Daten
Kommune
Kall
Größe
84 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
14.10.16, 18:07
Aktualisiert
14.10.16, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
203/2016
27.10.2016
Vorlage erstellt:
11.10.2016
Federführung:
1.1
An den
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Feld
Herr Feld
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7
Anlegung eines Rad- und Gehweges entlang der L 206
Beschlussvorschlag:
Wird auf Grund der Beratung im Ausschuss formuliert.
Sachdarstellung:
Die auf Kaller Seite gelegenen Nebenanlagen der Landstraße L206 werden von Fußgängern als
kurze Verbindung zwischen Gewerbegebiet I und II genutzt. Da dies erhebliche Gefahren bedeutet, wird nach einer Lösung für die Situation gesucht.
Der Bau eines Fuß- und Radweges auf der Kaller Seite ist nicht möglich, da eine Zustimmung
der Grundstückseigentümer nicht zu erreichen ist.
Für die Anlage des Fuß - und Radweges auf der Schevener Seite – und damit im neuen Gewerbegebiet III - hat das Planungsbüro Becker, Kall, eine Kostenschätzung aufgestellt, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.
Zu einer Kostenübernahme durch die Bezirksregierung werden dann dort weitere Gespräche
geführt.
Einer Beschilderung „Fußgänger verboten“, wie von der FDP vorgeschlagen und beim Straßenverkehrsamt des Kreises Euskirchen angefragt (siehe Anlage) steht nach Einschätzung der Verkehrsexperten grundsätzlich nichts im Wege, die Notwendigkeit wird aber in Frage gestellt.