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Allgemeine Vorlage (Änderung der Öffnungszeiten im Hallenbad Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
92 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
16.09.16, 18:06
Aktualisiert
16.09.16, 18:06
Allgemeine Vorlage (Änderung der Öffnungszeiten im Hallenbad Kall) Allgemeine Vorlage (Änderung der Öffnungszeiten im Hallenbad Kall)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 172/2016 27.09.2016 Vorlage erstellt: 24.08.2016 Federführung: 1.3 An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 10 Änderung der Öffnungszeiten im Hallenbad Kall Beschlussvorschlag: Wird in der Sitzung formuliert. Sachdarstellung: Mit beigefügtem Antrag vom 09.08.2016 beauftragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltung, zu prüfen, ob eine zeitweilige Öffnung des Hallenbades Kall in den Sommerferien möglich sei. Hintergrund sei der Aspekt, dass viele Bürger/innen ihren Urlaub bzw. ihre Ferien zu Hause verbringen würden. Zudem seien die Freibäder oftmals aufgrund der Wetterlage nur tageweise geöffnet. Gemäß Empfehlung des Ausschusses hat der Rat hat in seiner Sitzung am 05.07.2016 beschlossen, das Hallenbad innerhalb der Ferien geschlossen zu halten. Dem zugrunde lagen insbesondere energetische Gründe (so kann die Anlage für längere Zeit, insbesondere in den Sommerferien, heruntergefahren werden). Eine zeitweilige Öffnung des Hallenbades in den Sommerferien hätte organisatorische, energetische und personelle Auswirkungen. Derzeit kann diesbezüglich Folgendes mitgeteilt werden: Organisatorische Aspekte: Die Grundreinigung müsste außerhalb der Öffnungszeit terminiert werden. Vorlagen-Nr. 172/2016 Seite 2 Energetische Aspekte: Die Auswirkungen der Maßnahme aus energetischer Sicht sind schwer abzuschätzen. Es wird zwingend ein erhöhter Verbrauch bei zeitweiliger Öffnung des Hallenbades gegenüber einer vollständigen Schließung in den Sommerferien zu verzeichnen sein. Eine verlässliche Berechnung der möglichen energetischen und dadurch bedingten finanziellen Auswirkungen ist nach Aussage der Fachabteilung kaum möglich. Personelle Aspekte: Die finanziellen Auswirkungen aufgrund personeller Maßnahmen sind abhängig von der Öffnungszeit: Die Personalkosten bei einer dreiwöchigen Öffnung an 5 Tagen / Woche (Schwimmmeister + einmalige Grundreinigung von drei Stunden) belaufen sich auf insg. Rd. 6.660,- €. Die Personalkosten bei einer dreiwöchigen Öffnung an 6 Tagen / Woche (Schwimmmeister + einmalige Grundreinigung von drei Stunden) belaufen sich auf insg. Rd. 7.950,- €. Probleme ergeben sich durch den geringen Personalbestand: Der Schwimmmeister erfüllt gemäß Jahresarbeitsplan bereits seine 39 Std./Woche ohne Arbeit in den Ferien und kann keine weiteren Stunden leisten. Anfallende Mehrstunden müssten somit durch den ebenfalls im Hallenbad als Schwimmmeister tätigen Bauhofmitarbeiter geleistet werden. Die Kassiererin ist neben ihrer Tätigkeit im Hallenbad auch im ruhenden Verkehr tätig. Sofern durch diese Mitarbeiter Mehrstunden im Hallenbad geleistet werden, entfallen diese an anderer Stelle (Bauhof und ruhender Verkehr). Ferner wäre es bei dreiwöchiger Öffnungszeit des Hallenbades sowie dreiwöchiger Grundreinigung in den Sommerferien nicht allen Bediensteten möglich, Urlaub in den Sommerferien zu nehmen. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen werden im Rahmen der Kaller Herbstschau am 25.09.2016 eine Bürgerbefragung zu den Öffnungszeiten des Hallenbades durchführen. Die Verwaltung schlägt vor, zunächst das Ergebnis der Bürgerbefragung abzuwarten. Das Ergebnis wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses -spätestens im Frühjahr 2017- präsentiert. Auf dieser Grundlage kann der Ausschuss anschließend weitere Beratungen vornehmen und einen entsprechenden Beschluss fassen.