Daten
Kommune
Kall
Größe
24 kB
Datum
24.01.2017
Erstellt
13.01.17, 18:06
Aktualisiert
13.01.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
8/2017
24.01.2017
Vorlage erstellt:
06.01.2017
Federführung:
1.3
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur und
Sport
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Emons
Frau Gempfer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 3.3
Sachstandsbericht Wohnsitzauflage
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt den Sachstandsbericht der
Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Das seit 06.08.2016 geltende neue Integrationsgesetz des Bundes legt fest, dass Flüchtlinge
nach ihrer Anerkennung mindestens drei Jahre lang in dem Bundesland bleiben müssen, dem
sie zugeteilt wurden. Welche Auflagen darüber hinaus gelten, liegt im Ermessen der Länder.
Eine Verordnung der Landesregierung NRW (September 2016) legt fest, dass anerkannte Asylbewerber in der Regel mindestens drei Jahre in der Kommune bleiben müssen, der sie zugewiesen werden. Ausgenommen von der Wohnsitzregelung sind Flüchtlinge, die bereits eine Ausbildung machen oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Zudem soll die landesinterne Verteilung nach einem neuen Verteilungsschlüssel (Integrationsschlüssel Kall z.Zt. 0,099742635104) für bereits anerkannte Flüchtlinge erfolgen. Demzufolge
werden der Gemeinde Kall in den kommenden Wochen und Monaten weitere, bereits anerkannte
Flüchtlinge zugewiesen. Die Zuweisungen erfolgen ab März 2017.
Sowohl für die bereits in Kall lebenden anerkannten Flüchtlinge als auch für die künftig neu zugewiesenen anerkannten Flüchtlinge gilt es, adäquaten Wohnraum zu finden. In der Verwaltung
werden dazu Maßnahmen entwickelt und umgesetzt (Netzwerke, Pressebericht, Kontakt zu Maklern etc.), die erste Resonanzen zeigen. Gleichzeitig wird auch die Politik gebeten, hier als Multiplikatoren zu wirken und die Suche nach Wohnraum im Gemeindegebiet zu unterstützen.