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Beschlusstext (Bebauungsplan-Nr. 118, Liblar, Köttinger Straße/Krokusweg; Festlegung der Ablösebestimmungen für die Ablöse des Erschließungsbeitrages nach den §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
03.04.14, 06:10
Aktualisiert
03.04.14, 06:10
Beschlusstext (Bebauungsplan-Nr. 118, Liblar, Köttinger Straße/Krokusweg; Festlegung der Ablösebestimmungen für die Ablöse des Erschließungsbeitrages nach den §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB))

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Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses Straßen am 18.03.2014 16 Bebauungsplan-Nr. 118, Liblar, Köttinger Straße/Krokusweg; Festlegung der Ablösebestimmungen für die Ablöse des Erschließungsbeitrages nach den §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) 97/2014 Auf Antrag der SPD Fraktion wird die Beschlussfassung zur Vorlage 97/2014, wegen noch vorhandenen Beratungsbedarf, in den Rat verwiesen. Vertagt in die nächste Sitzung