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Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen Hier: Gebührenkalkulation)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
130 kB
Erstellt
10.11.11, 19:01
Aktualisiert
10.11.11, 19:01
Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Hier: Gebührenkalkulation) Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Hier: Gebührenkalkulation)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 24.11.2011 öffentlich 163/2011 Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Kowalke Aktenzeichen: Geb.kalk. Grundstücksentwässerungsanl. 2012 08.11.2011 TOP- Nr.: Datum: Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen Hier: Gebührenkalkulation Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Gebührenkalkulation ist richtig. 2. Die kalkulierten Gebühren lauten auf 35,96 €/ m³ bei der Entleerung von abflusslosen Gruben und 41,99 €/ m³ bei der Entleerung von Kleinkläranlagen. 3. Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald ist zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Erlöse Kosten Ja 23.174,98 € 23.174,98 € Sachverhalt: Der Abschluss des Gebührenhaushaltes Grundstücksentwässerungsanlagen für das Jahr 2010 hat zu einem kostendeckenden Ergebnis geführt. Es war weder ein nennenswerter Überschuss noch ein Fehlbetrag zu verzeichnen. - Seite 1 von 2 - Die Kalkulation 2012 hat sich inhaltlich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Obwohl die Kosten für die Entsorgung von Klärschlämmen insgesamt um ca. 2.800,- € zurückgegangen sind, ergibt die Umrechnung auf die Menge cbm eine deutliche Steigerung. Diese Steigerung ist mit den um ca. 145 cbm geringeren zugrunde gelegten Mengen zu begründen. Während für das Jahr 2011 mit einer Menge von insgesamt 749 cbm gerechnet wurde, werden für 2012 nur noch 604,5 cbm angesetzt. Die zugrunde gelegten Mengen basieren auf Erfahrungswerten im Bereich Entleerungshäufigkeiten und Grubengrößen bzw. der Vorjahresmengen. Wie bereits in den letzten Jahren angekündigt, ist eine Gebührenausgleichsrücklage nicht mehr vorhanden. Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2012 ist als Anlage beigefügt. Unter Berücksichtigung der kalkulierten Sätze ergibt sich demzufolge eine Gebühr für geschlossene Gruben in Höhe von 35,96 € je Kubikmeter (Vorjahr 33,01 €)und für die Entleerung von Kleinkläranlagen 41,99 € je Kubikmeter (Vorjahr 38,89 €). Die neuen Gebührensätze sind in der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald berücksichtigt. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die Gebühren sollten 35,96 €/m³ bei geschlossenen Gruben und 41,99 €/m³ bei Kleinkläranlagen festgelegt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -