Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
14.09.15, 09:22
Aktualisiert
14.09.15, 09:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 23.06.2015
17.13
Ergänzungssatzung, Erftstadt-Herrig, Teichweg;
Beschluss über die öffentliche Auslegung 226/2015
Gemäß §§ 34 (6) i.V. mit 13 (2) Satz 1, 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von
der Verwaltung vorgelegte Ergänzungssatzungsvorentwurf nebst Begründung als
Ergänzungssatzungsentwurf, E.-Herrig, Teichweg, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung
beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und
die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs.
2 BauGB) einzuholen
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sicherzustellen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)