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Allgemeine Vorlage (Nutzungskonzept Grund- und Hauptschule Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
27 kB
Datum
24.01.2017
Erstellt
13.01.17, 18:06
Aktualisiert
13.01.17, 18:06
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 5/2017 24.01.2017 Vorlage erstellt: 02.01.2017 Federführung: 1.3 An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 8 Nutzungskonzept Grund- und Hauptschule Kall Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen und Konzepte weiterzuentwickeln. Sachdarstellung: In der Sitzung vom 27.09.2016 -TOP 9- hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, bis zur nächsten Sitzung die weitere Nutzung des Hauptschulgebäudes zu planen und einen Umzug der Grundschule ins Hauptschulgebäude zu prüfen. Weitere alternative Nutzungsmöglichkeiten sollten ebenfalls geprüft werden. Die zukünftige Nutzung der beiden Schulgebäude ist Teil des Integrierten Handlungskonzeptes. Seitens der Bezirksregierung wurde im Rahmen des Städtebauprojekts eine Förderung der Voruntersuchung und Machbarkeitsstudie in Aussicht gestellt. Am 10.01.2017 fand eine Begehung der beiden Grundschulen sowie der Hauptschule in Kall mit Frau Raphaella Burhenne de Cayres, Dipl. Ing. Architektin M.Sc. der Gernot Schulz Architektur GmbH Köln, sowie Frau Andrea Rokuß von der confidio Aachen statt. Der Gemeinde Kall sind aufgrund dessen keine Kosten entstanden. Frau Burhenne de Cayres und Frau Rokuß werden die notwendigen Planungsschritte zusammenstellen. Diese werden spätestens in der Sitzung seitens der Verwaltung vorgestellt. In einem weiteren Schritt erfolgt die Machbarkeitsstudie. Die jeweiligen Schulleitungen begrüßen die angedachte Vorgehensweise und stehen den Planungen grundsätzlich offen gegenüber. Vorlagen-Nr. 5/2017 Seite 2 Es ist vorgesehen, dass bis zur Ratssitzung am 14.02.2017 ein verbindliches Angebot vorliegt. Die Verwaltung wird darüber hinaus zwei weitere Vergleichsangebote einholen. Über die bis zur Sitzung am 14.02.2017 vorliegenden Angebote soll dann im nichtöffentlichen Teil beraten werden und nach Möglichkeit eine Auftragsvergabe erfolgen, da für die Voruntersuchung ein Zeitrahmen von maximal neun Monaten einzuplanen ist. Ein konkreter Zeit- und Ablaufplan ist noch zu erstellen. Hierzu wird ebenfalls in der Sitzung berichtet.