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Allgemeine Vorlage (1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Schleiden und den Gemeinden Kall und Hellenthal zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB XII, nach dem Wohngeldgesetz, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie der unterstützenden Beratung bei Angelegenheiten der Rentenantragsstellung hier: Optimierung der Vereinbarung zum 1.1.2017)

Daten

Kommune
Kall
Größe
26 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
21.10.16, 18:07
Aktualisiert
21.10.16, 18:07
Allgemeine Vorlage (1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Schleiden und den Gemeinden Kall und Hellenthal zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB XII, nach dem Wohngeldgesetz, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie der unterstützenden Beratung bei Angelegenheiten der Rentenantragsstellung
hier: Optimierung der Vereinbarung zum 1.1.2017) Allgemeine Vorlage (1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Schleiden und den Gemeinden Kall und Hellenthal zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB XII, nach dem Wohngeldgesetz, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie der unterstützenden Beratung bei Angelegenheiten der Rentenantragsstellung
hier: Optimierung der Vereinbarung zum 1.1.2017)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 218/2016 03.11.2016 Vorlage erstellt: 13.10.2016 Federführung: 1.3 An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 4 1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Schleiden und den Gemeinden Kall und Hellenthal zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB XII, nach dem Wohngeldgesetz, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie der unterstützenden Beratung bei Angelegenheiten der Rentenantragsstellung hier: Optimierung der Vereinbarung zum 1.1.2017 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die in der Anlage beigefügte 1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Schleiden und den Gemeinden Kall und Hellenthal zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB XII, nach dem Wohngeldgesetz, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie der unterstützenden Beratung bei Angelegenheiten der Rentenantragsstellung zu beschließen. Sachdarstellung: Die Interkommunale Zusammenarbeit zwischen der Stadt Schleiden und den Gemeinden Hellenthal und Kall im Bereich Soziales (SGB XII, Wohngeldgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz und Rentenantragsstellung), basierend auf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 10.7.2012, verläuft auf Verwaltungsebene im Hinblick auf eine effektive und effiziente Leistungserbringung gut und hat sich entsprechend auch in unserer Region bewährt und etabliert. Aus diesem Grund haben sich auch die Gemeinden Blankenheim und Dahlem bereits in Teilen seit diesem Jahr der bestehenden Kooperation durch entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen angeschlossen. Aufgrund der Praxiserfahrungen, den aktuellen GPA- und KGSt-Kennzahlen, der neuen Entgeltordnung (tritt zum 1.1.2017 in Kraft) sowie den Vorgaben der Kommunalaufsicht Euskirchen besteht bezüglich der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 10.7.2012 mittlerweile leichter Optimierungsbedarf. Vorlagen-Nr. 218/2016 Seite 2 Aus diesem Grund haben sich die Vertreter der jeweiligen Rathäuser, am 22.3.2016 intensiv beraten und die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung in Bezug auf die v.g. Kriterien entsprechend weiterentwickelt. Die beigefügte 1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde mit der Kommunalaufsicht Euskirchen abgestimmt und soll am 1.1.2017 in Kraft treten, um somit die kommunale Kooperation im Bereich Soziales fortführen.