vorliegenden Integrierten Handlungskonzept und der Kosten- und Finanzierungsübersicht für den Gesamtantrag Städtebau zu. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in den jeweiligen Haushaltsjahren zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Mittel der Städtebauförderung NRW für die Laufzeit von 2017 bis 2021 fristgerecht zum 31.12.2016 bei der Bezirksregierung Köln zu stellen. 2. Der Rat stimmt dem vorliegenden Programmantrag mit der dazugehörigen Projekt- und Kostenübersicht zu. Die erforderlichen Eigenmittel werden im Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag fristgerecht zum 31.12.2016 bei der Bezirksregierung Köln zu stellen. Sachdarstellung: Mit dem Ziel, bei der Bezirksregierung Köln bis Ende 2016 Mittel aus der Städtebauförderung zu beantragen, hat die Gemeinde Kall die Planungsgemeinschaft Büro Raumplan/RWTH Aachen, Institut für Städtebau und Landesplanung, in der Sitzung am 07.04.2016 mit der Erarbeitung eines „Integrierten Handlungskonzeptes“ (IHK) sowie der dazugehörigen „Kosten- und Finanzierungsübersicht“ (KuF) beauftragt. Dieses IHK wurde in mehreren Monaten erarbeitet, zwischenzeitlich intern erörtert, durch zwei Bürgerwerkstätten ergänzt und am 9.9.2016 sowie am 7.12.2016 als Zwischenstand der Bezirksregierung Köln vorgestellt. Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 8.11.2016 gemäß einstimmiger Empfehlung des Fachausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 27.10.2016 dem vorgestellten Integrierten Handlungskonzept und den darin enthaltenen Projekten als Vorlagen-Nr. 244/2016 Seite 2 Grundlage des Antrags auf Städtebauförderung zugestimmt. Danach hat am 7.12.2016 ein weiteres Abstimmungsgespräch mit dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln stattgefunden. Insbesondere aufgrund dieser Abstimmung wurden letzte Anmerkungen, Modifizierungen und Ergebnisse in das IHK eingearbeitet. Die Planungsgemeinschaft wird in der Sitzung die letzten Änderungen erläutern. Neben dem Gesamtantrag für das IHK ist für jedes einzelne Programmjahr (Kalenderjahr) ein Einzelantrag mit den entsprechenden Maßnahmen zu stellen. Der Programmantrag 2017 muss ebenfalls bis zum 31.12.2016 bei der Bezirksregierung Köln vorliegen, um im Falle der Bewilligung auch in die Umsetzung zu kommen. Aufgrund der Größe der Dateien werden diese nicht übersandt, sondern im Ratsinformationssystem zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.