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Allgemeine Vorlage (Sachstandsbericht Wohnsitzauflage)

Daten

Kommune
Kall
Größe
24 kB
Datum
24.01.2017
Erstellt
13.01.17, 18:06
Aktualisiert
13.01.17, 18:06
Allgemeine Vorlage (Sachstandsbericht Wohnsitzauflage)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 8/2017 24.01.2017 Vorlage erstellt: 06.01.2017 Federführung: 1.3 An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Frau Gempfer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3.3 Sachstandsbericht Wohnsitzauflage Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sachdarstellung: Das seit 06.08.2016 geltende neue Integrationsgesetz des Bundes legt fest, dass Flüchtlinge nach ihrer Anerkennung mindestens drei Jahre lang in dem Bundesland bleiben müssen, dem sie zugeteilt wurden. Welche Auflagen darüber hinaus gelten, liegt im Ermessen der Länder. Eine Verordnung der Landesregierung NRW (September 2016) legt fest, dass anerkannte Asylbewerber in der Regel mindestens drei Jahre in der Kommune bleiben müssen, der sie zugewiesen werden. Ausgenommen von der Wohnsitzregelung sind Flüchtlinge, die bereits eine Ausbildung machen oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Zudem soll die landesinterne Verteilung nach einem neuen Verteilungsschlüssel (Integrationsschlüssel Kall z.Zt. 0,099742635104) für bereits anerkannte Flüchtlinge erfolgen. Demzufolge werden der Gemeinde Kall in den kommenden Wochen und Monaten weitere, bereits anerkannte Flüchtlinge zugewiesen. Die Zuweisungen erfolgen ab März 2017. Sowohl für die bereits in Kall lebenden anerkannten Flüchtlinge als auch für die künftig neu zugewiesenen anerkannten Flüchtlinge gilt es, adäquaten Wohnraum zu finden. In der Verwaltung werden dazu Maßnahmen entwickelt und umgesetzt (Netzwerke, Pressebericht, Kontakt zu Maklern etc.), die erste Resonanzen zeigen. Gleichzeitig wird auch die Politik gebeten, hier als Multiplikatoren zu wirken und die Suche nach Wohnraum im Gemeindegebiet zu unterstützen.