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Allgemeine Vorlage (Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnmobilhafens auf den Grundstücken Gemarkung Urft, Flur 2, Flurstücke 158, 184, und 308 gelegen in Urft, Urfttalstraße)

Daten

Kommune
Kall
Größe
89 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
14.10.16, 18:07
Aktualisiert
14.10.16, 18:07
Allgemeine Vorlage (Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnmobilhafens auf den Grundstücken 
Gemarkung Urft, Flur 2, Flurstücke 158, 184, und 308 gelegen in Urft, Urfttalstraße) Allgemeine Vorlage (Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnmobilhafens auf den Grundstücken 
Gemarkung Urft, Flur 2, Flurstücke 158, 184, und 308 gelegen in Urft, Urfttalstraße)

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Inhalt der Datei

2.1 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 201/2016 27.10.2016 Vorlage erstellt: 11.10.2016 Federführung: 2.1 An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Auel Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 6.2 Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnmobilhafens auf den Grundstücken Gemarkung Urft, Flur 2, Flurstücke 158, 184, und 308 gelegen in Urft, Urfttalstraße Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen nach § 36 (1) BauGB wird erklärt, wenn das Vorhaben in Bezug auf die umliegende Wohnbebauung immissionsschutzrechtlich zulässig ist und durch die Planung keine negativen Auswirkungen hinsichtlich Gewässerschutz bzw. Landschaftsschutz entstehen und die sonstigen Anforderungen und Auflagen erfüllt sind. Ggf. ist die Planung entsprechend den vorgenannten Anforderungen zu reduzieren. Wegen der Nähe zum Gillesbach und zum Schutz und der Erhaltung des Fließgewässers wird die Beteiligung der Unteren Wasserbehörde zwingend für erforderlich gehalten. Darüber hinaus ist die Untere Landschaftsbehörde am Verfahren zu beteiligen Sachdarstellung: Der Antragsteller beabsichtigt, auf den Grundstücken Gemarkung Urft, Flur 2, Flurstücke 158, und 184 und 308, gelegen in Urft, Urfttalstraße, einen Wohnmobilhafen mit bis zu 8 Stellplätzen zu errichten. Das Grundstück liegt größtenteils innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Urft gemäß der nach der § 34 Abs. 4 BauGB erlassenen Ortslagenabgrenzungssatzung (Anlage). Im neuen Flächennutnutzungsplan (FNP) ist die Innenbereichsfläche als „Gemischte Baufläche“ dargestellt. Ein Auszug aus dem FNP Kall ist als Anlage beigefügt. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich zudem das eingetragene Baudenkmal Nr. 150 „2-flügeliges, winkelförmiges Massivhaus“, so dass im Rahmen des Umgebungsschutzes das LVR-Amt für Denkmalpflege am Verfahren beteiligt wurde. Die rückwärtige Grundstücksfläche liegt im Landschaftsschutzgebiet 2.2-7 „Fließgewässer und Auen“. Ein Auszug aus dem Landschaftsplan Kall ist beigefügt. Vorlagen-Nr. 201/2016 Seite 2 Wegen der nahegelegenen umliegenden Wohnbebauung (Rücksichtnahmegebot) wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass Einvernehmen nur zu erklären, wenn gewährleistet ist, dass keine Beeinträchtigung durch die geplante Nutzung gegeben ist und keine negativen Auswirkungen hinsichtlich Gewässerschutz bzw. Landschaftsschutz entstehen. Die Untere Immissionsschutzbehörde ist am Verfahren zu beteiligen. Zur Erläuterung der Planung sind Auszüge aus den Bauvorlagen der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.