Daten
Kommune
Kall
Größe
189 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
27.01.17, 18:06
Aktualisiert
27.01.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
21/2017
09.02.2017
Vorlage erstellt:
16.01.2017
Federführung:
2.1
An den
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Auel
Herr Auel
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt den Haushalt.
X
Mittel verfügbar bei
150 575 000 / 5281490
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Teamleiter/in
15.000,00
Euro
Sachbearbeiter/in
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 8
Anlage eines Trekkingplatzes auf dem Gebiet der Gemeinde Kall
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung beschließt einen sog.
Trekking-Platz auf dem Gebiet der Gemeinde Kall in unmittelbarer Nähe zum Premiumwanderweg Eifelsteig zu errichten.
Die Verwaltung wird dbzgl. beauftragt, die Verhandlungen mit dem Naturpark Nordeifel weiter
voranzutreiben, damit das Projekt bereits im Jahr 2017 umgesetzt werden kann.
Sachdarstellung:
Trekking mit Rucksack und Zelten in der unberührten Natur ist seit April 2016 ein ganz besonderes Erlebnis in der Nordeifelregion. Auf abgeschiedenen Naturlagerplätzen können Trekker ganz
legal mitten in der Natur ihr Zelt aufschlagen. Die Standorte sind grundsätzlich nur zu Fuß über
Wanderwege erreichbar und liegen abseits von einer unmittelbaren Wohnbebauung. Alle notwendigen Utensilien und Verpflegung müssen von den Nutzern selbst mitgebracht werden. Jeder
Trekkingplatz ist mit einer Komposttoilette ausgestattet und bietet auf einer Zeltplattform die
Möglichkeit für bis zu zwei Zelte. Besonderes Erlebnis dieser Trekking Plätze ist das Unabhängigkeitsgefühl, die Nähe zur Natur und ein besonderes Natur-Erleben auf abgeschiedenen
Naturlagerplätzen. Großer Vorteil der Einrichtung einer solchen Infrastruktur ist die Gewinnung
einer neuen Zielgruppe für die Region; insbesondere jüngere Personen mit geringem Budget und
Naturliebhaber nutzen diese Plätze. Zudem ist eine Lenkung der bisher vorhandenen „Wildcamper“ möglich, was auch für Jagdpächter und Jagdgenossenschaften einen Vorteil darstellt. Im
Bereich der Nordeifel werden zurzeit 4 Lagerplätze von bisherigen Kooperationspartnern vorgehalten.
Die Gemeinde Kall hat im vergangenen Jahr mit dem Naturpark Nordeifel Kontakt aufgenommen
und grundsätzliches Interesse am Thema „Eifel-Trekking“ signalisiert.
Vorlagen-Nr. 21/2017
Seite 2
Der Geschäftsführer des Naturparks Nordeifel, Herr Dominik Hosters hat daraufhin der Verwaltung die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Anlage eines Trekkingplatzes mitgeteilt.
Der Naturpark Nordeifel begrüßt als Projektträger eine Initiative im Gebiet der Gemeinde Kall, da
im bisherigen Netz der Naturlagerplätze eine Lücke zwischen Schleiden und Nettersheim besteht. Als möglicher Standort wurde der Bereich unterhalb der Ortslage Rinnen in unmittelbarer
Nähe zum Eifelsteig (Kallbachtal) in Erwägung gezogen. Hier hat die Verwaltung im vergangenen Jahr eine Grundstücksfläche erworben. Dieser Standort wurde zwischenzeitlich mit dem
Naturpark Nordeifel in Augenschein genommen und als geeignet angesehen, das geplante Vorhaben entsprechend umzusetzen.
Zurzeit befindet sich der Naturpark Nordeifel in der Abstimmung mit weiteren Kommunen, die
beabsichtigen, einen neuen Naturlagerplatz errichten zu wollen. Der Naturpark wurde von der
Verwaltung angehalten, mögliche Fördermöglichkeiten zu benennen, damit die Kosten einer
möglichen Errichtung des Platzes nicht zu 100% durch die Gemeinde Kall refinanziert werden
muss.
Für die Errichtung eines Naturlagerplatzes wurden bislang Kosten in Höhe von insgesamt ca.
7.800,00 Euro kalkuliert. Hierin enthalten sind eine Artenschutzprüfung, die Plattform, Sitzgelegenheit, Kompostbehälter Biolan Maxi, Montagematerial sowie Kosten für Beratungen und Internetpräsentation. Sofern die Gespräche mit den interessierten Kommunen abgeschlossen sind
und ersichtlich ist, welche Kommunen sich letztlich an der Errichtung weiterer Lagerplätze beteiligen, wird der Naturpark Nordeifel eine neue Kostenschätzung vornehmen. Es ist beabsichtigt,
die Umsetzung der Maßnahme im Rahmen einer LEADER-Förderung vorzunehmen. Dies bedeutet, dass die Errichtung des Platzes mit 65 % gefördert werden wird.
Die bisherige Buchungsstatistik hat die Erwartungen deutlich übertroffen und verdeutlicht, dass
auch junge Menschen für das Thema Wandern (Trekking) in der Eifel begeistert werden können.
Die Buchung dieses Arrangements erfolgt federführend für alle Lagerplätze über die Nordeifeltourismus GmbH. Zwischen dem Naturpark Nordeifel als Projektträger und der NET GmbH als
Buchungsstelle wird hierzu eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Zweckbindungsfrist.
umfasst 10 Jahre.
Im Rahmen der Zweckbindungsfrist ist die Unterhaltung des Naturlagerplatzes durch den Grundstückseigentümer (Gemeinde Kall) sicherzustellen. Hier ist eine regelmäßige Kontrolle des Platzes durch den Bauhof und ggfl. eine Abfallbeseitigung erforderlich.
Im vergangenen Jahr wurden bei den benachbarten Kommunen keine Vandalismusschäden an
den errichteten Lagerplätzen festgestellt. Darüber hinaus bleibt festzuhalten, dass die Lagerplätze nach der jeweiligen Nutzung von den Nutzergruppen sauber hinterlassen wurden.
Im Rahmen der Umsetzung des Projektes werden Abstimmungen mit dem Forst, der betroffenen
Jagdgenossenschaft und dem Jagdpächter vorgenommen.
Buchbar sind die Plätze in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. eines jeden Jahres. Das Nutzungsentgelt beträgt 10€ pro Tag, eine Nutzung ist maximal an zwei aufeinanderfolgenden Nächten möglich.
Die Einnahmen aus dem Nutzungsentgelt werden wie folgt aufgeteilt:
1/3 der Einnahmen erhält die NET (Vermarktung, Buchung, Internetplattform etc.)
1/3 der Einnahmen erhält der Naturpark e.V.
1/3 der Einnahmen erhält der Grundstückseigentümer (Gemeinde Kall)
Mit Schreiben vom 30.12.2016 beantragt die SPD-Fraktion das Thema in der nächsten Ausschusssitzung zu beraten.