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Allgemeine Vorlage (Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Kall -Sondernutzungssatzung-)

Daten

Kommune
Kall
Größe
84 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
02.09.16, 18:06
Aktualisiert
02.09.16, 18:06
Allgemeine Vorlage (Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Kall -Sondernutzungssatzung-)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 173/2016 13.09.2016 Vorlage erstellt: 30.08.2016 Federführung: 2.3 An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Hochscheid Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 10 Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Kall -Sondernutzungssatzung- Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügte Fassung der Sondernutzungssatzung zu erlassen. Sachdarstellung: Die Gemeinde Kall kann durch Satzung bestimmte Sondernutzungen in den Ortsdurchfahrten und in den Gemeindestraßen regeln. Die Satzung bedarf nach § 19 StrWG NRW allerdings für die nicht in der Baulast der Gemeinde stehenden Ortsdurchfahrten der Zustimmung der Träger der Straßenbaulast. Die Sondernutzungssatzung wurde daher mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW und dem Kreis Euskirchen als Straßenbaulastträger für die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen abgesprochen. Obwohl es sich bei der Sondernutzungssatzung um eine Mustersatzung des Städte- und Gemeindebunds handelt, wurden vom Landesbetrieb Straßen.NRW diverse Änderungen, u.a. auf Grundlage der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen – RASt –, gefordert. Diese wurden in der nun aktuellen Fassung der Sondernutzungssatzung berücksichtigt. Die Zustimmung von beiden Straßenbaulastträgern zu dieser aktuellen Fassung liegt nun vor. Die aktuelle Fassung der Sondernutzungssatzung sowie eine Fassung, in der die Änderungen zur bereits in der Sitzung am 12.04.2016 beschlossenen Satzung rot markiert sind, sind als Anlagen beigefügt.