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Allgemeine Vorlage (Anlage eines Trekkingplatzes auf dem Gebiet der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
189 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
27.01.17, 18:06
Aktualisiert
27.01.17, 18:06
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 21/2017 09.02.2017 Vorlage erstellt: 16.01.2017 Federführung: 2.1 An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Auel Herr Auel Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt den Haushalt. X Mittel verfügbar bei 150 575 000 / 5281490 über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Teamleiter/in 15.000,00 Euro Sachbearbeiter/in Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 8 Anlage eines Trekkingplatzes auf dem Gebiet der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung beschließt einen sog. Trekking-Platz auf dem Gebiet der Gemeinde Kall in unmittelbarer Nähe zum Premiumwanderweg Eifelsteig zu errichten. Die Verwaltung wird dbzgl. beauftragt, die Verhandlungen mit dem Naturpark Nordeifel weiter voranzutreiben, damit das Projekt bereits im Jahr 2017 umgesetzt werden kann. Sachdarstellung: Trekking mit Rucksack und Zelten in der unberührten Natur ist seit April 2016 ein ganz besonderes Erlebnis in der Nordeifelregion. Auf abgeschiedenen Naturlagerplätzen können Trekker ganz legal mitten in der Natur ihr Zelt aufschlagen. Die Standorte sind grundsätzlich nur zu Fuß über Wanderwege erreichbar und liegen abseits von einer unmittelbaren Wohnbebauung. Alle notwendigen Utensilien und Verpflegung müssen von den Nutzern selbst mitgebracht werden. Jeder Trekkingplatz ist mit einer Komposttoilette ausgestattet und bietet auf einer Zeltplattform die Möglichkeit für bis zu zwei Zelte. Besonderes Erlebnis dieser Trekking Plätze ist das Unabhängigkeitsgefühl, die Nähe zur Natur und ein besonderes Natur-Erleben auf abgeschiedenen Naturlagerplätzen. Großer Vorteil der Einrichtung einer solchen Infrastruktur ist die Gewinnung einer neuen Zielgruppe für die Region; insbesondere jüngere Personen mit geringem Budget und Naturliebhaber nutzen diese Plätze. Zudem ist eine Lenkung der bisher vorhandenen „Wildcamper“ möglich, was auch für Jagdpächter und Jagdgenossenschaften einen Vorteil darstellt. Im Bereich der Nordeifel werden zurzeit 4 Lagerplätze von bisherigen Kooperationspartnern vorgehalten. Die Gemeinde Kall hat im vergangenen Jahr mit dem Naturpark Nordeifel Kontakt aufgenommen und grundsätzliches Interesse am Thema „Eifel-Trekking“ signalisiert. Vorlagen-Nr. 21/2017 Seite 2 Der Geschäftsführer des Naturparks Nordeifel, Herr Dominik Hosters hat daraufhin der Verwaltung die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Anlage eines Trekkingplatzes mitgeteilt. Der Naturpark Nordeifel begrüßt als Projektträger eine Initiative im Gebiet der Gemeinde Kall, da im bisherigen Netz der Naturlagerplätze eine Lücke zwischen Schleiden und Nettersheim besteht. Als möglicher Standort wurde der Bereich unterhalb der Ortslage Rinnen in unmittelbarer Nähe zum Eifelsteig (Kallbachtal) in Erwägung gezogen. Hier hat die Verwaltung im vergangenen Jahr eine Grundstücksfläche erworben. Dieser Standort wurde zwischenzeitlich mit dem Naturpark Nordeifel in Augenschein genommen und als geeignet angesehen, das geplante Vorhaben entsprechend umzusetzen. Zurzeit befindet sich der Naturpark Nordeifel in der Abstimmung mit weiteren Kommunen, die beabsichtigen, einen neuen Naturlagerplatz errichten zu wollen. Der Naturpark wurde von der Verwaltung angehalten, mögliche Fördermöglichkeiten zu benennen, damit die Kosten einer möglichen Errichtung des Platzes nicht zu 100% durch die Gemeinde Kall refinanziert werden muss. Für die Errichtung eines Naturlagerplatzes wurden bislang Kosten in Höhe von insgesamt ca. 7.800,00 Euro kalkuliert. Hierin enthalten sind eine Artenschutzprüfung, die Plattform, Sitzgelegenheit, Kompostbehälter Biolan Maxi, Montagematerial sowie Kosten für Beratungen und Internetpräsentation. Sofern die Gespräche mit den interessierten Kommunen abgeschlossen sind und ersichtlich ist, welche Kommunen sich letztlich an der Errichtung weiterer Lagerplätze beteiligen, wird der Naturpark Nordeifel eine neue Kostenschätzung vornehmen. Es ist beabsichtigt, die Umsetzung der Maßnahme im Rahmen einer LEADER-Förderung vorzunehmen. Dies bedeutet, dass die Errichtung des Platzes mit 65 % gefördert werden wird. Die bisherige Buchungsstatistik hat die Erwartungen deutlich übertroffen und verdeutlicht, dass auch junge Menschen für das Thema Wandern (Trekking) in der Eifel begeistert werden können. Die Buchung dieses Arrangements erfolgt federführend für alle Lagerplätze über die Nordeifeltourismus GmbH. Zwischen dem Naturpark Nordeifel als Projektträger und der NET GmbH als Buchungsstelle wird hierzu eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Zweckbindungsfrist. umfasst 10 Jahre. Im Rahmen der Zweckbindungsfrist ist die Unterhaltung des Naturlagerplatzes durch den Grundstückseigentümer (Gemeinde Kall) sicherzustellen. Hier ist eine regelmäßige Kontrolle des Platzes durch den Bauhof und ggfl. eine Abfallbeseitigung erforderlich. Im vergangenen Jahr wurden bei den benachbarten Kommunen keine Vandalismusschäden an den errichteten Lagerplätzen festgestellt. Darüber hinaus bleibt festzuhalten, dass die Lagerplätze nach der jeweiligen Nutzung von den Nutzergruppen sauber hinterlassen wurden. Im Rahmen der Umsetzung des Projektes werden Abstimmungen mit dem Forst, der betroffenen Jagdgenossenschaft und dem Jagdpächter vorgenommen. Buchbar sind die Plätze in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. eines jeden Jahres. Das Nutzungsentgelt beträgt 10€ pro Tag, eine Nutzung ist maximal an zwei aufeinanderfolgenden Nächten möglich. Die Einnahmen aus dem Nutzungsentgelt werden wie folgt aufgeteilt:  1/3 der Einnahmen erhält die NET (Vermarktung, Buchung, Internetplattform etc.)  1/3 der Einnahmen erhält der Naturpark e.V.  1/3 der Einnahmen erhält der Grundstückseigentümer (Gemeinde Kall) Mit Schreiben vom 30.12.2016 beantragt die SPD-Fraktion das Thema in der nächsten Ausschusssitzung zu beraten.