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Allgemeine Vorlage (Satzung über die Verlängerung einer Veränderungssperre für den Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“)

Daten

Kommune
Kall
Größe
87 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
27.01.17, 18:06
Aktualisiert
27.01.17, 18:06
Allgemeine Vorlage (Satzung über die Verlängerung einer Veränderungssperre für den Bereich  der 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 38/2017 09.02.2017 Vorlage erstellt: 25.01.2017 Federführung: 2.1 An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Auel Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 10 Satzung über die Verlängerung einer Veränderungssperre für den Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte Satzung über die Verlängerung einer Veränderungssperre für den Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ zu beschließen. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 02.12.2014 - Punkt 15 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ gefasst. Zur Sicherung der vorgenannten Bauleitplanung wurde in der v. g. Sitzung des Rates der Gemeinde Kall – Punkt 16 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 20.11.2014 - die als Anlage beigefügte Veränderungssperre für den Bereich 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ beschlossen. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft. Die 2-Jahres-Frist wird mit Inkrafttreten der Veränderungssperre, somit mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses, in Lauf gesetzt. Die öffentliche Bekanntmachung ist am 20.03.2015 im RUNDBLICK (Amtsblatt für die Gemeinde Kall) erfolgt. Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 BauGB kann die Geltungsdauer der bestehenden Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre um ein Jahr verlängert werden. Zur Sicherung der Bauleitplanung schlägt die Verwaltung dem Fachausschuss somit vor, dem Rat zu empfehlen, anliegende Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ zu beschließen.