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Allgemeine Vorlage (Anlegung eines Rad- und Gehweges entlang der L 206 )

Daten

Kommune
Kall
Größe
84 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
14.10.16, 18:07
Aktualisiert
14.10.16, 18:07
Allgemeine Vorlage (Anlegung eines Rad- und Gehweges entlang der L 206 )

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 203/2016 27.10.2016 Vorlage erstellt: 11.10.2016 Federführung: 1.1 An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Feld Herr Feld Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7 Anlegung eines Rad- und Gehweges entlang der L 206 Beschlussvorschlag: Wird auf Grund der Beratung im Ausschuss formuliert. Sachdarstellung: Die auf Kaller Seite gelegenen Nebenanlagen der Landstraße L206 werden von Fußgängern als kurze Verbindung zwischen Gewerbegebiet I und II genutzt. Da dies erhebliche Gefahren bedeutet, wird nach einer Lösung für die Situation gesucht. Der Bau eines Fuß- und Radweges auf der Kaller Seite ist nicht möglich, da eine Zustimmung der Grundstückseigentümer nicht zu erreichen ist. Für die Anlage des Fuß - und Radweges auf der Schevener Seite – und damit im neuen Gewerbegebiet III - hat das Planungsbüro Becker, Kall, eine Kostenschätzung aufgestellt, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist. Zu einer Kostenübernahme durch die Bezirksregierung werden dann dort weitere Gespräche geführt. Einer Beschilderung „Fußgänger verboten“, wie von der FDP vorgeschlagen und beim Straßenverkehrsamt des Kreises Euskirchen angefragt (siehe Anlage) steht nach Einschätzung der Verkehrsexperten grundsätzlich nichts im Wege, die Notwendigkeit wird aber in Frage gestellt.