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Beschlusstext (Ergänzungssatzung, Erftstadt-Herrig, Teichweg; Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
14.09.15, 09:22
Aktualisiert
14.09.15, 09:22
Beschlusstext (Ergänzungssatzung, Erftstadt-Herrig, Teichweg;
Beschluss über die öffentliche Auslegung)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Rates am 23.06.2015 17.13 Ergänzungssatzung, Erftstadt-Herrig, Teichweg; Beschluss über die öffentliche Auslegung 226/2015 Gemäß §§ 34 (6) i.V. mit 13 (2) Satz 1, 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Ergänzungssatzungsvorentwurf nebst Begründung als Ergänzungssatzungsentwurf, E.-Herrig, Teichweg, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sicherzustellen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)