Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
130 kB
Erstellt
10.11.11, 19:01
Aktualisiert
10.11.11, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 24.11.2011
öffentlich
163/2011
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Geb.kalk. Grundstücksentwässerungsanl. 2012
08.11.2011
TOP- Nr.:
Datum:
Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der
Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung
über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Hier: Gebührenkalkulation
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Gebührenkalkulation ist richtig.
2. Die kalkulierten Gebühren lauten auf 35,96 €/ m³ bei der Entleerung von abflusslosen
Gruben und 41,99 €/ m³ bei der Entleerung von Kleinkläranlagen.
3. Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der
Gemeinde Hürtgenwald ist zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Erlöse
Kosten
Ja
23.174,98 €
23.174,98 €
Sachverhalt:
Der Abschluss des Gebührenhaushaltes Grundstücksentwässerungsanlagen für das Jahr 2010
hat zu einem kostendeckenden Ergebnis geführt. Es war weder ein nennenswerter Überschuss
noch ein Fehlbetrag zu verzeichnen.
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Die Kalkulation 2012 hat sich inhaltlich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.
Obwohl die Kosten für die Entsorgung von Klärschlämmen insgesamt um ca. 2.800,- €
zurückgegangen sind, ergibt die Umrechnung auf die Menge cbm eine deutliche Steigerung.
Diese Steigerung ist mit den um ca. 145 cbm geringeren zugrunde gelegten Mengen zu
begründen. Während für das Jahr 2011 mit einer Menge von insgesamt 749 cbm gerechnet
wurde, werden für 2012 nur noch 604,5 cbm angesetzt. Die zugrunde gelegten Mengen basieren
auf Erfahrungswerten im Bereich Entleerungshäufigkeiten und Grubengrößen bzw. der
Vorjahresmengen.
Wie bereits in den letzten Jahren angekündigt, ist eine Gebührenausgleichsrücklage nicht mehr
vorhanden.
Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2012 ist als Anlage beigefügt.
Unter Berücksichtigung der kalkulierten Sätze ergibt sich demzufolge eine Gebühr für
geschlossene Gruben in Höhe von 35,96 € je Kubikmeter (Vorjahr 33,01 €)und für die Entleerung
von Kleinkläranlagen 41,99 € je Kubikmeter (Vorjahr 38,89 €).
Die neuen Gebührensätze sind in der Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald berücksichtigt.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Die Gebühren sollten 35,96 €/m³ bei geschlossenen Gruben und 41,99 €/m³ bei Kleinkläranlagen
festgelegt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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