Daten
Kommune
Kall
Größe
89 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
14.10.16, 18:07
Aktualisiert
14.10.16, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
2.1
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
201/2016
27.10.2016
Vorlage erstellt:
11.10.2016
Federführung:
2.1
An den
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Auel
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 6.2
Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnmobilhafens auf den Grundstücken
Gemarkung Urft, Flur 2, Flurstücke 158, 184, und 308 gelegen in Urft, Urfttalstraße
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen nach § 36 (1) BauGB wird erklärt, wenn das Vorhaben in Bezug auf die umliegende Wohnbebauung immissionsschutzrechtlich zulässig ist und durch die Planung keine
negativen Auswirkungen hinsichtlich Gewässerschutz bzw. Landschaftsschutz entstehen und die
sonstigen Anforderungen und Auflagen erfüllt sind.
Ggf. ist die Planung entsprechend den vorgenannten Anforderungen zu reduzieren.
Wegen der Nähe zum Gillesbach und zum Schutz und der Erhaltung des Fließgewässers wird
die Beteiligung der Unteren Wasserbehörde zwingend für erforderlich gehalten. Darüber hinaus
ist die Untere Landschaftsbehörde am Verfahren zu beteiligen
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beabsichtigt, auf den Grundstücken Gemarkung Urft, Flur 2, Flurstücke 158,
und 184 und 308, gelegen in Urft, Urfttalstraße, einen Wohnmobilhafen mit bis zu 8 Stellplätzen
zu errichten.
Das Grundstück liegt größtenteils innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Urft gemäß der nach der § 34 Abs. 4 BauGB erlassenen Ortslagenabgrenzungssatzung (Anlage). Im
neuen Flächennutnutzungsplan (FNP) ist die Innenbereichsfläche als „Gemischte Baufläche“
dargestellt. Ein Auszug aus dem FNP Kall ist als Anlage beigefügt.
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich zudem das eingetragene Baudenkmal
Nr. 150 „2-flügeliges, winkelförmiges Massivhaus“, so dass im Rahmen des Umgebungsschutzes
das LVR-Amt für Denkmalpflege am Verfahren beteiligt wurde.
Die rückwärtige Grundstücksfläche liegt im Landschaftsschutzgebiet 2.2-7 „Fließgewässer und
Auen“. Ein Auszug aus dem Landschaftsplan Kall ist beigefügt.
Vorlagen-Nr. 201/2016
Seite 2
Wegen der nahegelegenen umliegenden Wohnbebauung (Rücksichtnahmegebot) wird seitens
der Verwaltung vorgeschlagen, dass Einvernehmen nur zu erklären, wenn gewährleistet ist, dass
keine Beeinträchtigung durch die geplante Nutzung gegeben ist und keine negativen Auswirkungen hinsichtlich Gewässerschutz bzw. Landschaftsschutz entstehen. Die Untere
Immissionsschutzbehörde ist am Verfahren zu beteiligen.
Zur Erläuterung der Planung sind Auszüge aus den Bauvorlagen der Einladung zu dieser Sitzung
beigefügt.